﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20061047</id><updated>2025-11-14T08:59:47Z</updated><additionalIndexing>2811;politisches Asyl;Expertise;Asylverfahren;Papierlose/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2544</code><gender>f</gender><id>522</id><name>Wyss Ursula</name><officialDenomination>Wyss Ursula</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-05-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4712</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0506010402</key><name>Papierlose/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02020601</key><name>Expertise</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010202</key><name>politisches Asyl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-08-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-05-09T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-08-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2544</code><gender>f</gender><id>522</id><name>Wyss Ursula</name><officialDenomination>Wyss Ursula</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.1047</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der schriftliche Vertrag zwischen dem Bundesamt für Migration und Professor Kay Hailbronner wurde am 14. Mai 2006 unterzeichnet. Er regelt den im Februar 2006 mündlich erteilten Auftrag, zur Änderung des Nichteintretenstatbestandes wegen Papierlosigkeit vom 16. Dezember 2005 Stellung zu nehmen (Art. 32 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AsylG). Herr Professor Kay Hailbronner verfasste seine Stellungnahme auch in Kenntnis der erwähnten "Bemerkungen zum Antrag des Bundesrates vom 25. August 2004 zum Nichteintretensgrund der fehlenden Reisepapiere, zuhanden des EDA, vom 14. November 2004" von Herrn Professor Walter Kälin ("Asyl" 2/3, 2005).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes sind der Auffassung, dass der geänderte Artikel 32 des Asylgesetzes den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz entspricht. Die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht wird indessen von den Gegnerinnen und Gegnern der Asylgesetzrevision immer wieder bestritten. Angesichts der Tragweite dieses Vorwurfes und der Bedeutung des Völkerrechtes für die Schweiz sah sich das Bundesamt für Migration veranlasst, die zusätzliche Stellungnahme einer anerkannten Fachperson für das Völker- und Asylrecht aus dem Ausland einzuholen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bundesverwaltung führt keine Abstimmungskampagnen durch. Sie muss aber fundiert Stellung nehmen können, wenn sich sachliche oder juristische Fragen zu Gesetzesvorlagen ergeben. Dabei kann auch der Beizug von verwaltungsunabhängigen Experten erforderlich sein. Die pauschale Entschädigung für Herrn Professor Kay Hailbronner betrug 2000 Franken. Weitere Aufträge dieser Art sind nicht vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Herr Kay Hailbronner ist Professor für öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht. Er ist an der Universität Konstanz tätig und leitet u. a. das Forschungszentrum für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht. Als anerkannter Spezialist ist er Mitglied diverser nationaler und internationaler Organisationen und Kommissionen, die sich mit Migrationsfragen befassen. Als Berater der deutschen Regierung war er u. a. Mitglied der Zuwanderungskommission, die den Entwurf für das neue Zuwanderungsgesetz ausarbeitete. Professor Kay Hailbronner ist zudem auch ein sehr guter Kenner des schweizerischen Asylrechtes; so war er ebenfalls Mitglied der Expertenkommission, die das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und die Totalrevision unseres Asylgesetzes vorbereitete. Seine grosse fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit ist unbestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Herr Professor Kay Hailbronner kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die Flüchtlingskonvention den Vertragsstaaten Regelungsspielräume belässt, um einerseits den legitimen Schutzinteressen von Asylsuchenden und andererseits dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung einer unkontrollierten illegalen Einwanderung Rechnung zu tragen. Nach seiner Meinung ist Artikel 32 der Asylgesetzrevision geeignet, notwendig und erforderlich, um diese beiden Ziele zu erreichen; er ist somit mit der Flüchtlingskonvention vereinbar. Eine Prognose über den tatsächlichen Erfolg dieser Massnahme ist in dieser juristischen Stellungnahme demgegenüber nicht enthalten. Sie war auch nicht Gegenstand seines Auftrages.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss dieser Stellungnahme gewährleisten die Ausnahmegründe von Artikel 32 Absatz 3 der Asylgesetzrevision mit hinreichender Sicherheit, dass eine Wegweisung in einen Verfolgerstaat ausgeschlossen wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Medienberichten hat Professor Kay Hailbronner im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM) zu den umstrittenen Änderungen der sogenannten "Papierlosenbestimmung" eine Stellungnahme verfasst. Seiner Auffassung nach sind die Änderungen nicht nur völkerrechtlich zulässig, sondern "geeignet, notwendig und erforderlich".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Stossend ist in diesem Zusammenhang zum einen, dass ein juristischer Gutachter über Notwendigkeit und Erforderlichkeit einer Gesetzesänderung urteilt, was eher eine politischen Wertung ist als eine juristische. Auch das BFM räumt ein, dass diese Einschätzung durchaus "politisch wertend sei" (so der Pressesprecher des BFM in "Die Südostschweiz" vom 21. April 2006). Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - wirft Fragen auf. Während des Gesetzgebungsprozesses hatte das Bundesamt die Beiziehung von Sachverständigen mit der Begründung abgelehnt, alle Änderungen seien auf ihre Kompatibilität mit Verfassung und Völkerrecht geprüft und für unbedenklich gehalten worden. Die Stellungnahme setzt sich nicht mit dem Gutachten des Berner Völkerrechtlers Professor Walter Kälin auseinander, das dieser am 14. November 2004 zuhanden des EDA verfasst hat (publiziert in "Asyl" 2005/Nr. 2/3). Es bezieht sich auch nicht auf die früheren Gutachten von Professor Walter Kälin im Auftrag des UN-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR; Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorschlägen des BFF für "Zusätzliche Massnahmen im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes", Gutachten zuhanden des UNHCR, publiziert in "Asyl" 2004/Nr. 4; Nichteintreten auf Asylgesuche bei fehlenden Ausweispapieren oder illegalem Aufenthalt, Gutachten zu Art. 31 bzw. Art. 31 a des Asylgesetzes dem UNHCR erstattet; "Asyl" 1998/Nr. 2).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wann wurde Professor Kay Hailbronner der Auftrag für eine Stellungnahme erteilt, und wie lautete sein Auftrag? Weshalb setzt sich die Stellungnahme nicht mit den Gutachten und Stellungnahmen des anerkannten Völkerrechts- und Asylexperten Professor Walter Kälin zum selben Thema auseinander? Weshalb nimmt es nicht auf die Stellungnahmen von UNHCR Bezug?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welcher Zweck wird mit der Einholung dieser Stellungnahme nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses verfolgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was kostete die Stellungnahme? Der zuständige Bundesrat hat wiederholt betont, dass Bundesbehörden nicht in den Abstimmungskampf eingreifen sollen. Die vorliegende Stellungnahme ist durchaus Teil einer Kampagne und wird wohl auch nicht gratis gewesen sein. Sind weitere solche Ausgaben vorgesehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Warum wurde gerade dieser Gutachter ausgewählt? Er gab schon früher Anlass zu Beanstandungen, weil er sowohl für die SVP im Rahmen der Asyl-Initiative von 1999 als auch im Auftrag des damaligen Bundesamtes für Flüchtlinge zur Asylgesetzrevision gutachterlich tätig war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Laut Bundesrat erfüllt bereits die alte Papierlosenbestimmung ihren Zweck nicht. Wie kommt der Gutachter zu dem Schluss, die geänderte Bestimmung sei geeignet, Asylsuchende zur Papierabgabe zu motivieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Asylgesetzrevision. Stellungnahme von Professor Kay Hailbronner</value></text></texts><title>Asylgesetzrevision. Stellungnahme von Professor Kay Hailbronner</title></affair>