{"id":20053903,"updated":"2023-07-28T10:19:42Z","additionalIndexing":"15;Wettbewerbsbeschränkung;öffentliche Auftragsvergabe;Gemeinde;Kanton;Monopol;Marktzugang;Inlandsmarkt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L05K0701030703","name":"Inlandsmarkt","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L06K080701020106","name":"Gemeinde","type":1},{"key":"L05K0701030506","name":"öffentliche Auftragsvergabe","type":2},{"key":"L05K0703010103","name":"Monopol","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-02-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2607,"gender":"m","id":1136,"name":"Jermann Walter","officialDenomination":"Jermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3903","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Kantone und Gemeinden sind angehalten, ihre Vorschriften mit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM) den Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen. Dies betrifft u. a. alle jene Vorschriften, welche auswärtige Anbieter gegenüber ortsansässigen Anbietern diskriminieren. Eine explizite Anweisung an die Kantone und Gemeinden im revidierten Gesetz ist nicht erforderlich.<\/p><p>2. Die Wettbewerbskommission hat zwei Instrumente, um gegen marktzugangsbeschränkende kantonale und kommunale Regelungen vorzugehen. Gestützt auf das geltende und revidierte Gesetz kann sie Kantonen und Gemeinden Empfehlungen zu bestehenden Rechtsvorschriften abgeben (Art. 8 Abs. 2 BGBM).<\/p><p>Nach Massgabe des revidierten Gesetzes hat die Wettbewerbskommission zudem neu ein Beschwerderecht. Sie kann mittels Beschwerde feststellen lassen, ob ein Entscheid den Zugang zum Markt in unzulässiger Weise einschränkt. Stützt sich ein angefochtener Entscheid auf eine BGBM-widrige Bestimmung und wird dessen Rechtswidrigkeit von der Beschwerdeinstanz festgestellt, ist der Kanton oder die Gemeinde zur Anpassung der betreffenden Vorschrift gezwungen. Mit dem Beschwerderecht kann die Wettbewerbskommission somit auf indirekte Weise eine BGBM-konforme Ausgestaltung kantonaler und kommunaler Vorschriften erwirken.<\/p><p>3. Die materielle Regelung der amtlichen Vermessung (AV) ist Sache des Bundes, währenddem die Zuständigkeit für die operative Durchführung der AV bei den Kantonen liegt. Letztere verfügen im Bereich der Nachführung über einen weiten Handlungsspielraum. Grundsätzlich können zwei Organisationsformen unterschieden werden: Entweder erfolgt die Nachführung der AV durch staatliche oder durch staatlich mandatierte private Nachführungsgeometer. Je nach Grösse des Kantones gilt das Mandat für das ganze Kantonsgebiet, für Regionen (Nachführungskreise) oder für Gemeinden. Der (staatliche oder private) Geometer verfügt in seinem Gebiet über ein faktisches Monopol. Die Vergütung für die Nachführung richtet sich in der Regel nach hoheitlich festgesetzten Tarifen.<\/p><p>Im Gegensatz zur Nachführung ist der Zugang zu anderen Arbeiten der AV einzig vom Besitz eines Patentes als Ingenieur-Geometer abhängig. Die Vergabe dieser Arbeiten erfolgt auf dem Submissionsweg.<\/p><p>Gegen Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der AV bietet sowohl das BGBM wie auch das Kartellgesetz (KG) eine Handhabe, wobei die konkreten Interventionsmöglichkeiten aufgrund der regulatorischen Ausgestaltung der AV beschränkt sind.<\/p><p>a. Interventionsmöglichkeiten nach Massgabe des KG<\/p><p>Bestehen auf einem Markt vorbehaltene Vorschriften, namentlich solche, die eine staatliche Markt- oder Preisordnung begründen (Art. 3 Abs. 1 KG), können die Wettbewerbsbehörden allfällige unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen nicht rechtsverbindlich ahnden. Im Bereich der AV bestehen vorbehaltene Vorschriften. Dies bedeutet insbesondere, dass die Wettbewerbsbehörden über keine Handhabe verfügen, um gegen möglicherweise überhöhte Tarife vorzugehen. Ein diesbezügliches Einschreiten ist jedoch allenfalls gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz möglich. Hierfür zuständig ist der Preisüberwacher.<\/p><p>Seitens der Wettbewerbsbehörden besteht einzig die Möglichkeit einer Empfehlung gemäss Artikel 45 Absatz 2 KG. Demnach kann die Wettbewerbskommission den Behörden Empfehlungen zur Förderung von wirksamem Wettbewerb unterbreiten.<\/p><p>Eine solche Empfehlung hat die Wettbewerbskommission am 23. Januar 2006 betreffend die Nachführung in der AV verabschiedet. Auslöser waren verschiedene Beschwerden und Anfragen von privaten Ingenieur- und Vermessungsbüros sowie Architekturbüros über angebliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Empfehlung enthält verschiedene Massnahmen, mit denen eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der kantonalen Vorschriften erreicht werden kann.<\/p><p>b. Interventionsmöglickeiten nach Massgabe des BGBM<\/p><p>Eine allfällige Intervention gestützt auf das revidierte BGBM ist beschränkt auf die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Marktzuganges. Konkret greift das BGBM dort, wo ein Kanton Nachführungsverträge ausschreibt. In diesem Fall ist es dem betreffenden Kanton untersagt, ausserkantonale Anbieter aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren. Tut er dies doch, können die betroffenen Anbieter und neu auch die Wettbewerbskommission (vgl. oben Ziff. 2) Beschwerde gegen den Zuschlag erheben. Des Weiteren kann die Wettbewerbskommission eine Empfehlung betreffend die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Ausschreibung an den betreffenden Kanton richten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Wintersession 2005 hat der Nationalrat das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) verabschiedet. Eines der Hauptziele der Revision ist es, die Funktionsfähigkeit des Marktes durch den Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken zu verbessern. Das geltende Gesetz hat in dieser Hinsicht kaum zu Verbesserungen geführt. Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Müssen kantonale bzw. kommunale Vorschriften, die einen ansässigen gegenüber einem auswärtigen Anbieter bevorteilen und somit die Wettbewerbsfreiheit des Binnenmarktes verletzen, dank dem revidierten BGBM nach dessen Inkrafttreten gesetzeskonform ausgestaltet werden?<\/p><p>2. Kann die Wettbewerbskommission (Weko) einschreiten und, falls ja, mit welchen Mitteln, wenn sie in Kantonen und Gemeinden marktzutrittsbeschränkende Regelungen feststellt?<\/p><p>3. In einigen Kantonen herrscht im Vermessungswesen eine faktische Monopolsituation, die von den Nachführungsgeometern und diesen gehörenden Kapitalgesellschaften besetzt wird und ein überhöhtes Preisumfeld begünstigt. Was kann dank der Gesetzesrevision gegen diese kantonalen Missstände unternommen werden, und welche Mittel stehen der Weko und Privaten dazu zur Verfügung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wettbewerbsverzerrende kantonale und kommunale Regelungen"}],"title":"Wettbewerbsverzerrende kantonale und kommunale Regelungen"}