{"id":20053892,"updated":"2023-07-28T08:09:52Z","additionalIndexing":"48;Europakompatibilität;Steuererhöhung;Randregion;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;Berggebiet;Strassenbau;Schwerverkehrsabgabe;Spezialfinanzierung;regionaler Verkehr;Fonds;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K1802010204","name":"Schwerverkehrsabgabe","type":1},{"key":"L04K18020202","name":"Verkehrsinfrastruktur","type":1},{"key":"L04K11070309","name":"Steuererhöhung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0705030104","name":"Strassenbau","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":2},{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2},{"key":"L04K18010107","name":"regionaler Verkehr","type":2},{"key":"L05K1109020104","name":"Spezialfinanzierung","type":2},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":2},{"key":"L06K070503010401","name":"Nationalstrassenbau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-02-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1143154800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2604,"gender":"f","id":1121,"name":"Hutter-Hutter Jasmin","officialDenomination":"Hutter Jasmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2606,"gender":"m","id":1118,"name":"Ineichen Otto","officialDenomination":"Ineichen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3892","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zuständig für die Festlegung des Abgabesatzes der LSVA ist der Bundesrat (Art. 8 SVAG). Der Rahmen, in dem der Abgabebetrag festgelegt werden kann, ergibt sich einerseits aus dem nationalen, andererseits aus dem internationalen Recht. Gemäss nationalem Recht liegt der zulässige Höchstsatz seit der generellen Erhöhung der zulässigen Gewichtslimite auf 40 Tonnen bei 3 Rappen pro Tonnenkilometer. Aus dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen) ergibt sich demgegenüber ein zulässiger Höchstsatz von 2,75 Rappen pro Tonnenkilometer. In einem Zusatz hat die Schweiz erklärt, bis zur Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels, längstens aber bis zum 1. Januar 2008, einen Höchstsatz von 2,44 Rappen pro Tonnenkilometer nicht zu überschreiten. Dieser Satz entspricht dem gegenwärtig geltenden Abgabesatz. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert, je nach Emissionen des Fahrzeuges kommt ein höherer oder tieferer Satz zur Anwendung. Die stufenweise Erhöhung der LSVA in drei Etappen war von Anfang an so vorgesehen und entsprechend kommuniziert worden.<\/p><p>Zu den gestellten Fragen:<\/p><p>1. Der Bundesrat hat der geplanten Erhöhung noch nicht zugestimmt. Er hat jedoch bereits wiederholt den ursprünglichen Fahrplan bekräftigt. Dieser sieht vor, dass der Abgabesatz nach der Anfang 2005 erfolgten Erhöhung auf den heute geltenden gewichteten Durchschnitt von 2,44 Rappen per 2008 nochmals um 10 Prozent erhöht wird.<\/p><p>2. Die beabsichtigte Erhöhung auf rund 2,7 Rappen pro Tonnenkilometer ist durch Artikel 40 Absatz 4 des Landverkehrsabkommens gedeckt. Die konkrete Umsetzung wird, wie bei der letzten Erhöhung, im Rahmen des gemischten Landverkehrsausschusses Europäische Gemeinschaft\/Schweiz festgelegt.<\/p><p>3. Bis heute wurde die beabsichtigte Erhöhung des LSVA mit der EU noch nicht thematisiert, und somit hat die EU bislang keine Vorbehalte zur geplanten Anpassung der Abgabesätze angebracht. Allfällige Bedenken können im oben erwähnten gemischten Ausschuss erörtert werden. Bei einer Diskussion der in der Schweiz geltenden Gebührensätze ist zu berücksichtigen, dass diese im Vergleich zu den auf Transitstrecken im benachbarten Ausland geltenden Abgabesätzen keineswegs übersetzt sind. So kostet eine einzelne Fahrt eines 40-Tonnen-Fahrzeuges durch die Tunnels am Montblanc bzw. Fréjus zwischen Frankreich und Italien ziemlich genau gleich viel wie das Befahren der gesamten, 300 Kilometer langen Transitstrecke von Basel nach Chiasso.<\/p><p>4. Nach geltendem Recht wird den besonderen Auswirkungen der LSVA in den Berg- und Randgebieten durch eine entsprechende Ausgestaltung des Verteilschlüssels für den Kantonsanteil Rechnung getragen. Mit der in der Botschaft zum Infrastrukturfonds vorgeschlagenen Lösung, den bei der nächsten LSVA resultierenden Mehrertrag zugunsten der Kantone in der Grössenordnung von 33 Millionen Franken vollumfänglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen, wird der Ausgleichsgedanke zusätzlich verstärkt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diese Regionen nicht oder zumindest nicht direkt vom neu geschaffenen Fonds profitieren werden. Wie weit die den Berg- und Randgebieten zufliessenden Erträge aus der LSVA allfällige Nachteile aus dieser Abgabe zu kompensieren vermögen, wurde bisher nicht explizit untersucht. Entsprechende Abklärungen werden jedoch im Rahmen einer geplanten Untersuchung des UVEK zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der LSVA vorgenommen werden.<\/p><p>5. Nebst der in der Botschaft über den Infrastrukturfonds vorgeschlagenen Verwendung der zusätzlichen Einnahmen des Kantonsanteiles der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche sich im Zuge der Erhöhung von 2008 ergeben, sieht der Bundesrat eine weitere Massnahme zugunsten der Rand- und Berggebiete vor. Mit dem NFA erhalten die Kantone vom Bund Globalbeiträge für ihre Hauptstrassen. Diese Gelder werden mit einem Schlüssel verteilt, der die Hauptstrassenkilometer nach den Kriterien Verkehrsaufkommen und Topographie gewichtet. Der Bundesrat will im Rahmen der Umsetzung des NFA den Topographiefaktor stärker gewichten. Diese Gewichtsverlagerung kommt ausschliesslich den Rand- und Bergregionen zugute.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat die Botschaft über den Infrastrukturfonds zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Damit will er die zunehmenden Verkehrsprobleme und wirtschaftsschädigenden Staus in den Agglomerationen und auf unseren Nationalstrassen beheben. Gleichzeitig sieht die Botschaft zum Infrastrukturfonds auch eine finanzielle Unterstützung für die Berg- und Randgebiete vor. So soll der Kantonsanteil von 33,3 Millionen Franken, der durch eine nochmalige Erhöhung der LSVA im Jahre 2008 gemäss Finanzplanung den Kantonen zusteht, vollumfänglich den Bergregionen und Randgebieten zukommen.<\/p><p>1. Hat der Bundesrat demnach der LSVA-Erhöhung für das Jahr 2008 bereits zugestimmt?<\/p><p>2. Müssen die neuen LSVA-Ansätze nicht mit der EU ausgehandelt werden?<\/p><p>3. Rechnet der Bundesrat trotz anderslautender Kritik an der schweizerischen Verkehrspolitik seitens der EU damit, dass die EU der Erhöhung ohne weiteres zustimmen wird?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass dieser Betrag die volkswirtschaftlich negativen Folgen einer nochmaligen LSVA-Erhöhung - gerade für die Berggebiete und Randregionen - ausreichend kompensiert?<\/p><p>5. Welche anderen Möglichkeiten sieht und prüft der Bundesrat, damit die Verkehrsprojekte in den Randregionen und Berggebieten allenfalls ohne LSVA-Erhöhung unterstützt werden können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"LSVA-Erhöhung 2008. Folgen"}],"title":"LSVA-Erhöhung 2008. Folgen"}