{"id":20053748,"updated":"2023-07-27T21:48:31Z","additionalIndexing":"08;09;Terrorismus;Luftrecht;Justizvollzugsanstalt;Legalität;Völkerrecht;Nachrichtendienst;Folter;Häftling;Menschenrechte;USA","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-01T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L04K05010304","name":"Justizvollzugsanstalt","type":1},{"key":"L04K05010301","name":"Häftling","type":1},{"key":"L04K04030102","name":"Folter","type":1},{"key":"L04K18020403","name":"Luftrecht","type":1},{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":2},{"key":"L03K050602","name":"Völkerrecht","type":2},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1133391600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1198191600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3748","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von vier Zwischenlandungen von Nichtlinienflugzeugen, deren Immatrikulationsnummern in der Presse veröffentlicht wurden. Gemäss den Ermittlungen landeten diese Flugzeuge zwischen dem 24. Dezember 2003 und dem 15. April 2004 in Genf Cointrin. Bis jetzt verfügt der Bundesrat über keinerlei Beweise, dass in diesen Flugzeugen Gefangene transportiert wurden, die der Zugehörigkeit zu Al Kaida verdächtigt wurden. Die Zwischenlandungen konnte der Bundesrat aufgrund der Immatrikulationsnummern der Flugzeuge und der entsprechenden Ermittlungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und der Skyguide in Erfahrung bringen. Sobald er Kenntnis davon hatte, wurden verschiedene offizielle Demarchen bei der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern und den zuständigen Behörden in Washington unternommen, in denen um Erläuterungen gebeten wurden. Die letzte Intervention erfolgte am 30. Januar 2006. Bei dieser Gelegenheit haben die amerikanischen Behörden der Schweiz Zusicherungen erteilt, dass sie in der Vergangenheit die Souveränität der Schweiz stets respektiert haben und in Zukunft weiterhin respektieren werden. Ausserdem übergaben Staatssekretär Michael Ambühl und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei ihren Besuchen in den USA im Juni 2005 den amerikanischen Behörden ein Memorandum, in dem die Überstellung von Personen in Länder, in denen gefoltert wird, als rechtswidrig bezeichnet wurde.<\/p><p>2.\/3. Artikel 1 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Übereinkommen von Chicago), dem die Schweiz beigetreten ist, sagt: \"Die Vertragsstaaten anerkennen, dass jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschliessliche Lufthoheit besitzt\". Gemäss Artikel 5 des Übereinkommens von Chicago erklärt sich zudem jeder Vertragsstaat einverstanden, \"dass alle nicht im internationalen Fluglinienverkehr eingesetzten Luftfahrzeuge der anderen Vertragsstaaten das Recht haben, in sein Hoheitsgebiet einzufliegen, es ohne Landung zu überfliegen und nichtgewerbliche Landungen durchzuführen, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu müssen, vorausgesetzt, dass die Bestimmungen dieses Übereinkommens beachtet werden ....\" Bei den vier Zwischenlandungen in Genf handelte es sich um nichtgewerbliche Landungen und um Nichtlinienflüge, die folglich in diese Kategorie fallen. Gemäss Artikel 3 Absatz c \"darf ein Staatsluftfahrzeug eines Vertragsstaates das Hoheitsgebiet eines anderen Staates nur überfliegen oder dort landen, wenn es eine Bewilligung durch besondere Vereinbarung oder auf andere Weise erhalten hat und nur gemäss den in dieser Bewilligung festgesetzten Bedingungen\". Die Bewilligung (\"diplomatic clearance\") für ausländische Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge muss beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beantragt werden (Art. 4 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit). Solche Bewilligungen werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt; dies unter der Bedingung, dass die Regeln des Völkerrechtes und des Landesrechtes respektiert werden.<\/p><p>Flugzeuge, die im Ausland immatrikuliert sind, unterstehen prinzipiell der schweizerischen Rechtsordnung (Territorialitätsprinzip); das Recht des Immatrikulationsstaates kann subsidiär zur Anwendung gelangen (Flaggenstaatsprinzip). Ausser den technischen und operationellen Sicherheitskontrollen, welche im Rahmen des SAFA-Programms (Safety Assessment of Foreign Aircraft) ausgeführt werden, können auch Polizei- und Zollkontrollen durchgeführt werden. Letztere können aber nur bei begründetem Verdacht vorgenommen werden. Sie sind Teil der Kompetenzen der Polizei des Kantons, in dem sich der fragliche Flughafen befindet, und, je nach Verstoss, der Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder der Kantone.<\/p><p>4.