{"id":20053772,"updated":"2023-07-27T20:00:23Z","additionalIndexing":"48;Dumping;Aargau;Submissionswesen;Postauto;regionaler Verkehr;Luzern (Kanton);Omnibus;Verkehrsunternehmen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K18010107","name":"regionaler Verkehr","type":1},{"key":"L05K1803010104","name":"Omnibus","type":1},{"key":"L04K18010211","name":"Verkehrsunternehmen","type":1},{"key":"L05K1803010105","name":"Postauto","type":1},{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":1},{"key":"L05K0703010102","name":"Dumping","type":2},{"key":"L05K0301010101","name":"Aargau","type":2},{"key":"L05K0301010110","name":"Luzern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134342000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3772","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Zur Garagierung ergänzend: Die in der Ausschreibung zum Zuge gekommene Arge SBB AG\/BDWM will einzig in Zofingen eine zentrale Garagierung realisieren. Damit ist die Inbetriebnahme des verlangten Gesamtkonzeptes mit Aussenstationen - damit der Notfall- und Pikettdienst gewährleistet ist und vor allem überflüssige Leerfahrten vermieden werden - auf den Fahrplanwechsel 2006 ausgeschlossen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2004 wurde im Raum Zofingen\/Wiggertal ein neues Angebotskonzept des öffentlichen Regional- und Ortsverkehrs umgesetzt, welches wesentlich zur Verbesserung des bisherigen Angebotes beitrug. Gleichzeitig endete die laufende Konzession des Regionalverbandes Wiggertal-Surenthal (Betreiberin Postauto Aargau). Dieser zog sich als Konzessionär zurück. Das Baudepartement des Kantons Aargau und der Regionalverband Wiggertal-Surenthal entschieden sich - in Abstimmung mit dem Besteller Bundesamt für Verkehr (BAV) und den mitbestellenden Kantonen Luzern und Aargau -, die Linien des öffentlichen Regional- und Ortsverkehrs der Region Zofingen im freien Wettbewerb auf Konzessionsebene auszuschreiben.<\/p><p>Für die ausgeschriebenen Transportleistungen hatten vier Anbieter Offerten eingereicht, die gemäss einer vorgegebenen Nutzwertanalyse (Gewichtung 40 Prozent; Preis, Qualität - Leistung - 60 Prozent) in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen bewertet wurden. Das Ergebnis der Nutzwertanalyse zeigte auf, dass das Angebot der Arbeitsgemeinschaft SBB AG\/BDWM Transport AG die höchste Anzahl gewichtete Nutzwertpunkte erreichte und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis darstellte. Preislich war das Angebot der SBB AG\/BDWM Transport AG deutlich günstiger, bezüglich der Qualität nur geringfügig schlechter als das Angebot von Postauto Aargau. Der Zuschlag der Besteller erfolgte deshalb am 15. Januar 2004 an die SBB AG\/BDWM Transport AG.<\/p><p>Postauto Aargau verlangte daraufhin beim UVEK eine anfechtbare Verfügung. Mit Entscheid vom 4. November 2004 verfügte das UVEK den Ausschluss der Postauto Aargau vom Verfahren, da Mindestanforderungen im Bereich Fahrzeuge hinsichtlich Alter und Ausrüstung (Euronorm) nicht erfüllt waren. Mindestanforderungen und Musskriterien sind unbedingt zu erfüllen.<\/p><p>Postauto Aargau zog den Entscheid des UVEK an den Bundesrat weiter. Der Bundesrat stützte in seinem Entscheid vom 10. Juni 2005 die Verfügung des UVEK vom 4. November 2004 und stellte fest, dass Postauto Aargau zu Recht aus dem Bestellverfahren ausgeschlossen worden war.<\/p><p>Zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen:<\/p><p>1. Der Bundesrat ging auf keinen \"Trick\" ein, sondern entschied - wie bereits zuvor das UVEK -, dass die Mindestanforderungen korrekt und restriktiv anzuwenden seien: Wenn eine Offerte eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird sie aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Inhalt der Offerte darf somit nicht bewertet werden.