﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20061056</id><updated>2025-06-24T23:33:52Z</updated><additionalIndexing>09;12;Waffenhandel;Irak;Afghanistan;Menschenrechte;Abrüstung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2367</code><gender>m</gender><id>301</id><name>Banga Boris</name><officialDenomination>Banga</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-05-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4712</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020205</key><name>Waffenhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0303010602</key><name>Irak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010101</key><name>Abrüstung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030101</key><name>Afghanistan</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-11-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-05-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-11-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2367</code><gender>m</gender><id>301</id><name>Banga Boris</name><officialDenomination>Banga</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.1056</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen kann der Bundesrat die in Ziffer 1 der Anfrage gemachten Angaben nicht bestätigen. Das Seco hat auch nie ein entsprechendes Ausfuhr- oder Vermittlungsgesuch für den Irak bewilligt. Gemäss Schreiben vom 26. Mai 2006 von Marius Joray Waffen &amp;amp; Feinmechanik AG an die zuständigen Behörden in Bosnien-Herzegowina wurden durch das Seco zuhanden der Firma ausgestellte Importzertifikate, welche nicht gebraucht und deshalb annulliert wurden, von einer kroatischen Firma missbräuchlich verwendet, um Exporte unter dem Namen der Firma Joray ohne deren Wissen zu tätigen. Anfragen in Bosnien-Herzegowina in diesem Zusammenhang und generell über die Beteiligung schweizerischer Firmen an Waffenlieferungen in den Irak und nach Afghanistan wurden bisher nicht oder nicht genügend konkret beantwortet. Gestützt auf Artikel 40 des Kriegsmaterialgesetzes hat das Seco die Bundesanwaltschaft über den vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Abklärungen werden durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes vorgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was Heinrich Thomet und seine Firma BT International in Bern betrifft, hat dieser das Seco informiert, dass er zusammen mit einem anderen Schweizer im Jahre 2004 die israelische Firma Talon Ltd., die im Handel mit Waffen und Sicherheitsausrüstungen tätig ist, gegründet hat. 70 Prozent der Aktien gehören Thomet. Er erhofft sich mit dieser israelischen Firma einen besseren Zugang zum US-Markt. Seit Oktober 2005 ist der ehemalige israelische Verteidigungsattaché in der Schweiz, Shmuel Avivi, als Geschäftsführer eingesetzt. Gemäss israelischen Presseberichten soll ein Militärgericht gegen ihn möglicherweise ein Verfahren im Zusammenhang mit seiner Aktivität als Verteidigungsattaché in Bern eröffnen. Inwiefern die Firma Talon Ltd. Waffen aus Serbien-Montenegro in den Irak und nach Afghanistan verschoben hat, entzieht sich der Kenntnis der schweizerischen Behörden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ist in präventiver und administrativer Hinsicht dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) zugewiesen. Im repressiven Bereich werden die gerichtspolizeilichen Ermittlungen im Auftrag der Bundesanwaltschaft von der Bundeskriminalpolizei geführt. Konkretisierte Verdachtsfälle werden bei der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Gemäss Auskunft der Bundesanwaltschaft wurden im Jahre 2005 in diesem Zusammenhang 34 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die Bekämpfung von illegalen nachrichtendienstlichen Aktivitäten ist innerhalb von fedpol der DAP zuständig. Die Schweizer Spionageabwehr stellt regelmässig solche fest und unterbindet sie mit geeigneten Massnahmen. Im Rahmen des Informations- und Präventionsprogramms "Prophylax" berät und sensibilisiert der DAP Firmen und Forschungsinstitute über die Risiken der Spionage und der Proliferation, unter die auch illegale Handlungen im Zusammenhang mit dem Kriegsmaterialgesetz fallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bezüglich des Tatbestandes der Vermittlung gilt in der Schweiz das Territorialitätsprinzip. Eine Umgehung der Bewilligungspflicht über das Ausland ist deshalb grundsätzlich möglich, sofern die Schaffung aller wesentlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vermittlungsvertrages im Ausland erfolgt. Dies dürfte schweizerische Vermittler vor gewisse Schwierigkeiten stellen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man sich international auf das Territorialitäts- oder das Nationalitätsprinzip einigt, damit es keine Lücken gibt. Bisher ist dies jedoch noch nicht der Fall. Beide Prinzipien haben ihre Vor- und Nachteile. Die Anwendung des Nationalitätsprinzips könnte namentlich