{"id":20061186,"updated":"2025-06-24T23:11:53Z","additionalIndexing":"34;Fernsehen;Randregion;Berggebiet;Radio;Gleichbehandlung;Radio- und Fernsehgebühren;Konzession;lokales Massenmedium;service public;Finanzhilfe","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050104","name":"lokales Massenmedium","type":1},{"key":"L05K1202050103","name":"Radio","type":1},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":1},{"key":"L05K0806010103","name":"Konzession","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K08060111","name":"service public","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2},{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":2},{"key":"L04K11020302","name":"Finanzhilfe","type":2},{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-02-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1172012400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1186","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Was die künftige Ausgestaltung des Gebührensplitting unter dem neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) betrifft, unterscheidet sich die Situation im lokalen Fernsehbereich beträchtlich von der Situation im Radiosektor.<\/p><p>Die heutige Lokalradiolandschaft soll unter dem neuen RTVG grundsätzlich beibehalten werden. Weder bei der Anzahl noch bei der Ausdehnung der heutigen Versorgungsgebiete mit gebührenunterstützten Radioveranstaltern sind schwerwiegende Veränderungen vorgesehen. Dies drückt sich auch in den Vorschlägen des Departementes für die künftigen Versorgungsgebiete aus, welche zwischen Oktober 2006 und Januar 2007 der öffentlichen Anhörung unterbreitet worden sind.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund ist die verstärkte Unterstützung der Radioveranstalter während der Übergangszeit bis zur Realisierung des neurechtlichen Gebührensplittings sinnvoll. Eine präjudizielle Wirkung dieser Massnahme in dem Sinne, dass Strukturen erhalten oder unterstützt würden, die dem neuen RTVG zuwiderlaufen würden, ist nicht zu befürchten.<\/p><p>Beim Regionalfernsehen dagegen stehen wir vor einer grundlegenden Neuordnung des Gebührensplittings. Während der gesamten parlamentarischen Debatte zum RTVG ist darauf hingewiesen worden, dass man vom heutigen Giesskannenprinzip abkommen und künftig eine kleinere Zahl von regional über die ganze Schweiz verteilten, starken Fernsehsendern aus den Empfangsgebühren unterstützen wolle. Damit wird sich nicht nur die Grösse der unterstützten Fernseh-Versorgungsgebiete verändern - von heute lokal zu künftig regional -, sondern auch der Charakter der in diesen Gebieten tätigen Veranstalter. Die künftigen Fernsehveranstalter werden in der Regel grössere und professionellere Unternehmen mit einem wesentlich höheren Betriebsumsatz sein als die heutigen Veranstalter.<\/p><p>Eine verstärkte Gebührenunterstützung der heutigen Fernsehveranstalter unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen würde daher zu einer unerwünschten Zementierung von Strukturen führen, deren Beseitigung unbestritten und nicht aufzuhalten ist.<\/p><p>2. Wie aus der Antwort zur Frage 1 hervorgeht, würde eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades für die heutigen gebührenunterstützten Fernsehveranstalter in die falsche Richtung weisen. Das absehbare Ende der Gebührenunterstützung für diese Veranstalter würde dadurch noch schmerzhafter sein. Anzustreben ist vielmehr ein möglichst rascher Wechsel zum neuen Gebührensplittingsystem.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach den Übergangsbestimmungen des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wird mit der Verteilung der Gebührenanteile bis zur Konzessionserteilung zugewartet. Damit wird das Überleben finanzschwacher Radio- und Fernsehveranstalter, namentlich derjenigen, die sich in Randgebieten befinden und unabhängig sind von Medienkonzernen, gefährdet.<\/p><p>Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am 18. Dezember eine Information über einen Entscheid des Bundesrates vom 25. Oktober veröffentlicht, wonach dieser für das Jahr 2007 den Kostendeckungsgrad für verschiedene lokale Radioveranstalter von 25 Prozent auf 30 Prozent anhebt. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung, dank der die betroffenen Radios überleben können, bis die neue gesetzliche Gebührenlösung greift.<\/p><p>Die Medienmitteilung des Bakom http:\/\/www.bakom.admin.ch\/dokumentation\/Newsletter\/01315\/01665\/01671\/index.html?lang=de sagt deutlich, dass die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührenlösung \"kleinere Lokalradios in Berg- und Randregionen .... vor empfindliche Probleme (stellen kann)\". Für die regionalen Fernsehveranstalter in vergleichbarer Lage, d. h. für diejenigen, die weder von einem grossen regionalen Verlagshaus unterstützt werden noch von einem kommunalen Kabelnetz profitieren können, gibt es hingegen keinerlei Übergangslösung. Im Gegenteil: Laut diesem Text scheint man mit dem Verschwinden unabhängiger regionaler Fernsehveranstalter geradezu zu rechnen. \"Die Erhöhung des maximalen Gebührenanteils .... wiese in die falsche Richtung: begünstigt würde eine ansehnliche Anzahl kleiner Stationen, die nach dem künftigen Splittingmodell auf keine weitere Unterstützung mehr zählen dürfte.\"<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Nach der Medienmitteilung soll das Überleben der finanzschwachen lokalen Radioveranstalter sichergestellt werden. Dagegen scheinen die gleichermassen finanzschwachen regionalen Fernsehveranstalter dem Untergang geweiht zu sein, ohne die Möglichkeit zu haben, eine Konzession mit öffentlichem Auftrag zu erhalten. Warum werden die Radio- und die Fernsehveranstalter so unterschiedlich behandelt?<\/p><p>2. Müsste man nicht für finanzschwache regionale Fernsehveranstalter, die mit ihren originellen Programmen seit Jahren zur politischen Diskussion und zum regionalen Zusammenhalt beitragen, ausserordentliche Massnahmen vorsehen für den Zeitraum bis zur Erteilung der neuen Konzessionen und zur Zuteilung der Gebührenanteile?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ungleichbehandlung von Lokalradios und Regionalfernsehen"}],"title":"Ungleichbehandlung von Lokalradios und Regionalfernsehen"}