{"id":20061182,"updated":"2025-06-24T23:03:11Z","additionalIndexing":"15;52;nationales Recht;Kompetenzregelung;Liberalisierung des Handels;Fremdenverkehrspolitik;Grundstückerwerb durch Ausländer\/innen;Gats;Umweltrecht;Tourismus;Landschaftsschutz;tertiärer Sektor;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L06K070102040102","name":"Gats","type":1},{"key":"L04K05030205","name":"nationales Recht","type":1},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L05K0101010306","name":"Fremdenverkehrspolitik","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2},{"key":"L05K0704060304","name":"tertiärer Sektor","type":2},{"key":"L05K0701020404","name":"Liberalisierung des Handels","type":2},{"key":"L05K0704010210","name":"nachhaltige Entwicklung","type":2},{"key":"L04K01010103","name":"Tourismus","type":2},{"key":"L05K0102040301","name":"Grundstückerwerb durch Ausländer\/innen","type":2},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-03-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1173394800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1182","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das zentrale Anliegen des GATS (General Agreement on Trade in Services; SR 0.632.20) ist, den ausländischen Anbietern von Dienstleistungen einen nichtdiskriminierenden Marktzugang zu sichern, während die Mitgliedsländer den Spielraum behalten, die betreffenden Sektoren zu regulieren oder neue Regulierungen einzuführen. Darüber hinaus sind die zuständigen Behörden gehalten, den rechtlichen Handlungsspielraum nicht willkürlich auszulegen. Richt- und Nutzungspläne, Heimatschutz- und Bauvorgaben gelten auch für ausländische Dienstleister und Investoren. Die Auswirkungen des GATS auf die Regulierung in der Schweiz im Umwelt-, Natur- und Landschaftsbereich beschränken sich im Wesentlichen darauf zu verhindern, dass nationale Regulierungen zwischen WTO-Mitgliedern diskriminieren und dass quantitative Beschränkungen, z. B. bezüglich der Anzahl Dienstleister oder des Umsatzes, auferlegt werden. Nicht betroffen vom Verbot quantitativer Einschränkungen sind hingegen nichtdiskriminierende gesetzlich verankerte Nutzungseinschränkungen (z. B. Beschränkung der Anzahl Touristen in einem gefährdeten Lebensraum).<\/p><p>2. Der Handlungsspielraum der Tourismusgemeinden und -kantone zur Förderung der nachhaltigen Tourismusentwicklung ist vom GATS nicht tangiert.<\/p><p>3. Unter dem im GATS verankertem Prinzip der Nichtdiskriminierung respektive der Meistbegünstigung ist zu verstehen, dass die Schweiz den Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern eines anderen WTO-Mitgliedes eine Behandlung gewährt, die nicht weniger günstig ist als die, die es den gleichen Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringern eines anderen Landes zugesteht. Das bedeutet, dass Massnahmen nicht spezifisch auf bestimmte Länder ausgerichtet werden dürfen. Es ist im erwähnten Fall offensichtlich, dass die Ausnahmebewilligung nicht aufgrund der Nationalität des Unternehmens erteilt wurde, sondern aufgrund der Eigenschaften des unterbreiteten Projektes. Die Meistbegünstigungsklausel kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Ausnahme von der in der Lex Koller verankerten Bewilligungspflicht auch anderen ausländischen Investoren gewährt werden muss. Das GATS erfordert, dass solche Entscheidungen weder willkürlich noch aufgrund der Nationalität gefällt werden, verlangt aber nicht, dass Ausnahmebewilligungen, wie sie der Bundesrat im Fall von Andermatt kürzlich gewährt hat, auch anderen Investoren erteilt werden müssen.<\/p><p>4. Der Bundesrat teilt die Schlussfolgerungen der Studie der Erklärung von Bern nicht, da sich seine Rechtsauslegung der WTO-Texte - wie in den Antworten auf die Fragen 1 bis 3 ausgeführt - nicht mit derjenigen der Studie deckt. Bezüglich innerstaatliche Regelungen des GATS kann auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Müller Geri 06.3868 vom 20. Dezember 2006 verwiesen werden. Was das Verhältnis zwischen multilateralen Umwelt- und WTO-Abkommen betrifft, setzt sich die Schweiz in den laufenden Doha-Verhandlungen aktiv dafür ein, dass dieses im Sinne der nachhaltigen Entwicklung geregelt wird (vgl. dazu Antwort des Bundesrates auf die Motion Bugnon 05.3560).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Eine Studie der Geografin Monika Jäggi im Auftrag der Erklärung von Bern, die im September 2006 publiziert worden ist, untersucht die Auswirkungen des WTO-Dienstleistungsabkommens GATS auf die Umwelt, die Landschaft und die Tourismusentwicklung in der Schweiz. Die Schweiz ist dem GATS 1995 beigetreten.<\/p><p>Der Bundesrat wird um die Beurteilung der Schlussfolgerungen der Studie und um die Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen gebeten:<\/p><p>1. Welche Auswirkungen haben die GATS-Bestimmungen auf das Recht der einzelnen Länder, ihre Umwelt, Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen autonom zu regulieren?<\/p><p>2. Welcher Handlungsspielraum bleibt den Tourismusgemeinden und -kantonen zur Förderung einer nachhaltigen Tourismusentwicklung im Rahmen des GATS?<\/p><p>3. Trifft es zu, dass Ausnahmebewilligungen, wie sie der Bundesrat im Fall des Investors Sawiri in Andermatt gewährt hat, auch allen anderen (ausländischen) Investoren erteilt werden müssen (Prinzip der Nichtdiskriminierung)?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die Schlussfolgerungen der Studie der Erklärung von Bern generell?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"GATS, der Tourismus und die Folgen. Eine Studie der Erklärung von Bern"}],"title":"GATS, der Tourismus und die Folgen. Eine Studie der Erklärung von Bern"}