﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20061193</id><updated>2025-11-14T07:05:21Z</updated><additionalIndexing>08;multinationale Truppe;internationale Sanktion;diplomatische Sanktion;Politik der Zusammenarbeit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung;humanitäre Hilfe;Sudan</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040408</key><name>Sudan</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502020302</key><name>Verbrechen gegen die Menschlichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010404</key><name>Opfer unter der Zivilbevölkerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0401030301</key><name>multinationale Truppe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010501</key><name>diplomatische Sanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100102</key><name>Politik der Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020105</key><name>internationale Sanktion</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K100107</key><name>humanitäre Hilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-05-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-05-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.1193</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sehr besorgt über die aktuelle Lage in Darfur, wo die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht tagtäglich verletzt werden. Die internationale Untersuchungskommission für Darfur, die vom Uno-Sicherheitsrat eingesetzt wurde, um Informationen über Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu prüfen, kam zum Schluss, dass die sudanesische Regierung in Darfur keine Politik des Völkermordes betrieben hatte. Die Kommission stellte in dieser Region jedoch Verstösse fest, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen bezeichnet werden können. Mit der Annahme der Resolution Nr. 1593 vom 31. März 2005 folgte der Sicherheitsrat der Empfehlung der internationalen Untersuchungskommission und beschloss, die Situation in Darfur seit dem 1. Juli 2002 dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterbreiten. Dieser legte dem Gericht am 27. Februar 2007 Beweise vor, die belegen, dass Ahmed Harun, Staatssekretär für humanitäre Angelegenheiten, und Ali Kuschaib, ein Anführer der Janjaweed, Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in Darfur begangen haben (51 Anklagepunkte). Die Vorverfahrenskammer I des ICC kam zum Schluss, es bestehe begründeter Verdacht, dass diese beiden Personen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begangen haben und dass sie nicht freiwillig vor Gericht erscheinen würden, und erliess deshalb am 27. April 2007 einen Haftbefehl gegen sie. Die Schweiz hofft, dass die sudanesische Regierung ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und mit dem ICC zusammenarbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sanktionen können ein nützliches Instrument zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sein. Die Wirksamkeit von Uno-Sanktionen hängt in hohem Masse davon ab, wie sie von den Mitgliedstaaten der Uno umgesetzt werden. In ihrem letzten Bericht vom 31. August 2006 stellte die Expertengruppe der Uno, die die Umsetzung der Sanktionen gegen Sudan überwacht, fest, dass alle Parteien, die in Darfur aktiv sind, auch weiterhin offen gegen das Waffenembargo verstossen. Zudem hat die sudanesische Regierung nach Auffassung dieser Gruppe bewusst darauf verzichtet, die gezielten finanziellen Sanktionen anzuwenden, die in den Resolutionen Nr. 1591 (2005) und Nr. 1672 (2006) vorgesehen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.-5. Die langwierigen und komplexen Diskussionen über eine Ausdehnung des Mandats der Mission der Vereinten Nationen in Sudan (Unmis) auf Darfur machten deutlich, wie umstritten diese Frage im Sicherheitsrat ist. Die Voraussetzungen für eine Operation zur Friedenserzwingung sind nicht gegeben. Allerdings konnten sich die Mitglieder des Sicherheitsrates am 31. August 2006 auf die Annahme der Resolution Nr. 1706 einigen, die eine Umwandlung der Mission der Afrikanischen Union in Sudan (AMIS) in eine Uno-Mission vorsieht. Die sudanesische Regierung ist aber immer noch strikte gegen die Umsetzung dieser Resolution. Sie hat jedoch ihr Einverständnis zu den ersten zwei Etappen des Plans des ehemaligen Uno-Generalsekretärs Kofi Annan zur Unterstützung der AMIS gegeben, der eine 20 000 Mann starke hybride Truppe der Uno und der Afrikanischen Union vorgeschlagen hatte. In der ersten Etappe, die bereits genehmigt wurde, werden Uno-Polizeiberater, zivile Mitarbeiter und Material nach Darfur geschickt. Nachdem Sudan vor