{"id":20061185,"updated":"2025-11-14T06:55:43Z","additionalIndexing":"15;2811;Flüchtling;Erwerbsleben;Lehre;Auszubildende\/r;Integration der Zuwanderer","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L06K070202010402","name":"Erwerbsleben","type":1},{"key":"L04K13020204","name":"Lehre","type":1},{"key":"L05K0702020203","name":"Auszubildende\/r","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1172617200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1185","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Frühjahr 2008 wird der Schlussbericht über die drei- bis zwölfmonatigen Pilotprojekte vorliegen. Auf dieser Grundlage wird über eine allfällige Ausweitung der Projekte entschieden. Die Entscheidung über eine flächendeckende Einführung liegt bei den Kantonen.<\/p><p>2. An den Pilotprojekten können alle anerkannten Flüchtlinge teilnehmen, welche über eine Aufenthaltsbewilligung oder eine vorläufige Aufnahme verfügen und damit in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. Ziel der Pilotprojekte ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Flüchtlinge in Bundeszuständigkeit in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Grund dafür liegt in der tiefen Erwerbsquote der Flüchtlinge. Ende November 2006 arbeitete nur ein Viertel aller Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter (25,7 Prozent per 30. November 2006). Die Ursachen dafür sind vielfältig: ein teilweise tiefer Bildungsstand, physische und psychische Probleme, unzureichende Kenntnisse der Landessprachen sowie mangelnde Anreize in der Sozialhilfe.<\/p><p>Daher wurde der Zugang zu den Pilotprojekten insofern eingeschränkt, als dass auf eine möglichst repräsentative Verteilung der Flüchtlinge in Bezug auf Herkunftsland, Sprachkenntnisse, Gesundheitszustand, Betreuungspflichten und Fähigkeiten abgezielt wurde, um möglichst umfassende Aussagen möglich zu machen.<\/p><p>3. Flüchtlinge mit im Herkunftsland abgeschlossener Berufslehre oder Hochschulabschluss machen ungefähr die Hälfte der Teilnehmenden in den Pilotprojekten aus. Wie alle Projektteilnehmenden haben sie mittelfristig die Möglichkeit, eine Attest- oder Berufslehre zu absolvieren. Ob und in welchem Umfang spezielle Projekte für diese Gruppe von Flüchtlingen durchgeführt werden sollten, kann im Rahmen des Grundsatzentscheides über die Ausweitung der Projekte geprüft werden.<\/p><p>Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über die Validierung von Bildungsleistungen, die im Berufsbildungsgesetz vorgesehen ist, sich im Herkunftsland erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen obliegt ebenfalls den Kantonen. Das Bundesamt für Berufsbildung prüft zurzeit, in welcher Weise der Prozess der Validierung von Bildungsleistungen den speziellen Schwierigkeiten von Ausländerinnen und Ausländern Rechnung tragen kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie kürzlich den Medien zu entnehmen war, können sich Flüchtlinge mittels einer sogenannten \"Flüchtlingslehre\" für den Arbeitsmarkt qualifizieren. Bisher seien drei Pilotprojekte in Marly, Basel und Emmenbrücke gestartet worden. Der Justizminister habe das Projekt in Basel besucht, mit den Flüchtlingen gesprochen und sogar mit ihnen \"das selbst zubereitete Mittagessen eingenommen\" (\"NZZ am Sonntag\", 3. Dezember 2006, S. 12).<\/p><p>Gemäss der Berichterstattung ist die Leiterin der Basler Flüchtlingslehre zuversichtlich, dass die Basler Lehrlinge bald eine feste Stelle finden werden. <\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<\/p><p>1. Wann wird er die offensichtlich erfolgreichen Projekte flächendeckend starten?<\/p><p>2. Welche Voraussetzungen müssen Anwärterinnen und Anwärter für eine solche \"Flüchtlingslehre\" erfüllen, um zugelassen zu werden?<\/p><p>3. Welche Möglichkeiten haben anerkannte Flüchtlinge, die in ihrem Herkunftsland bereits eine Berufausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt"}],"title":"Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt"}