{"id":20053782,"updated":"2023-07-27T19:03:05Z","additionalIndexing":"24;Verkauf;Beteiligung an Unternehmen;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L03K110803","name":"Staatsverschuldung","type":1},{"key":"L04K11080303","name":"öffentlicher Schuldendienst","type":1},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":2},{"key":"L05K0701010201","name":"Verkauf","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-09T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-05-27T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-03-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2005-12-13T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134428400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236553200000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Wie weiter?\", liess nicht darauf schliessen, dass der Bundesrat ein Konzept zum Schuldenabbau hat. Er beschränkt sich darauf, die sinkende Bedeutung der bestehenden Schuld aufgrund von Inflation und Wirtschaftswachstum zu betonen. Der Bundesrat muss sich angesichts der gravierenden Entwicklung der Bundesschulden endlich vertieft mit der Schuldenentwicklung auseinander setzen, die Schuldensituation analysieren und Vorschläge zur Schuldenreduktion in die Ausgabenplanung mit einbeziehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Motionärin um eine wachsende Schuldenlast. Insbesondere die damit verbundenen Schuldzinsen schränken den finanzpolitischen Handlungsspielraum ein, worüber die zurzeit niedrigen Kapitalmarktzinsen nicht hinwegtäuschen dürfen. Die Bruttoschulden des Bundes beliefen sich im Jahre 2004 auf rund 130 Milliarden gegenüber knapp 40 Milliarden Franken im Jahre 1990. Diese starke Zunahme liess die Verschuldungsquote auf nahezu 30 Prozent des Bruttoinlandproduktes ansteigen (1990: 11,8 Prozent). Trotz des raschen Anstieges in den letzten Jahren weist die Schweiz insgesamt (Bund, Kantone und Gemeinden) im internationalen Vergleich mit 54 Prozent noch eine vergleichsweise niedrige Schuldenquote auf.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie der Gefahr einer weiteren Neuverschuldung angemessen Rechnung getragen und einem weiteren Anstieg der Schuldenquote Einhalt geboten wird. Im Vordergrund für eine nachhaltige Konsolidierung stehen neben der Überprüfung des Aufgabenportfolios und der Verwaltungsreform insbesondere strukturelle Reformen in einzelnen Aufgabengebieten. Dazu gehören die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen (5. IV-Revision, 11. AHV-Revision, Reform der Krankenversicherung), Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten des Bundes (Hochschullandschaft 2008, Bahnreform II), Aufgabenentflechtungen (NFA, finanzielle Entflechtung von AHV und IV), wachstumsfördernde Steuerreformen (Unternehmenssteuerreform II, \"Ideale\" Mehrwertsteuer u. a.). Die Wirkung der Sanierungsstrategie setzt allerdings voraus, dass die darin vorgesehenen Massnahmen und Projekte durch das Parlament zielführend umgesetzt werden.<\/p><p>Die Schuldenbremse strebt nicht einen nominellen Abbau der Verschuldung an, wie dies von der Motionärin explizit gefordert wird, obschon sie ihn umgekehrt auch nicht ausschliesst. Mit der Annahme der Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen zur Schuldenbremse haben sich Volk und Stände dem Ziel einer nominellen Stabilisierung der Schulden verschrieben; in den Antworten zu den Interpellationen Schmied Walter 01.3769 und Brunner Toni 05.3430 hat der Bundesrat dies im Einzelnen erläutert. Eine nominell stabilisierte Schuldenlast verliert in einer wachsenden Wirtschaft mit der Zeit an Gewicht.<\/p><p>Die Schuldenbremse findet auf die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben der Finanzrechnung Anwendung. Ausserordentliche Ausgaben des Bundes müssen jedoch ebenfalls finanziert werden und können einen Anstieg der Verschuldung begründen. Beispiele für solche ausserordentliche Ausgaben in der aktuellen Planperiode sind die im Rahmen der NFA in der Übergangsphase noch zu finanzierenden nachschüssigen Beiträge an Behinderteninstitutionen sowie die Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds. Diesen ausserordentlichen Ausgaben können auf der anderen Seite ausserordentliche Einnahmen gegenüberstehen. Aus der Anwendung der Schuldenbremse ergibt sich, dass ausserordentliche Einnahmen aus Investitionen sowie Regalien und Konzessionen zum Abbau der Schulden verwendet werden; die Mittel stehen somit zur Finanzierung der ordentlichen Ausgaben nicht zur Verfügung. Als Beispiel sind namentlich die Einnahmen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien zu erwähnen. Diese Einnahmen mildern die Schuldenlast und stellen ein Gegengewicht zu den ausserordentlichen Ausgaben dar. Bei der Beurteilung eines Verkaufs von Bundesbeteiligungen und anderer Vermögenswerte darf generell die Tatsache nicht ausser Acht gelassen werden, dass diese Vermögenswerte oftmals Zins- oder Kapitalerträge abwerfen können. Für die Tragbarkeit der Schulden des Bundes ist deshalb auch die Nettoverschuldung von Bedeutung, d. h. die Verbindlichkeiten des Bundes abzüglich des Finanzvermögens. Ein Verkauf von Finanzvermögen ist nicht notwendigerweise mit einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation verbunden, weil die Nettoschulden dadurch nicht reduziert werden. Den Minderausgaben bei den Passivzinsen stehen Mindereinnahmen bei den Kapitalerträgen gegenüber.<\/p><p>In Beantwortung dreier Postulate (SP-Fraktion 04.3584, Vermögens- und Schuldenbilanz des Staates; Lauri 04.3573 und gleichlautend Zuppiger 04.3542, Schuldentransparenz) wird zurzeit ein Bericht über die Staatsverschuldung durch das EFD erarbeitet. Dieser Bericht wird Mitte 2006 vorgelegt und gibt im Einzelnen Aufschluss über die Schuldenentwicklung. So wird u. a. gezeigt, dass das Niveau der öffentlichen Verschuldung in der Schweiz immer noch vergleichsweise tief ist, indes die Zunahme in den letzten fünfzehn Jahren ausgeprägter war als in vielen anderen Staaten. Diese Dynamik gilt es nachhaltig zu brechen. Andernfalls drohen der Schweiz Einbussen an finanzpolitischer Standortattraktivität. Der Bericht nimmt die verfassungsmässigen Ziele in der Finanzpolitik zum Ausgangspunkt und enthält das Konzept des Bundesrates, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Im Weiteren erarbeitet das EFD derzeit an einem Bericht über die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2006 ein umfassendes Konzept vorzulegen, welches Wege aufzeigt, wie die Bundesschulden abgetragen werden sollen. In diesem Konzept sollen insbesondere auch die Veräusserungen von Bundesbeteiligungen berücksichtigt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausarbeitung eines Konzeptes zum Schuldenabbau"}],"title":"Ausarbeitung eines Konzeptes zum Schuldenabbau"}