﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053813</id><updated>2025-11-14T08:57:43Z</updated><additionalIndexing>24;Kompetenzregelung;Regierungsmitglied;Richtlinie;Mehrwertsteuer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2005-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010305</key><name>Richtlinie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020301</key><name>Regierungsmitglied</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-06-20T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-18T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-03-01T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2005-12-14T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-20T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2009-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3813</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kontrolle durch das Departement wird die Verwaltung eher davon abhalten, eine komplizierte, wenig bürgerfreundliche Praxis festzulegen. Da den Weisungen praktisch Gesetzescharakter zukommt, ist es auch richtig und notwendig, dass der zuständige Departementschef die politische Verantwortung übernimmt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 52 des Mehrwertsteuergesetzes erteilt der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Kompetenz, die Steuer auf den Umsätzen im Inland zu erheben sowie alle hierzu erforderlichen Weisungen und Entscheide zu erlassen, deren Erlass nicht ausdrücklich einer andern Behörde vorbehalten ist. Die ESTV veröffentlicht verschiedene Publikationen für die Steuerpflichtigen (Wegleitung, Branchen- und Spezialbroschüren, Merkblätter) und gibt Praxispräzisierungen und -änderungen bekannt. Diese Weisungen sind Meinungsäusserungen der Verwaltung über die Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und haben den Charakter von Verwaltungsverordnungen mit dem Ziel einer rechtsgleichen Verwaltungspraxis. Eine Überprüfung der in diesen Weisungen festgehaltenen Praxis auf ihre Gesetzmässigkeit ist bei jedem konkreten Anwendungsfall möglich. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Weisungen der Verwaltung sollen die für die Steuerpflichtigen nötigen Informationen enthalten und möglichst verständlich und kurz, aber dennoch vollständig sein. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist schon seit längerem daran, sämtliche Publikationen in Zusammenarbeit mit den Steuerpflichtigen und ihren Verbänden zu überarbeiten, zu vereinfachen und auf die Benutzergruppen zuzuschneiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um überhaupt Auslegungsprobleme zu vermeiden, ist zunächst bei den Rechtsbestimmungen und der Regulierungsdichte anzusetzen. Mit dem Massnahmenpaket 2005 für eine anwenderfreundliche Mehrwertsteuer hat die ESTV im Sinne von Sofortmassnahmen 22 Praxisänderungen mit dem Ziel formeller Vereinfachungen in Kraft gesetzt. Weitere Vereinfachungsmassnahmen werden folgen. Darunter fällt insbesondere die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG). Auch im Rahmen der Auskunftserteilung wurde eine Veränderung der Steuerkultur eingeleitet. Im Weiteren wurden nicht nur mittels eines risikogerechten und effizienteren Kontrollkonzeptes die Kontrollen bei den Steuerpflichtigen verbessert, sondern generell die Revisionsabläufe standardisiert und beschleunigt. Die ESTV wird auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, um Offenheit und Dialogbereitschaft zu gewährleisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass von einer vorgängigen Genehmigung von allgemein gültigen Weisungen der ESTV durch das EFD abzusehen ist. Dadurch würden diese Weisungen in den Rang von Departementsverordnungen gehoben. Die politische Führung der ESTV erfolgt nicht mit Praxisanweisungen, sondern auf dem Verordnungsweg. Mit Artikel 52 MWSTG hat die ESTV durch den Gesetzgeber eine gewisse Autonomie erhalten. Mit der Annahme der Motion würde diese faktisch aufgehoben. Es bestehen schon heute genügend Instrumente, um die politische Kontrolle der Mehrwertsteuerpraxis sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat zudem mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ein Instrument geschaffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtserlassen vor ihrer Verabschiedung zu analysieren. Alle Gesetzentwürfe des Bundesrates sowie alle Anträge auf Erlass einer Verordnung enthalten ein Kapitel über die wirtschaftlichen Folgen. Am 18. Januar 2006 hat der Bundesrat beschlossen, dass der Anwendungsbereich der RFA ausgeweitet wird und neu auch für Verwaltungsverordnungen, ESTV-Weisungen und Ähnliches gilt, sofern diese mindestens 10 000 Unternehmen betreffen. Damit wird neu eine Vielzahl der Weisungen der ESTV durch eine Instanz ausserhalb der ESTV geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat die ESTV im Februar 2004 ein Konsultativorgan geschaffen, das sich aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Steuerpraxis (insbesondere Mehrwertsteuerpraxis) zusammensetzt. Dieses Konsultativorgan nimmt insbesondere auch zu den Weisungen zur Mehrwertsteuer Stellung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet die verschiedenen eingeleiteten Massnahmen als zielführender als den vom Motionär bezeichneten Weg.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist wie folgt zu ändern:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Art. 52 Eidgenössische Steuerverwaltung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 1&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Steuer auf dem Umsatz im Inland wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung erhoben. Diese erlässt alle hierzu erforderlichen Weisungen und Entscheide, deren Erlass nicht ausdrücklich einer anderen Behörde vorbehalten ist. Weisungen mit allgemeiner Gültigkeit sind vor ihrer Inkraftsetzung vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu genehmigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden. Genehmigung durch den Chef EFD</value></text></texts><title>Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden. Genehmigung durch den Chef EFD</title></affair>