{"id":20060457,"updated":"2024-04-10T18:22:36Z","additionalIndexing":"15;elektronischer Handel;Vertrag des Privatrechts;Kündigung eines Vertrags;Internet;Konsumentenschutz","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"committee":{"abbreviation":"GPK-NR","id":3,"name":"Geschäftsprüfungskommission NR","abbreviation1":"GPK-N","abbreviation2":"GPK","committeeNumber":3,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-09-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0701010202","name":"elektronischer Handel","type":1},{"key":"L05K0701060301","name":"Konsumentenschutz","type":1},{"key":"L04K05070201","name":"Vertrag des Privatrechts","type":1},{"key":"L05K0507020104","name":"Kündigung eines Vertrags","type":1},{"key":"L05K1202020105","name":"Internet","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-20T00:00:00Z","text":"Keine Folge gegeben","type":51}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2006-09-18T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"language":"de"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2620,"gender":"m","id":1157,"name":"Pagan Jacques","officialDenomination":"Pagan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"fr"}],"sessionId":"4801"}],"treatmentCategory":"IV"}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1158530400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1198105200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"GPK-NR","id":3,"name":"Geschäftsprüfungskommission NR","abbreviation1":"GPK-N","abbreviation2":"GPK","committeeNumber":3,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"sequentialNumber":191,"shortId":"06.457","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ging im Rahmen einer Inspektion zum Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr u. a. der Frage nach, ob die technologieneutrale Gesetzgebung im Bereich des Vertragsrechtes auch beim elektronischen Geschäftsverkehr (zwischen einem Konsumenten und einem Internetanbieter) ein zu traditionellen Handelsformen gleichwertiges Konsumentenschutzniveau gewährleistet.<\/p><p>Die Ergebnisse einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (BBl 2005 4987) zeigten der GPK-N klar auf, dass die Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Praxis einem gleichwertigen Konsumentenschutz entgegenstehen. Diese Feststellung ist nicht nur für den Konsumentenschutz von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Entwicklung dieser Geschäftsform in der Schweiz. Die wirtschaftlich wichtige Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs ist wesentlich vom Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in diese Geschäftsform abhängig. Ein vertrauensbildender Konsumentenschutz kann deshalb einen substantiellen Beitrag zum Ausbau dieser Geschäftsform leisten. Der elektronische Geschäftsverkehr bietet gerade auch für die kleineren und mittleren Unternehmen, besonders in Randregionen, neue Chancen.<\/p><p>Die Untersuchung zeigte auf, dass der Transparenz bezüglich der Identität des Internetanbieters und der einzelnen Phasen des Vertragsabschlusses für das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten eine grosse Bedeutung zukommt. Die GPK-N fordert dementsprechend die Einführung einer Identifikationspflicht für die Internetanbieter und Transparenzvorschriften für den Vertragsabschluss. Ergänzend ist aus Sicht des Konsumentenschutzes auch ein nicht wegbedingbares Nachbesserungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware im Gesetz zu verankern (oder - falls dadurch ein unverhältnismässiger Aufwand entstehen würde - ein nicht wegbedingbares Recht auf Ersatzleistung).<\/p><p>Aufgrund der Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs ist der Beweis, dass ein Vertrag wegen eines fehlenden Konsenses oder Willensmangels nicht zustande gekommen ist, durch die Konsumenten nur mit Aufwand und einem Prozessrisiko zu erbringen. Dies lohnt sich gerade bei kleineren Beträgen nicht. Deshalb sollte die Rechtsordnung angepasst werden, um ein transparentes Vertragsabschlussverfahren im elektronischen Geschäftsverkehr zu gewährleisten.<\/p><p>Der elektronische Geschäftsverkehr ist stark international ausgerichtet. Hier gilt es aus Sicht der Kommission, die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung zu schützen und Benachteiligungen beispielsweise im Vergleich zu europäischen Konsumentinnen und Konsumenten zu beheben. So fordert die GPK-N die gesetzliche Verankerung eines Widerrufsrechtes im elektronischen Geschäftsverkehr. Letztlich liegt dies auch im Interesse der Anbieter.<\/p><p>Die GPK-N schloss am 9. November 2004 ihre Inspektion mit einem Schlussbericht ab (BBl 2005 4967) und richtete entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat. Verschiedene Feststellungen und Schlussfolgerungen der GPK-N waren zu diesem Zeitpunkt in den Revisionsarbeiten des Bundesrates zum Obligationenrecht, zum Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, zum Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten berücksichtigt. Am 9. November 2005 beschloss der Bundesrat diese Vorarbeiten, die in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen wurden, zu beenden und keine Massnahmen in diesem Bereich vorzuschlagen. Er erachtet das geltende Recht als genügend. <\/p><p>Die GPK-N kann sich der Sichtweise des Bundesrates nicht anschliessen. Sie ist nach wie vor der Ansicht, dass die heutige Gesetzgebung keinen ausreichenden Konsumentenschutz gewährleistet. Aufgrund der Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs führt die technologieneutrale Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis zu einem tieferen Konsumentenschutzniveau als bei traditionellen Geschäftsformen. Es besteht deshalb Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative mit dem folgenden Gegenstand ein:<\/p><p>Die schweizerische Rechtsordnung ist so anzupassen, dass sie im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs nachstehende Punkte gewährleistet:<\/p><p>1. eine Identifikationspflicht für inländische Internetanbieter;<\/p><p>2. ein nicht wegbedingbares Nachbesserungsrecht oder ein nicht wegbedingbares Recht auf Ersatzleistung bei Lieferung mangelhafter Ware;<\/p><p>3. spezifische Vorschriften für den Vertragsabschluss, die Artikel 1ff. des Obligationenrechtes unter der Berücksichtigung der Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs konkretisieren;<\/p><p>4. ein der EU-Gesetzgebung entsprechendes Widerrufsrecht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbesserung des Konsumentenschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr"}],"title":"Verbesserung des Konsumentenschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr"}