{"id":20053791,"updated":"2023-07-28T10:53:45Z","additionalIndexing":"24;Steuersenkung;Steuererhebung;Kanton;Steuer natürlicher Personen;Steuerprogression;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L05K1107030102","name":"Steuerprogression","type":1},{"key":"L04K11070403","name":"Steuer natürlicher Personen","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-09-26T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-03-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134514800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1190757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"speaker"}],"shortId":"05.3791","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In unserer Bundesverfassung ist festgehalten, dass die Besteuerung gerecht sein muss. Dies bedeutet insbesondere, dass die Steuersysteme von Bund und Kantonen dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genügen müssen (Art. 127 BV). Degressive Steuertarife widersprechen diesem Grundsatz, da jeder zusätzlich verdiente Franken tiefer besteuert wird.<\/p><p>Nach dem Volksentscheid im Kanton Obwalden vom 11. Dezember 2005 zugunsten eines degressiven Steuermodells, welches allein mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit dieses Kantones begründet wurde, ist eine weitere Erosion der gerechten Besteuerung durch den Druck des Standortwettbewerbes zwischen den Kantonen aufzuhalten. Die Kantone dürfen nicht wegen des kantonalen Konkurrenzkampfes um die Reichen und Superreichen und die grossen Unternehmen zu einem ungerechten Steuersystem gezwungen werden. Es ist seitens des Bundesgesetzgebers dafür zu sorgen, dass dem Verfassungsauftrag einer gerechten Besteuerung Nachachtung verschafft wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 11. Dezember 2005 hat das Obwaldner Stimmvolk mit 86 Prozent ein neues Steuergesetz angenommen. Direktdemokratisch gefasste Ausgaben- und Einnahmenbeschlüsse besitzen eine hohe Legitimation. Die Neuregelung zur Ermittlung der Steuer sieht neben einer generellen Entlastung der Steuerpflichtigen auch vor, dass für steuerbare Einkommen von über 300 000 Franken die Progression in Stufen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 550 000 Franken reduziert wird. Der Steuertarif ist in diesem Bereich also degressiv, der zu bezahlende Steuerbetrag nimmt aber mit steigendem Einkommen weiterhin zu.<\/p><p>Die Bundesverfassung enthält die Grundlage für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 129 BV). Die Harmonisierung erstreckt sich auf die formellen Aspekte der Besteuerung. Ausdrücklich ausgenommen sind die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge (Art. 129 Abs. 2 BV). Die Kantone können diese frei festlegen; der Bund hat keine gesetzliche Regelungskompetenz im Bereich der materiellen Harmonisierung. Die Verfassung lässt den Steuerwettbewerb unter den Kantonen somit zu.<\/p><p>Die Motion will durch entsprechende gesetzliche Grundlagen degressive Steuersätze unterbinden unter Hinweis auf den Verfassungsauftrag einer gerechten Besteuerung. Es trifft zu, dass die Kantone bei der Festsetzung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge nicht völlig frei sind. Die Bundesverfassung konkretisiert die Rechtsgleichheit auf dem Gebiet der Steuern durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie durch den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV). Die Kantone haben diese verfassungsrechtlichen Vorgaben und namentlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur Rechtsgleichheit im Steuerrecht zu beachten. Allfällige Verstösse gegen diese verfassungsmässigen Prinzipien können mittels staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. Im Allgemeinen lässt das Bundesgericht dem Gesetzgeber bei der Frage, ob ein kantonales Gesetz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen Rechnung trägt, einen beträchtlichen Spielraum. Auch ist anerkannt, dass sich aus dem Rechtsgleichheitsgebot keine bestimmte Methode der Besteuerung ableiten lässt. Ein Einkommenssteuertarif muss nicht zwingend progressiv ausgestaltet sein.<\/p><p>Der Bundesrat begrüsst es, wenn gerade Kantone mit geografisch-topografischen Lasten konkurrenzfähige Steuersysteme entwickeln. Dies entspricht dem Geist der 2004 vom Volk angenommenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben: Eine hohe Steuerlast soll nicht mehr mit höheren Finanzausgleichszahlungen belohnt werden. Entscheidend für die Höhe der Transferzahlungen ist neu das Ressourcenpotenzial. Gelingt es einem Kanton mit Hilfe einer attraktiven Steuerpolitik, das Ressourcenpotenzial zu steigern, entlastet er damit die anderen Kantone durch geringere Bezüge aus dem Finanzausgleich.<\/p><p>Die Gefahr ist gering, dass mit dem neuen Steuergesetz in Obwalden ein \"ruinöser Steuerwettlauf\" unter den Kantonen einsetzt: Degressive Steuertarife sind vor allem für finanzschwache Kantone attraktiv. Neben dem Kanton Obwalden findet ein System mit degressiven Tarifen auch im Kanton Schaffhausen Anwendung. Zudem wirkt neben dem Finanzausgleich auch die direkte Bundessteuer ausgleichend. Degressive Steuertarife erhöhen die Einnahmen der direkten Bundessteuer und kommen damit auch den anderen Kantonen zugute. Der Bundesrat lehnt einen Steuertarif nach dem Vorbild des Kantones Obwalden für die direkte Bundessteuer ab, weil dieser eine stärkere Umverteilungsfunktion zukommt.<\/p><p>Die Motion zielt auf eine beschränkte materielle Steuerharmonisierung. Dazu fehlt dem Bund eine gesetzliche Regelungskompetenz. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, eine materielle Steuerharmonisierung in der Schweiz einzuführen. Er befürwortet den Steuerwettbewerb grundsätzlich, da damit der haushälterische Umgang mit den Steuermitteln und die Innovation im öffentlichen Bereich gefördert werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um in der Schweiz bei der Besteuerung natürlichen Personen degressive Steuertarife zu unterbinden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine degressive Besteuerung!"}],"title":"Keine degressive Besteuerung!"}