zu Kollisionen mit ausländischen Rechtsordnungen führen. Im Übrigen ist die Aufdeckung illegaler Vermittlungsgeschäfte sehr schwierig, da die Waffen die schweizerischen Grenzen nicht überschreiten. Für entsprechendes Beweismaterial ist man auf das Wohlwollen ausländischer Staaten angewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. In der Tat können die Entwicklungschancen von Drittweltstaaten durch den internationalen Waffenhandel in gewissen Fällen beeinträchtigt werden. Gleichzeitig ist es aber auch für Entwicklungsländer unabdingbar, über angemessen ausgerüstete Sicherheitskräfte zu verfügen. Die Schweiz engagiert sich seit längerem im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen: Im Dezember 2005 hat die Uno-Generalversammlung das unter Schweizer Leitung ausgearbeitete Instrument zur raschen und verlässlichen Identifizierung und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen verabschiedet. Die in der Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung enthaltenen Prinzipien wurden durch die Schweiz im Juli 2006 in die Uno-Überprüfungskonferenz zum Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in New York eingebracht. Im Oktober 2006 unterstützte die Schweiz die Uno-Resolution zum Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrages (Arms Trade Treaty).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz finanziert massgeblich den "Small Arms Survey" in Genf, der als führendes Forschungsinstitut auf dem Gebiet der Kleinwaffen und leichten Waffen wichtige Grundlagenarbeiten für die politische Entwicklung und Normierung in Bereichen wie Waffenhandel, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Kämpfern und Sicherheitssektorreformen usw. leistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen des Übereinkommens über konventionelle Waffen setzt sich die Schweiz für die Vernichtung von übrig gebliebenen Waffenbeständen ein, und das Genfer Zentrum für Humanitäre Entminung berät die Staatengemeinschaft bei der Minenräumung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Amnesty International deckt im Bericht "Dead on Time - arms transportation, brokering and the threat to human rights" Verwicklungen von Schweizer Unternehmen in Waffenlieferungen in Konfliktländer auf. Folgende Fragen drängen sich auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass das Waffenhandelsunternehmen Marius Joray Waffen und Feinmechanik AG in Laufen (Baselland) als Glied in einer Kette von Handelsunternehmen und privaten Spediteuren grosse Mengen an Waffen und Munition aus den Beständen des Krieges in Bosnien-Herzegowina heimlich nach dem Irak spediert hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die BT International in Bern in enger Zusammenarbeit mit der israelischen Firma Talon und im Auftrag des US Special Operations Command (Socom) Waffenbestände aus Serbien-Montenegro in den Irak und nach Afghanistan verschoben hat? Welche Rolle spielten der Schweizer Geschäftsmann Heinrich Thomet und der ehemalige israelische Militärattaché in der Schweiz, Major Shmuel Avivi, in diesem Geschäft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit das Schweizer Territorium nicht dazu missbraucht wird, um illegale Waffenschiebergeschäfte abzuwickeln? Mit welchen Instrumenten stellt der Bundesrat sicher, dass nicht ausländische Nachrichtendienste das schweizerische Territorium zur Abwicklung solcher Geschäfte missbrauchen? Welche besonderen Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, damit sich auch kleine Firmen und Spediteure rigoros an die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes halten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Vermittlungsgeschäfte sind heute nur bewilligungspflichtig, wenn die Schaffung der wesentlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vermittlungsvertrages in der Schweiz erfolgt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Bestimmung nicht umgangen werden kann, etwa über das Ausland? Können hier Waffenhändler und Spediteure eine Lücke ausnutzen, die geschlossen werden muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt der Bundesrat die vom Amnesty-Bericht geäusserte Einschätzung, dass bestimmte Formen des heutigen internationalen Waffenhandels die Entwicklungschancen von vielen Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika schmälern und sich mancherorts negativ auf die Menschenrechtslage auswirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf internationaler Ebene zu ergreifen, damit Waffenschiebereien unterbunden werden können, wie sie vom Amnesty-Bericht dargestellt werden? Mit welchen Instrumenten wird in Postkonflikt-Situationen für die sichere Entsorgung und Vernichtung von übrig gebliebenen Waffenbeständen gesorgt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Waffenschiebereien nach Irak und Afghanistan?</value></text></texts><title>Schweizer Waffenschiebereien nach Irak und Afghanistan?</title></affair>