﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20061004</id><updated>2025-06-24T22:27:47Z</updated><additionalIndexing>08;2811;Äthiopien;politische/r Gefangene/r;Flüchtling;Rückwanderung;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-03-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4711</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03040401</key><name>Äthiopien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030106</key><name>politische/r Gefangene/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100104</key><name>Entwicklungszusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-05-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-03-08T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-05-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.1004</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Asylgesuche von äthiopischen Staatsangehörigen sind stark rückläufig. Im Jahr 2005 stellten noch 87 Personen ein Asylgesuch gegenüber 166 im Vorjahr und 325 im Jahre 2003. Gegenwärtig sind 107 Gesuche erstinstanzlich hängig, 135 befinden sich in einem hängigen Rekursverfahren. In der Regel werden die Asylgesuche abgelehnt und wird die Wegweisung verfügt. 1106 Personen sind rechtskräftig abgewiesen und müssen die Schweiz verlassen. Während Jahren ist Äthiopien der völkerrechtlichen Verpflichtung, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, nicht nachgekommen und hat nur für freiwillige Rückkehrende die benötigten Passersatzdokumente ausgestellt. Ein Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr wurde 1999 für die Zeitdauer von zwei Jahren lanciert, wurde aber infolge mangelnden Interesses eingestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im März 2005 informierte das äthiopische Aussenministerium die Schweiz, dass die Vertretung in Genf - in Änderung der bisherigen Praxis - angewiesen wurde, Passersatzdokumente für äthiopische Staatsangehörige in eigener Kompetenz auch ohne Mitwirkung der betroffenen Personen auszustellen. Diese Praxisänderung ist an keine Bedingungen gegenüber der Schweiz geknüpft. Gegenleistungen durch die Schweiz an Äthiopien, insbesondere finanzieller Natur, sind keine erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hält klar fest, dass zwischen der Schweiz und Äthiopien kein "Deal" für die Rückführung abgewiesener Asylsuchender besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Äthiopien ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Demnach bestehen auch keine diesbezüglichen Projekte mit der äthiopischen Regierung. Das gegenwärtige Engagement der Schweiz erstreckt sich schwerpunktmässig auf die humanitäre Hilfe, die über Partnerorganisationen, d. h. Schweizer Hilfswerke und regionale Institutionen, ausgerichtet wird sowie auf Zuschüsse an die Uno, die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den Unruhen im Nachgang zu den Wahlen im Mai 2005 überprüft die internationale Gebergemeinschaft die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien und erwägt, die als direkte Budgethilfe vorgesehene Unterstützung nicht mehr der Regierung, sondern vermehrt über nichtstaatliche Organisationen und regionale Instanzen direkt an die ärmsten Bevölkerungsschichten auszurichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dem Bundesamt für Migration (BFM) ist die allgemeine politische Situation in Äthiopien bekannt. Sie wird laufend beobachtet, wobei zahlreiche Informationsquellen, u. a. auch Berichte von Amnesty International, ausgewertet werden. Das BFM zieht somit aufgrund der gesamten Informationslage die notwendigen Schlüsse. Danach herrscht in Äthiopien derzeit weder Krieg noch Bürgerkrieg, noch eine Situation allgemeiner Gewalt, womit Asylgesuche aus diesem Land im Rahmen einer differenzierten Praxis und Einzelfallprüfung beurteilt werden. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf seine Antwort zur Anfrage Vischer (05.1199, Sicherheits- und Menschenrechtssituation in Äthiopien).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Durch die differenzierte Einzelfallprüfung ist sichergestellt, dass keine Personen, bei denen eine konkrete Gefährdung bestehen könnte, unfreiwillig zurückkehren müssen. Wird ein Passersatzdokument ausgestellt, so erhält die betroffene Person Gelegenheit, die Schweiz selbstständig zu verlassen. Bisher wurden keine zwangsweisen Rückführungen bis nach Äthiopien durchgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Informationsaustausch und die Koordination in migrationsspezifischen Anliegen wird in der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM) und der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe wahrgenommen. Aufgrund des seit Jahren blockierten Wegweisungsvollzuges war Äthiopien innerhalb der IAM eines der sogenannten Fokusländer. Konkrete Massnahmen wurden jedoch nicht abgesprochen und koordiniert, zumal mit der Praxisänderung seitens der äthiopischen Vertretung in der Schweiz eine neue Situation vorliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verfolgt zusammen mit der Botschaft in Addis Abeba die Lage vor Ort sehr genau und beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam. Die Schweiz ist Mitglied der "Ambassadors Donor Group", die zusammen mit der Fraktion der EU-Staaten vor Ort beim Einfordern der Einhaltung der Menschenrechte eine zentrale Rolle spielt. So wurde in gemeinsamen Vorstössen bei der Regierung gefordert, verhaftete Personen entweder frei zu lassen oder den zuständigen Gerichten zuzuführen. Von den Tausenden im Zusammenhang mit den Unruhen Festgenommenen befinden sich gegenwärtig noch ungefähr 300 Personen in Haft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund besorgter Zuschriften von Schweizer Bürgern und Schilderung von Panik unter Betroffenen richte ich folgende Anfrage an den Bundesrat: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Offensichtlich ist Äthiopien seit einiger Zeit bereit, auch unfreiwillige Rückkehrer aus der Schweiz aufzunehmen; dies offensichtlich aufgrund eines finanziellen Engagements der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie kam es zu diesem "Deal"? Trifft es zu, dass andere Länder bzw. Regierungen ihre Finanzhilfe an Äthiopien eingestellt haben? Wie kommt die Schweiz dazu, sich ihrerseits finanziell zu engagieren? Um welche Form von Finanzierung handelt es sich? Gehen die Gelder an die äthiopische Regierung oder an spezifische Projekte bzw. NGO?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dem Bundesamt für Migration liegt offenbar ein Bericht von Amnesty International vor, welcher sich mit der alarmierenden Situation in Äthiopien befasst. Tausende Oppositionelle seien in Lagern inhaftiert. Bei friedlichen Demonstrationen im Juni und im November 2005 seien mehr als hundert Personen massakriert worden. Welche Schlüsse ziehen die Schweizer Regierung und insbesondere das BFM aus dem Bericht? Kann Äthiopien noch als sicheres Rückkehrerland bezeichnet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wenn Äthiopien als sicher gilt, ist das BFM bereit, bei unfreiwilligen Rückführungen sehr dosiert und vorsichtig vorzugehen und durch ein Monitoring sicherzustellen, dass unfreiwillige Rückkehrer nicht ans Messer geliefert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sind die Aktionen interdepartementell abgesprochen und koordiniert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Fordert die Schweiz von Äthiopien die Einhaltung der Menschenrechte und die Freilassung von politischen Gefangenen? Wenn ja, wie tut sie das konkret?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sind Rückführungen nach Äthiopien wirklich sicher?</value></text></texts><title>Sind Rückführungen nach Äthiopien wirklich sicher?</title></affair>