{"id":20053890,"updated":"2023-07-27T21:02:45Z","additionalIndexing":"48;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Organisation des Verkehrs (speziell);Zürich (Kanton);Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L03K180102","name":"Organisation des Verkehrs (speziell)","type":1},{"key":"L05K1802040301","name":"Luftverkehrskontrolle","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1143154800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3890","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das An- und Abflugregime des Flughafens Zürich sowie die Betriebsbedingungen einer grundlegenden Überprüfung und Optimierung bedürfen. Der laufende SIL-Prozess (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) dient diesem Anliegen. Da das Verfahren für den gekröpften Nordanflug im Unterschied zu den Instrumentenlandesystemen auf die Pisten 34 und 28 viel komplexer ist und zudem international keinem Standardverfahren entspricht, müssen umfassende Abklärungen getroffen werden. Es ist aber im Sinne des Bundesrates, die weiteren Abklärungen zum gekröpften Nordanflug speditiv voranzutreiben.<\/p><p>2. Im März 2005 vereinbarten Bundesrat Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Stolpe, dass unverzüglich Gespräche zur Suche nach Lösungen für das An- und Abflugregime des Flughafens Zürich aufgenommen und binnen Jahresfrist abgeschlossen werden sollten. Entsprechende Gespräche auf Fachebene sind im Gange. Aufgrund der ausserplanmässigen Bundestagswahlen in Deutschland sowie der Verzögerungen bei der Regierungsbildung konnte der ursprüngliche Zeitplan indessen nicht eingehalten werden. Zudem finden im Bundesland Baden-Württemberg in der ersten Hälfte 2006 Wahlen statt; auch diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. Der Bundesrat ist jedoch bestrebt, baldmöglichst eine verbindliche Regelung zu treffen.<\/p><p>3. Gemäss heutigem Kenntnisstand kann der Luftraum für den gekröpften Nordanflug mutmasslich so definiert werden, dass kein deutsches Gebiet beansprucht wird. Aufgrund der grenznahen Lage des gekröpften Nordanfluges und in Anbetracht der Gespräche mit Deutschland über das An- und Abflugregime für den Flughafen Zürich sind Konsultationen mit Deutschland unumgänglich.<\/p><p>4. Die Emergency Procedures sind Notfallverfahren, welche durch ein Luftfahrtunternehmen definiert und von der nationalen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Sie beinhalten vertrauliche Informationen über den Geschäftsbetrieb einer Airline und unterliegen somit dem Geschäftsgeheimnis. Gegenüber Dritten wird deshalb keine Auskunft erteilt. Hingegen ist das zuständige Bundesamt gestützt auf Artikel 7 des Parlamentsgesetzes berechtigt, Parlamentariern Akteneinsicht zu gewähren, so weit es die Emergency Procedures von Schweizer Airlines betrifft. Allerdings sind die Parlamentarier an das Amtsgeheimnis gebunden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf die Medieninfo des Bazl vom 15. Dezember 2005, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Ist er bereit, die Genehmigung und Einführung des gekröpften Nordanfluges mit der gleichen Priorität zu fordern und zu fördern, wie die Einführung der Süd- und der zusätzlichen Ostanflüge?<\/p><p>2. Wie sehen der Zeit- und Ablaufplan für die Gespräche mit Deutschland betreffend An- und Abflugverfahren des Flughafens Zürich aus?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den gekröpften Nordanflug, der vollständig über Schweizer Gebiet führt, auch gegen den Wunsch Deutschlands einzuführen, wenn dabei keine internationalen Gesetze und Richtlinien verletzt werden?<\/p><p>4. Für den Anflug auf Piste 34 wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Sind die entsprechenden Emergency Procedures (Notfallszenarien für den Piloten) für Parlamentarier zugänglich? Wenn nein, warum nicht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gekröpfter Nordanflug. Zeitplan"}],"title":"Gekröpfter Nordanflug. Zeitplan"}