{"id":20053822,"updated":"2023-07-28T08:10:31Z","additionalIndexing":"52;Strahlengerät;elektrischer Leuchtkörper;Astronomie;Umweltbelastung;Schutz der Tierwelt","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K0705060106","name":"Strahlengerät","type":1},{"key":"L05K0705060201","name":"elektrischer Leuchtkörper","type":1},{"key":"L03K060203","name":"Umweltbelastung","type":1},{"key":"L04K06010408","name":"Schutz der Tierwelt","type":1},{"key":"L04K16010202","name":"Astronomie","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-04-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134514800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1196895600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"05.3822","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die sogenannten Skybeamer brauchen nicht nur viel Energie, sie beeinträchtigen auch vorbeiziehende Vögel. Nachts fliegende Vögel orientieren sich anhand der Sterne. Sie nehmen auch das Magnetfeld der Erde zur Orientierung zu Hilfe, bevorzugen aber optische Fixpunkte. Gemäss Angaben der Vogelwarte Sempach sind Skybeamer, die zunehmend verschiedene Veranstaltungen ankündigen oder begleiten, für Vögel ein empfindlicher Störfaktor. Beim Einfliegen in die Lichtkegel von Laserscheinwerfern zeigen Vögel Angstreaktionen.<\/p><p>Bereits hat die Stadt Burgdorf den Einsatz von Skybeamern verboten. Dabei sind für die Burgdorfer Behörden die Scheinwerfer nicht nur aus der Sicht des Tierschutzes problematisch. Erwähnt werden auch der hohe Stromverbrauch, die Beeinträchtigung der Flugsicherheit sowie Reaktionen aus der Bevölkerung, die die Beamer als \"Lichtverschmutzung\" beanstanden. Auch astronomische Vereine und Gruppen sowie Betreiber von Sternwarten beklagen den unsinnigen Einsatz von kommerziell genutzten, himmelwärts gerichteten Laserscheinwerfern. So werden Himmelsbeobachtungen und -betrachtungen teilweise stark beeinträchtigt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Laserscheinwerfer oder Skybeamer zeichnen sich durch hohe Strahlungsintensitäten und grosse Reichweiten aus. Die von solchen Anlagen ausgehenden Lichtemissionen können negative Auswirkungen auf die Flugsicherheit, den Strassenverkehr, Tiere und die Landschaft haben. Massnahmen zu deren Eindämmung sind daher je nach Standort und Einsatz sinnvoll. In Fällen etwa, bei denen die Sicherheit des Flugverkehrs tangiert wird, verfügt das Bundesamt für Zivilluftfahrt gestützt auf Artikel 15 des Luftfahrtgesetzes die nötigen Massnahmen.<\/p><p>Bereits heute sind nach dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes  und nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz Lichtemissionen im Einzelfall einzuschränken. Zur Einführung eines generellen, schweizweiten Verbotes für himmelwärts gerichtete Laserscheinwerfer bedürfte es jedoch einer Gesetzesrevision. Aus Gründen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit erachtet der Bundesrat allerdings ein derartiges Verbot gegenwärtig nicht als angezeigt, wie er bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Graf 04.3426 erklärt hatte.<\/p><p>Den Kantonen steht es indessen frei, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um den Betrieb von Laserscheinwerfern zu verbieten oder einzuschränken. Sie können sich dabei an den Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen orientieren, die der Bund Ende 2005 an die Adresse der Vollzugsbehörden herausgegeben hat (Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen. Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 2005; www.buwalshop.ch).<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf von gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit der Einsatz von himmelwärts gerichteten Laserscheinwerfern (Skybeamern) auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft verboten werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von himmelwärts gerichteten Laserscheinwerfern"}],"title":"Verbot von himmelwärts gerichteten Laserscheinwerfern"}