\/5. Die Flughafenleitung wird über den Flugplan jedes zwischenlandenden Flugzeuges informiert, ungeachtet, ob es sich um einen gewerblichen oder einen nichtgewerblichen Flug handelt. Der Flugplan, welcher an den Zielflughafen übermittelt wird, bezeichnet den Herkunftsort des Flugzeuges, den nächsten Zielort sowie den Flugzeugtyp, die Flugnummer (gewerbliche Flüge) oder die Immatrikulationsnummer (nichtgewerbliche Flüge). Der Name des Betreibers oder des Halters sowie die Zahl der Passagiere sind im Flugplan nicht unbedingt aufgeführt, können aber gegebenenfalls verlangt werden. Diese Informationen werden nur bei Problemen (Suche oder Rettung) oder auf Antrag der Polizei oder der Zollbehörden angefordert. Die Identität der Passagiere ist der Flughafenleitung nicht bekannt; der Fluggesellschaft, dem Betreiber oder dem Eigentümer des Flugzeuges hingegen schon. Die Zoll- und Polizeibehörden nehmen bei der Einreise in das Land die erforderlichen Kontrollen vor, doch sind solche Kontrollen bei einem Transitflug nicht obligatorisch. Solange keine Rechtsverletzung nachgewiesen wurde, haben alle nicht im internationalen Fluglinienverkehr eingesetzten Luftfahrzeuge der anderen Vertragsstaaten das Recht, in schweizerisches Hoheitsgebiet einzufliegen, es ohne Landung zu überfliegen und nichtgewerbliche Landungen durchzuführen. Ein- und Ausreisen von Passagieren im internationalen Luftverkehr können jedoch vom Dienst für Analyse und Prävention des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes kontrolliert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte auf staatsschutzrelevante Sachverhalte schliessen lassen. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden können dieselben kontrollieren, wenn ein konkreter strafrechtlicher Verdacht besteht, wobei dies von einer systematischen Überprüfung aller Flüge zu unterscheiden ist. Dies wäre im Übrigen praktisch auch gar nicht möglich, da täglich Hunderte von Flugzeugen aus der Schweiz abfliegen und in der Schweiz landen und mehr als 3000 Flugzeuge täglich unser Hoheitsgebiet überfliegen. Bei den oben erwähnten Flügen lagen im Zeitpunkt der Zwischenlandung in der Schweiz keinerlei Verdachtsmomente vor, die den Behörden Anlass zu verschärften Kontrollen hätten geben können. Die Schweiz hat mehrmals klar gemacht, dass sie eine völkerrechtswidrige Benutzung ihres Hoheitsgebietes nicht dulden würde. Dies wäre eine Verletzung unserer Souveränität. Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren zur Ermittlung allfälliger illegaler Praktiken auf Schweizer Hoheitsgebiet, einschliesslich des Schweizer Luftraums, eröffnet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Verschiedentlich wurde ruchbar, ein Fall vom März 2005 ist dokumentiert, dass in der Schweiz, im genannten Fall war es in Genf, Flugzeuge unklarer Provenienz zwischenlandeten, in welchen der AI-Kaida-Zugehörigkeit Verdächtige inhaftiert waren, um sie von einem unbekannten Herkunftsort nach einem unbekannten Bestimmungsort zu fliegen. Vermutet wird, sie würden in Länder gebracht, wo die Inhaftierten ungehindert zwecks Geständniserpressung gefoltert werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Was weiss der Bundesrat von Zwischenlandungen von Flugzeugen mit inhaftierten AI-Kaida-Verdächtigen? Wurde die Schweiz von dritter Seite über solche Zwischenlandungen informiert? Gab es vonseiten der offiziellen Schweiz Demarchen, wenn ja, wem gegenüber und wie lauteten diese?<\/p><p>2. Wie verhindert der Bundesrat, dass über schweizerisches Territorium Transaktionen abgewickelt werden, die unter dem Titel \"Terrorbekämpfung\" firmieren und den klaren rechtsstaatlichen Grundsätzen dieses Landes und dem Völkerrecht widersprechen?<\/p><p>3. Würde von der Schweiz die Landung auf hiesigen Flughäfen erlaubt für Transporte von Inhaftierten, bei denen die rechtsstaatliche Behandlung und die Einhaltung des Völkerrechtes im Mindesten als nicht gewährleistet erscheinen? Welche Voraussetzungen gelten für eine erlaubte Zwischenlandung? Was gilt bezüglich Überflugrechte?<\/p><p>4. Ist es richtig, dass die Flughafenleitung über jede Zwischenlandung informiert sein muss? Über welche Angaben muss die Flughafenleitung im Falle einer Landung\/Zwischenlandung bezüglich Herkunft, Zielort, Eigentümerschaft und Insassen des Flugzeuges verfügen? Wie ist es möglich, dass ein weisses Flugzeug zwischenlanden kann, dessen Herkunft unbekannt ist? In welchen Fällen müssen auf Anordnung des Bundes hin Bundesbehörden informiert werden?<\/p><p>5. Wie verhindern die zuständigen Bundesbehörden, dass private Gesellschaften in den Genuss von Landerechten kommen, die offensichtlich militärischen und\/oder geheimdienstlichen Zwecken dienen? Oder gehen die zuständigen Bundesbehörden vom Motto aus: \"was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\"?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Jagd nach Al-Kaida-Angehörigen"}],"title":"Jagd nach Al-Kaida-Angehörigen"}