{"id":20061024,"updated":"2025-06-24T23:01:23Z","additionalIndexing":"09;Wiederausfuhr;Irak;Waffenausfuhr","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4711"},"descriptors":[{"key":"L05K0402020501","name":"Waffenausfuhr","type":1},{"key":"L06K070102030102","name":"Wiederausfuhr","type":1},{"key":"L05K0303010602","name":"Irak","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-05-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1143068400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1148421600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1024","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat beschlossen, dass überschüssiges Kriegsmaterial künftig in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland zurückverkauft oder diesem kostenlos und ohne Auflagen (bezüglich Weiterverwendung oder Reexport) überlassen wird. In zweiter Wahl (und bei Vorliegen des Einverständnisses des Herkunftslandes) ist das Kriegsmaterial unter Beibringung einer Nichtwiederausfuhrerklärung an Staaten zu verkaufen, die im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind. Ansonsten wird es in der Schweiz gelagert und allenfalls verwertet.<\/p><p>Die einzelnen Fragen werden wie folgt beantwortet:<\/p><p>1. Dass überschüssiges Kriegsmaterial vom Herkunftsland in Länder reexportiert wird, die von der Schweiz aus nicht beliefert werden, kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass für den Rückschub in ein Herkunftsland immer eine schweizerische Ausfuhrbewilligung erforderlich ist. Die Schweiz entscheidet somit in jedem Fall über einen allfälligen Rückschub und den Zeitpunkt. Im Übrigen wurden in letzter Zeit keine Ausfuhrgesuche nach Chile abgelehnt.<\/p><p>2. Die vom Bundesrat beschlossene Verwertung von überschüssigem Kriegsmaterial ist gegenüber der bisherigen erheblich restriktiver, weil solches Material nur noch ins Herkunftsland oder an einen der gegenwärtig 25 Staaten verkauft werden kann, die im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind. Es handelt sich um die Länder, die allen Exportregimes angehören. Damit sollen Geschäfte mit nicht mehr gebrauchtem Kriegsmaterial nur noch mit Staaten durchgeführt werden, die in ihrer Exportkontrollpolitik gewisse Standards aufweisen. Zum Vergleich sei erwähnt, dass die Schweiz im Jahre 2005 Kriegsmaterial in 72 Länder exportierte.<\/p><p>3. Auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird verzichtet, wenn das Kriegsmaterial an das Herkunftsland zurück geht. Der Grund dafür ist, dass ein Herkunftsland ohne weiteres in der Lage wäre, unter Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung gleiches oder ähnliches Material aus eigener Produktion zu exportieren statt das zurückerhaltene.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit den Beschlüssen des Bundesrates zu den Vorschlägen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Zuständigkeiten und Verfahren zur Behandlung von Kriegsmaterialexporten\" will der Bundesrat insbesondere die Probleme, die im Sommer 2005 bei Ausfuhrgeschäften mit altem Kriegsmaterial entstanden sind, in Zukunft verhindern. Unter anderem verzichtete der Bundesrat damals aufgrund massiven öffentlichen Drucks auf ein geplantes Kriegsmaterialgeschäft mit dem Irak. Deshalb soll nun überschüssiges Kriegsmaterial in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland zurückverkauft oder diesem kostenlos und ohne Auflagen überlassen werden.<\/p><p>Doch die neue Regelung wirft einige Fragen auf:<\/p><p>1. Würden mit der neuen Regelung nun auch vergangene nicht bewilligte Geschäfte wie mit dem Irak oder Chile möglich, mit den USA bzw. Deutschland als Waffendrehscheibe?<\/p><p>2. Wenn ja, warum spricht der Bundesrat trotzdem von einer erheblichen Einschränkung bei der Ausfuhr von ausgedientem Kriegsmaterial?<\/p><p>3. Warum verlangt der Bundesrat von Ländern wie z. B. den USA keine Nichtwiederausfuhrerklärung, wenn sie Kriegsmaterial in Länder exportieren, in welche die Schweiz aufgrund der geltenden Kriegsmaterialgesetzgebung nicht exportieren dürfte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizer Waffen nun doch im Irak?"}],"title":"Schweizer Waffen nun doch im Irak?"}