﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053738</id><updated>2023-07-27T21:57:49Z</updated><additionalIndexing>24;Rechtshilfe;Unternehmenssteuer;Steuerpolitik;Europäische Kommission;Finanzplatz Schweiz;Wettbewerbspolitik;Steuerveranlagung;Wettbewerbsfähigkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-11-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030104</key><name>Wettbewerbspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09030101</key><name>Europäische Kommission</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040305</key><name>Wettbewerbsfähigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-01T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-03-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-11-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-10-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3738</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Kantone haben die Regelungen für Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften in ihren Steuergesetzen positivrechtlich verankert und oft detaillierte Ausführungsbestimmungen erlassen, die sich in Rechts- und Verwaltungsverordnungen finden. Diese sind im Internet und in Publikationen durch die Kantone veröffentlicht worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sachverständige der schweizerischen Seite sind nach Prüfung der Rechtslage zur Überzeugung gelangt, dass die Besteuerung der Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften mit dem Wortlaut und dem Sinn von Artikel 23 Absatz 1 (iii) des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft vom 22. Juli 1972 kompatibel ist und kein Verstoss gegen die Bestimmung vorliegt. Die EU-Kommissionsdienste werden über die schweizerische Position in Kenntnis gesetzt. Die Äusserungen französischer Parlamentarier betrachtet der Bundesrat grundsätzlich als eine interne EU-Angelegenheit, die nicht kommentiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Rechtshilfevoraussetzungen sind im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März 1981 (SR 351.1) verankert. Dazu gehören u. a. der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit und das Spezialitätsprinzip. Daran soll aus der Sicht des Bundesrates auch in Zukunft festgehalten werden. Die Kompetenz zur Beibehaltung bzw. zur Aufgabe dieser Prinzipien liegt aber beim Gesetzgeber.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Steuerwettbewerb ist ein grundlegendes Merkmal des Steuerrechtes in der Schweiz und in Artikel 129 der Bundesverfassung verankert. So werden namentlich die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge von der Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden ausdrücklich ausgenommen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Steuerwettbewerb auch im internationalen Standortwettbewerb für unternehmerische Tätigkeiten eine feste Realität darstellt und als wichtiger Faktor gebührende Beachtung erheischt. Er setzt sich für einen gesunden Steuerwettbewerb ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Aussereuropäische Finanzzentren insbesondere in Asien und Amerika haben in den vergangenen Jahren ihre Positionen auszubauen vermocht, was aber vor allem damit zusammenhängen dürfte, dass in diesen Weltregionen einige Staaten mit überdurchschnittlich hohen wirtschaftlichen Zuwachsraten beheimatet sind. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf den schweizerischen Finanzplatz sind schwierig zu beurteilen. Bisher hat sich der Positionsausbau aussereuropäischer Finanzzentren jedoch scheinbar nicht negativ auf den Finanzplatz Schweiz ausgewirkt, der sich in jüngerer Vergangenheit expansiv entwickeln konnte. Der Bundesrat verfolgt die entsprechenden Entwicklungen aufmerksam und wird nötigenfalls Massnahmen treffen bzw. der Bundesversammlung Vorschläge unterbreiten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die materielle Steuerhoheit ist untrennbar mit unserer freiheitlichen, föderalistischen Staatsauffassung und der marktwirtschaftlichen Ordnung verbunden. Auch auf internationaler Ebene hat der Steuerwettbewerb einerseits die Ausgabendisziplin gefördert und andererseits positive Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In jüngerer Vergangenheit sind einmal mehr Vorwürfe bezüglich des sogenannt schädlichen Steuerwettbewerbes auch an die Adresse der Schweiz erhoben worden. Mit Blick auf die Standortgunst unseres Landes sind gute steuerliche Rahmenbedingungen und die rechtspolitische Verlässlichkeit von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er bezüglich den kritischen Fragen der EU-Kommission die Auffassung, wonach die Praxis der Besteuerung der Verwaltung und gemischten Gesellschaften den Erfordernissen der Transparenz genügt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang die Interventionen seitens der EU-Kommission sowie einer Delegation französischer Parlamentarier?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gedenkt er in Sachen Rechtshilfe an der doppelten Strafbarkeit und dem Spezialitätenprinzip festzuhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, sich auch zukünftig im marktwirtschaftlichen Sinne zugunsten des Steuerwettbewerbes einzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie stark gewichtet er angesichts des globalen Standortwettbewerbes insbesondere die steuerliche Konkurrenzierung des schweizerischen Finanzplatzes durch die grossen aussereuropäischen Finanzzentren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Angriffe auf den Steuerwettbewerb. Haltung des Bundesrates</value></text></texts><title>Angriffe auf den Steuerwettbewerb. Haltung des Bundesrates</title></affair>