{"id":20060481,"updated":"2024-04-10T18:32:27Z","additionalIndexing":"12;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;Strafvollzugsrecht;sexuelle Gewalt;soziale Wiedereingliederung","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010305","name":"sexuelle Gewalt","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":1},{"key":"L04K01040211","name":"soziale Wiedereingliederung","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-05T00:00:00Z","text":"Keine Folge gegeben","type":51}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2006-12-18T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4807"}],"treatmentCategory":"IV"}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1166396400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236207600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"speaker"}],"sequentialNumber":189,"shortId":"06.481","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In Artikel 11 Absatz 1 der Bundesverfassung wird den Kindern ein besonderes Recht auf Schutz zugestanden. Die Gesetzgebung muss diese Verfassungsbestimmung widerspiegeln. <\/p><p>Obwohl eine strafrechtliche Verurteilung und Bestrafung bei Sexualverbrechern eine wichtige abschreckende Rolle spielen, haben sie leider nur einen sehr beschränkten Einfluss auf Wiederholungstäter. Die Gefängnisstrafe vermindert die perversen sexuellen Triebe kaum. Deshalb ist unbedingt ein Kontrollmechanismus nach der Freilassung zu schaffen. <\/p><p>Die geforderte Nachbetreuung soll in keiner Weise an die Stelle der Strafe treten, sondern diese ergänzen. Nachdem der Kindesschänder seine Strafe abgesessen hat, ist er meist der Ansicht, er habe \"seine Rechnung bezahlt\", und weigert sich, sich freiwillig einer Nachbetreuung zu unterziehen. Den Spezialisten zufolge sind jedoch die Rückfallrisiken im Bereich des Kindermissbrauchs trotz der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen unvermindert gross und steigen sogar an, falls keine Nachbetreuung besteht. <\/p><p>Im Artikel 43 des Strafgesetzbuches werden Massnahmen dem Ermessen des Richters überlassen. Die Nachbetreuung sollte jedoch für jeden Täter zwingend sein, der nach Artikel 187 des Strafgesetzbuches verurteilt wurde. Neu sollen lediglich die Ausführungsbedingungen aufgrund psychiatrischer Gutachten im Ermessensbereich des Richters liegen. <\/p><p>Ausnahmen sollen gemacht werden, wenn Jugendliche mit geringem Altersunterschied Liebesbeziehungen pflegten, die deshalb strafbar wurden, weil die Beziehung vor Beendigung des Schutzalters eines Partners begann. <\/p><p>Diese Forderung ist ein notwendiger Bestandteil der Massnahmen im Kampf gegen den Kindermissbrauch und entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die um die Sicherheit ihrer Kinder bangen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Zu schaffen sei ein neuer Artikel (eventuell Art. 43bis StGB), der im Falle einer Verurteilung wegen Missbrauchs von Kindern unter 16 Jahren eine obligatorische Nachbetreuung (Massnahme) vorsieht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Obligatorische Nachbetreuung bei Sexualverbrechern"}],"title":"Obligatorische Nachbetreuung bei Sexualverbrechern"}