{"id":20053786,"updated":"2023-07-27T22:18:36Z","additionalIndexing":"48;Autobahn;Strassenverkehrsordnung;Verkehrsbeeinflussung;Autofahrer\/in","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010201","name":"Autobahn","type":1},{"key":"L05K1802020801","name":"Verkehrsbeeinflussung","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L06K180102010101","name":"Autofahrer\/in","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134428400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1198191600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3786","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist nach Artikel 8 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) der äusserste Streifen rechts zu benützen. Dies gilt - beispielsweise auf Autobahnen - nicht beim Überholen oder beim Fahren in parallelen Kolonnen (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VRV). Verkehrsteilnehmer müssen demnach bei freier Strecke auf Autobahnen stets den rechten Fahrstreifen benützen. Es ist Sache der zuständigen kantonalen Polizeiorgane, diesbezügliche Widerhandlungen festzustellen und zu ahnden.<\/p><p>1. Über die detaillierte Fahrstreifenbenutzung durch einzelne Fahrzeuge bestehen keine wissenschaftlichen Erhebungen. Es lässt sich daher nicht allgemeinverbindlich sagen, dass das vom Interpellanten beschriebene Fahrverhalten zunimmt.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich keine konkreten Massnahmen aufdrängen, zumal die Rechtslage klar ist und Verstösse geahndet werden können. Im Übrigen wird auch im Rahmen der Verkehrsausbildung auf die diesbezüglich geltenden Verkehrsregeln hingewiesen.<\/p><p>3. Bei starkem Verkehrsaufkommen lässt sich auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anhängern usw.) befahren wird, währenddem schneller fahrende Fahrzeuge über längere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen benützen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Veränderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umständen behalten viele Fahrzeuglenker bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei.<\/p><p>In den Nachbarstaaten nun sind die Autobahnen über weite Strecken weniger stark belastet als unser Netz auf gewissen Strecken. Die geringere Belastung führt zu einem unterschiedlichen Verkehrsverhalten. Bei starkem Verkehrsaufkommen bestehen auch auf ausländischen Autobahnen, z. B. im Bereich von Stadtumfahrungen oder bei Ferienreiseverkehr, kaum Unterschiede zum beschriebenen Fahrverhalten in der Schweiz mit parallelen Kolonnen.<\/p><p>4. Das Verbot des Rechtsüberholens dient insbesondere der Verkehrssicherheit auf Autobahnen. Der Spurwechsel nach rechts gestaltet sich sicherer, weil ein Fahrzeuglenker darauf vertrauen darf, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert. Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbotes würde kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.<\/p><p>5. Bei dreispurigen Autobahnabschnitten verteilt sich das Verkehrsaufkommen besser auf die vorhandenen Spuren. Der Verkehrsfluss ist eher gewährleistet. Unter diesen Umständen würde die Erhöhung der Geschwindigkeit auf dreispurigen Autobahnabschnitten nicht zu einer weiteren Verbesserung, sondern vor allem zu einem weniger homogenen - und damit gefährlicheren - Verkehrsfluss führen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In zunehmendem Mass werden die linke und wenn vorhanden die mittlere Fahrspur auf den Schweizer Autobahnen durch Personenwagen befahren, während die rechte Fahrspur frei bleibt. Dieses Fahrverhalten ist vor allem bei stark frequentierten Autobahnabschnitten häufig anzutreffen, und oftmals resultiert daraus zähflüssiger Verkehr. In Nachbarstaaten ist dieses Verhalten nicht festzustellen.<\/p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dieses Fahrverhalten auf den Autobahnen zunimmt?<\/p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken (Massnahmen bei der Ausbildung, Informationen, Minimalgeschwindigkeit auf der linken Fahrspur)?<\/p><p>3. Wo liegen aus der Sicht des Bundesrates die Gründe, warum in den Nachbarstaaten die unbelebte rechte Fahrspur nicht anzutreffen ist?<\/p><p>4. Würde die Aufhebung des geltenden Rechtsüberholverbotes zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen?<\/p><p>5. Könnte eine höhere Geschwindigkeit bei dreispurigen Autobahnabschnitten nicht zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen"}],"title":"Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen"}