{"id":20061190,"updated":"2025-06-24T22:21:33Z","additionalIndexing":"15;Schwarzarbeiter\/in;Schwarzarbeit;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Legalität;Papierlose\/r;Genf (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030211","name":"Schwarzarbeit","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L05K0702020116","name":"Schwarzarbeiter\/in","type":1},{"key":"L05K0506010402","name":"Papierlose\/r","type":1},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2},{"key":"L05K0301010106","name":"Genf (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-02-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1172012400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1190","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das in der Westschweiz gängige System der \"Chèques service\" sieht für die Arbeitgeber verschiedene administrative Erleichterungen vor, um insbesondere Angestellte in Privathaushalten arbeits- und sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Die administrative und finanzielle Verwaltung des \"Chèque service\"-Systems obliegt der Fondation Foyer Handicap. An diese Koordinations- und Abrechnungsstelle entrichten die Arbeitgebenden einen Vorschuss von 4 Prozent des voraussichtlichen Lohns. An den Kanton Genf werden keine Beiträge entrichtet. Mit dem System der \"Chèques service\" werden Massnahmen vorweggenommen, die in anderer Form mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 17. Juni 2005 (Inkrafttreten 1. Januar 2008) gesamtschweizerisch eingeführt werden.<\/p><p>Das Gesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht u. a. administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und - zusätzlich zu den in den Westschweizer Kantonen bereits eingeführten \"Chèques service\" - bei der Quellensteuer durch die Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten (z. B. Haushalt, vorübergehende oder zeitlich begrenzte Tätigkeiten) vor.<\/p><p>2. Das System der \"Chèques service\" hat keinen Einfluss auf den Aufenthaltsstatus der Arbeitnehmenden und kann daher nicht im Zusammenhang mit der Problematik der \"sans-papiers\" gesehen werden. Der Kanton Genf weist auf seiner Homepage darauf hin, dass der \"Chèque service\" nicht als Aufenthaltsbewilligung gilt. Ausländische Personen, die in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung und - wenn sie nicht aus der EU oder Efta stammen - eine Arbeitsbewilligung sowie eine Einreisebewilligung (Visum), falls sie der Visumspflicht unterliegen.<\/p><p>3. Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Anstellung von \"sans-papiers\" gegen die Bestimmungen des Ausländerrechtes verstösst und damit den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt. Die korrekte Abrechnung mit den Sozialversicherungen und der Steuerbehörde hebt diesen Tatbestand nicht auf. Auch kann der ungeregelte Aufenthalt durch die Abrechnung mit den Sozialversicherungen und\/oder der Steuerbehörde nicht legalisiert werden. Das System der \"Chèques service\" ist kein Mittel für die Legalisierung von \"sans-papiers\".<\/p><p>4. Die erwähnte Praxis wäre weder mit geltendem Bundesrecht noch mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer vereinbar (Inkrafttreten beider Gesetze auf 1. Januar 2008). Letzteres sieht administrative und strafrechtliche Sanktionen gegenüber denjenigen vor, die ohne Bewilligung arbeiten, sowie gegenüber denjenigen, die Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die meisten Kantone vollziehen die bundesrechtlichen Vorgaben bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gut.<\/p><p>Im Zusammenhang mit der Praxis im Kanton Genf ergeben sich allerdings Fragen.<\/p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über eine bescheidene Abgabe von 3 bis 4 Prozent des Lohnes von illegal angestellten Arbeitnehmern, den die Arbeitgeber beispielsweise an den Kanton Genf abliefern?<\/p><p>2. Sind von dieser Regelung im Besonderen sogenannte \"sans-papiers\" betroffen?<\/p><p>3. Hat der Bundesrat Kenntnis über eine verdeckte Art der Legalisierung von Schwarzarbeit und der damit verbundenen De-facto-Legalisierung des Aufenthaltes der betroffenen \"sans-papiers\"?<\/p><p>4. Ist eine solche Praxis mit dem einschlägigen Bundesrecht vereinbar?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Kantonen. Unterschiedliche Handhabung"}],"title":"Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Kantonen. Unterschiedliche Handhabung"}