<\/p><p>2. Der Vorwurf der Quersubventionierung konnte nicht erhärtet werden. Für alle Transportunternehmungen - sowohl Bus- wie auch Schienenverkehr - gelten die gleichen Bedingungen. Abgegolten werden nur die abgeltungsberechtigten, geplanten ungedeckten Kosten.<\/p><p>3. In den Ausschreibungsunterlagen waren zur Unterbringung der Fahrzeuge keine Aussenstationen verlangt. Die SBB AG\/BDWM Transport AG reichte mit ihrer Offerteeingabe das verlangte Garagierungskonzept ein. Erst bei der Umsetzung des Konzeptes zeigte sich, dass die benötigten Baubewilligungen nicht erteilt werden konnten. Die SBB AG\/BDWM Transport AG verfügt indessen über einen alternativen Standort, der die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt. Das entsprechende Baubewilligungsverfahren läuft und bietet keine Probleme. Der Betrieb sollte durch die SBB AG\/BDWM Transport AG ordnungsgemäss auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2006 aufgenommen werden können.<\/p><p>4. Der Bundesrat sieht keinen Grund, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Der Ausschluss der Offerte von Postauto Aargau aus dem Bestellverfahren erfolgte korrekt und zu Recht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 10. Juni 2005 in der Beschwerdesache der Schweizerischen Post (Postauto) gegen das UVEK in Sachen Vergabe von Buslinien im aargauisch-luzernischen Wiggertal gegen Postauto entschieden, obschon er wusste bzw. wissen musste, dass das im Mai 2003 angelaufene Ausschreibungsverfahren in verschiedener Hinsicht mangelhaft und mit gravierenden Ungleichbehandlungen der offerierenden Transportunternehmungen durchgeführt worden war. Er hat die Beschwerde der Schweizerischen Post aus rein formalen Gründen abgewiesen, dies wegen einer absoluten Bagatelle in Bezug auf ein einzelnes Fahrzeug in der Offerte von Postauto, welche selbst die Besteller (Kantone Aargau und Luzern) als irrelevant bezeichnet hatten. Mit seinem Beschwerdeentscheid bestätigte der Bundesrat den unhaltbaren Vergabeentscheid der Besteller und des UVEK an die Arbeitsgemeinschaft SBB AG\/Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM).<\/p><p>1. Warum ging der Bundesrat auf den \"Trick\" des antragstellenden Beschwerdedienstes EJPD ein, es sei wegen einem von den Bestellern selber als vernachlässigbar bezeichneten Irrtum in der Offerte der Schweizerischen Post\/Postauto diese Offerte aus dem Bestellverfahren auszuschliessen?<\/p><p>2. Kann es der Bundesrat im Nachhinein verantworten, dass damit die von den SBB quersubventionierte Offerte der Arge SBB AG\/BDWM (Dumpingofferte) - unter Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Ablehnung der Akteneinsicht durch das UVEK) und ohne materielle Prüfung der Beschwerde der Post - zum Zug kommen konnte? Akzeptiert der Bundesrat damit die wettbewerbsverzerrende Situation, dass Bahnunternehmungen aus ihrem faktisch geschützten Markt heraus am Ausschreibungswettbewerb für Bus-Leistungen teilnehmen und dort ihre bereits durch Bundessubventionen vergünstigten Leistungen zu Dumpingpreisen offerieren können?<\/p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit seinem auf formale Aspekte beschränkten Beschwerdeentscheid die Vergabe des Busnetzes Wiggertal an Unternehmen (Arge SBB AG\/BDWM) bestätigt hat, welche im Ausschreibungsverfahren - nebst anderen Mängeln - kein genügendes, den Ausschreibungsbestimmungen entsprechendes Garagierungskonzept vorlegen konnten und es bis heute nicht tun können, sodass der Betrieb auf den Fahrplanwechsel Dezember 2006 nicht ordnungsgemäss aufgenommen werden kann?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, das UVEK und das BAV anzuweisen, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben und es, zusammen mit den Kantonen Aargau und Luzern, neu auflegen zu lassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vergabe des \"Netzes Regionalbus Wiggertal\". Fragwürdiger Beschwerdeentscheid des Bundesrates"}],"title":"Vergabe des \"Netzes Regionalbus Wiggertal\". Fragwürdiger Beschwerdeentscheid des Bundesrates"}