﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20060449</id><updated>2024-04-10T19:16:40Z</updated><additionalIndexing>15;28;Strukturpolitik;Schweiz Tourismus;Fremdenverkehrspolitik;Aufhebung einer Bestimmung;Hotellerie;Wettbewerbsfähigkeit;Gesetz;Tourismus;Regionalpolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01010103</key><name>Tourismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010306</key><name>Fremdenverkehrspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010313</key><name>Schweiz Tourismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010308</key><name>Hotellerie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040305</key><name>Wettbewerbsfähigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020335</key><name>Regionalpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010213</key><name>Strukturpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010201</key><name>Aufhebung einer Bestimmung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-09-26T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text><type>51</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><language>fr</language></correspondent><correspondent><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><councillor><code>2542</code><gender>m</gender><id>520</id><name>Wandfluh Hansruedi</name><officialDenomination>Wandfluh</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>4718</sessionId></registration></registrations><treatmentCategory>IV</treatmentCategory></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>405</sequentialNumber><shortId>06.449</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Allgemeine Überlegungen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz kennt bis anhin kein Tourismusgesetz auf Bundesebene. Zahlreiche Gründe sprechen für die Schaffung eines eidgenössischen Tourismusgesetzes: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bündelung von Massnahmen bzw. Schaffung von Synergien durch den Erlass eines neuen Rahmengesetzes als Ersatz für verschiedene einzelne Erlasse (Kredit an Schweiz Tourismus, Innotour, Beherbergungskreditgesetz usw.). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Tourismus ist die drittgrösste Exportbranche der Schweiz. Der Tourismus ist aber eine standortgebundene Exportbranche. Trotz Globalisierung kann das Angebot nicht ins Ausland verlagert werden. Faktorbedingungen wie z. B. die Lohnkosten sind an die inländischen Bedingungen gebunden. Für die Tourismuspolitik ist deshalb die Standortpolitik äusserst wichtig. Die Kernelemente dieser Standortpolitik sollen in einem Gesetz umrissen werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Geänderte Ansprüche der Gäste erfordern eine permanente Anpassung des Angebotes. Die Tourismuswirtschaft ist nur begrenzt in der Lage, den erforderlichen Strukturwandel selber zu bewältigen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Auch der verstärkte internationale Konkurrenzdruck zwingt zu Innovation, Kooperation und Diversifizierung mit entsprechenden Kostenfolgen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Vergleich zum benachbarten Ausland hat es die Schweiz zu lange versäumt, ihre Mittel auch in die Angebotsentwicklung zu investieren. Darunter leidet die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als Tourismusland. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Koordination mit den verschiedenen Sektoralpolitiken muss verstärkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Ausbildung und die Qualitätssicherung im Tourismus müssen verbessert und gestärkt werden, denn sie tragen entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit bei. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In verschiedenen politischen Vorstössen wurde bereits die Schaffung eines Tourismusgesetzes gefordert (u. a. Motion 05.3114, Grundlagengesetz für den Tourismus; Motion 05.3039, Tourismusgesetz). Der Bundesrat hat in seinen Antworten jeweils die Schaffung in Aussicht gestellt, sie aber bis anhin noch nie realisiert. Deshalb soll nun der Weg über eine parlamentarische Initiative verfolgt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 1 - Zielsetzungen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Tourismusgesetz soll als schlankes Rahmengesetz konzipiert werden, damit möglichst flexibel auf neue Herausforderungen reagiert werden kann. In Ziffer 1 werden die grundlegenden Ziele der Tourismuspolitik umrissen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Dienstleistungsqualität im Tourismus müssen dabei im Zentrum stehen. Mit dem Tourismusgesetz soll nicht Strukturerhaltung betrieben werden. Der Strukturwandel soll vielmehr aktiv gefördert werden. Das touristische Angebot und das Marketing müssen laufend an die geänderten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen angepasst werden. Dieses dynamische Element wird auch mit dem Ziel einer nachhaltigen Tourismusentwicklung zum Ausdruck gebracht. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Dienstleistungsqualität leistet auch die Aus- und Weiterbildung einen wichtigen Beitrag. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 2 - Handlungsachsen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der vorliegende Vorschlag für ein eidgenössisches Tourismusgesetz umreisst fünf Handlungsachsen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Landeswerbung: Unter diesem Punkt sollen die heutigen Aktivitäten von Schweiz Tourismus - allenfalls im Rahmen einer neuen Organisation - weitergeführt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Innovation und Kooperation: Touristisches Marketing für sich alleine bringt wenig, wenn das Angebot nicht stimmt. Deshalb sollen unter dem Punkt Innovation und Kooperation die Innotour-Programme sowie die Erneuerung der Beherbergungswirtschaft weitergeführt werden. Der Tourismus muss sich laufend an neue Herausforderungen und Trends anpassen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Betriebs- und branchenübergreifende Kooperationen sind dabei wichtige strukturelle Voraussetzungen. Der Gedanke der vertikalen und horizontalen Integration im Tourismus muss zum Bestandteil der Tourismuspolitik werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aus- und Weiterbildung und Qualitätsentwicklung und -sicherung: Diese beiden Elemente sollen ebenfalls zur Professionalisierung im Tourismus beitragen. Bildung und Qualitätsmanagement im Tourismus sollen verstärkt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Lehre und Forschung spielen eine wichtige Rolle, da sie den erforderlichen wissenschaftlichen Input für die Begleitung des Strukturwandels und die Initiierung von Innovationsprozessen liefern können. Unter dieser Handlungsachse ist insbesondere auch eine verstärkte Kooperation mit der KTI anzustreben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Statistik, Monitoring und Evaluation: Der Tourismus als stark exogen beeinflusster Bereich ist auf verlässliche statistische Angaben angewiesen, die auch der Beurteilung der Wirkungen der Tourismuspolitik dienen und in die Evaluation einfliessen. Nach dem Abbau der Parahotelleriestatistik und dem Intermezzo bei der Hotelleriestatistik fehlen dem Tourismus entscheidende Datengrundlagen für die zukünftige Ausrichtung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ersten beiden Handlungsachsen bilden die beiden Hauptausrichtungen. Die drei weiteren Handlungsachsen könnten als flankierende Massnahmen bezeichnet werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 3 - Förderkriterien:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch die in Ziffer 3 erwähnten Förderkriterien soll sichergestellt werden, dass die unter Ziffer 1 erwähnten Ziele erreicht und die Mittel gezielt eingesetzt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 4 - Finanzierung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Finanzierung der verschiedenen Massnahmen soll wie bis anhin über einen ordentlichen Kredit erfolgen, welcher von der Bundesversammlung beschlossen wird. Der Umfang der finanziellen Mittel soll sich an den in den Leistungsvereinbarungen ausgewiesenen Bedürfnissen und der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes orientieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 5 - operative Umsetzung und Evaluation:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das eidgenössische Tourismusgesetz sollte möglichst einfach und flexibel gestaltet werden. Es soll den Rahmen für die eidgenössische Tourismuspolitik abstecken. Die Operationalisierung der fünf Handlungsachsen sollte über Leistungsvereinbarungen erfolgen. Die Leistungsvereinbarungen sollen für jeweils vier Jahre abgeschlossen werden. Ein Zeithorizont von vier Jahren erlaubt es, möglichst flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können und trotzdem gleichzeitig eine gewisse Stabilität der Massnahmen zu erwirken. Die Mittel können zielgerichtet und kontrollierbar eingesetzt werden. Damit kann der teilweise vorgebrachten Kritik, die derzeitige Tourismusförderung entspreche dem Giesskannenprinzip, entgegnet werden. Die Leistungsvereinbarungen können je nach Handlungsachse mit unterschiedlichen Leistungsträgern abgeschlossen werden: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die touristische Landeswerbung soll weiterhin der Organisation Schweiz Tourismus oder einer Nachfolgeorganisation übertragen werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für die Förderung von Innovation und Kooperation ist das Modell einer Tourismusbank zu prüfen. Diese wäre über eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund die alleinige Anlaufstelle (One-Stop-Shop). Eine derartige Konzentration hätte zahlreiche Vorteile. Insbesondere könnte so der Gedanke der vertikal und horizontal integrierten Tourismusentwicklung weiterverfolgt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für die Handlungsachsen 3 bis 5 könnten die entsprechenden Fachorganisationen und -institutionen Leistungsträger sein. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verwaltung sollte zuständig sein für die Operationalisierung der gesetzten Ziele, die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den Leistungsträgern sowie für die Überprüfung der Zielerreichung und der Wirkung der Massnahmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 6 - Verlängerung bestehender Erlasse:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Kredit für Schweiz Tourismus ist befristet bis 2007. Das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus ist befristet bis 2007. Es besteht damit ein dringender Handlungsbedarf. Der Erlass des vorgeschlagenen Tourismusgesetzes wird aber voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2008 möglich sein. Deshalb sollen die bestehenden Erlasse bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlängert und deren finanzielle Ausstattung entsprechend weitergeführt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Ziffer 7 - Aufhebung bestehender Erlasse:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne der Nutzung von Synergien soll das vorgeschlagene Tourismusgesetz das Bundesgesetz über die Schweizerische Verkehrszentrale, das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus sowie das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft ersetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes schlage ich mit dieser parlamentarischen Initiative die Schaffung eines Tourismusgesetzes vor, welches folgenden Grundzügen entspricht: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das neu zu schaffende Tourismusgesetz soll - gestützt auf Artikel 103 der Bundesverfassung - folgende Ziele verfolgen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Dienstleistungsqualität im Tourismus;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- nachhaltige Tourismusentwicklung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Tourismus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bund soll im Bereich Tourismus namentlich folgende strategische Handlungsachsen unterstützen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Landeswerbung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Innovation und Kooperation;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Aus- und Weiterbildung sowie die Oualitätsentwicklung und -sicherung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Lehre und Forschung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Statistik, das Monitoring und die Evaluation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Tourismuspolitische Vorhaben sollen nur unterstützt werden, wenn sie: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusland beitragen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. die Entwicklung des Tourismus im Einklang mit Natur, Mensch und Umwelt fördern; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten sichern; und wenn sie&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Modellcharakter haben oder in einer Region wesentliche Impulse für touristische Neuerungen auslösen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Finanzierung: Die Bundesversammlung bewilligt mit einem einfachen Bundesbeschluss einen auf vier Jahre befristeten Zahlungsrahmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die zuständige Stelle des Bundes schliesst mit den institutionellen Leistungsträgern Leistungsvereinbarungen ab. Sie kann Projekte direkt unterstützen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (siehe Ziff. 7) und der bisherige Zahlungsrahmen werden bis zum Inkrafttreten des neu zu schaffenden Gesetzes verlängert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das neu zu schaffende Tourismusgesetz ersetzt folgende Erlasse: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bundesgesetz über die Schweizerische Verkehrszentrale vom 21. Dezember 1955;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus vom 10. Oktober 1997;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Tourismusgesetz</value></text></texts><title>Tourismusgesetz</title></affair>