Kurzem der zweiten Etappe zugestimmt hat, sollten nun 3000 Militärpersonen, Polizisten und Zivilexperten der Uno sowie Kampfhelikopter zur Verstärkung der 7000 Mann der AMIS entsandt werden. Der Sudan wartet den Entscheid des Sicherheitsrates über die Finanzierung dieser Etappe ab, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Aufruf an die afrikanischen Länder, Truppen zur Verfügung zu stellen. Die sudanesische Regierung der nationalen Einheit hat wiederholt Vorbehalte zur Grösse und zur Kommandostruktur der künftigen hybriden Friedensoperation der Uno und der Afrikanischen Union geäussert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die geplante Verstärkung der AMIS dürfte die operativen Kapazitäten der afrikanischen Mission verbessern und damit die Sicherheit des humanitären Personals vor Ort erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz prüft, ob eine spezifische Unterstützung der afrikanischen Friedensmission sinnvoll und möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Schweiz setzt sich auf bilateraler und multilateraler Ebene für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Die jüngste Intervention der Schweiz in diesem Bereich datiert vom September 2006, als die Schweizer Botschaft in Khartum hochrangigen Vertretern aller Konfliktparteien sowie einflussreichen Persönlichkeiten Darfurs ein Schreiben zukommen liess, in dem sie aufgefordert wurden, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und für seine Einhaltung zu sorgen. Das Schreiben erinnerte die Adressaten an die Grundregeln des Schutzes der Zivilbevölkerung. Im Rahmen von Menschenrechtsaktivitäten, die eher punktuell ausgerichtet sind, unterstützte die Schweizer Vertretung zudem den Aufbau von Netzwerken von Rechtsanwälten in Darfur und gewährte den Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen mithilfe dieser Netzwerke Rechtsbeistand. Schliesslich stellt die humanitäre Hilfe des Bundes Organisationen, die sich - wie das IKRK und im benachbarten Tschad das Flüchtlingshilfswerk der Uno - für den Schutz der Zivilbevölkerung einsetzen, auch finanzielle Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Friedenspolitik unterstützte die Schweiz die Verhandlungen in Abuja (Nigeria) durch die Entsendung eines Mediationsexperten und die Bereitstellung von Kartenmaterial. Die Verhandlungen wurden am 5. Mai 2006 mit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens für Darfur abgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz verfolgt den bewaffneten Konflikt in Darfur seit seinem Ausbruch 2003 mit grosser Aufmerksamkeit. Die humanitäre Hilfe des Bundes unterstützt über ihre traditionellen Partner und die bei der Uno tätigen Spezialisten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe die Opfer des Konflikts in Darfur und in Tschad unter äusserst schwierigen Bedingungen. Seit 2004 belaufen sich die hierfür bereitgestellten Kredite auf jährlich 10 Millionen Franken. Dank dieser Mittel erhalten rund 3,5 Millionen Menschen Wasser, Nahrungsmittel, medizinische Versorgung und Unterkünfte. Humanitäre Hilfslieferungen werden von den Konfliktparteien auch weiterhin stark behindert. Angesichts der seit Juni 2006 eingetretenen gravierenden Verschlechterung der Sicherheitslage und des immer beschränkteren Zugangs der humanitären Hilfe zu Zivilpersonen verbesserte die Schweiz die Koordinierung ihrer humanitären Arbeit und unterstützt die Beförderung von humanitären Mitarbeitern auf dem Luftweg durch Beiträge an das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten und das Welternährungsprogramm.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz setzt sich bei der Regierung in Khartum, im Menschenrechtsrat und in der Uno-Generalversammlung sowie anderen Uno-Organen nach wie vor aktiv für die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes, der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechtes ein. Sie war Mitunterzeichnerin des Vorschlags, eine Sondertagung des Menschenrechtsrates über die Menschenrechtssituation in Darfur einzuberufen. Diese Sitzung fand am 12. und 13. Dezember 2006 statt und führte zu einer im Konsens verabschiedeten Resolution über die Entsendung einer Expertendelegation, die die Menschenrechtssituation in Darfur untersuchen sollte. Ausserdem wurde dazu aufgerufen, die Arbeit neutraler und unabhängiger humanitärer Organisationen zu erleichtern. Eine aktive Rolle spielte die Schweiz u. a. auch mit ihrem klaren und konkreten Vorschlag für das Mandat der künftigen Mission, die jedoch nicht wie geplant stattfinden konnte, weil die sudanesische Regierung einem Mitglied kein Visum erteilte. An seiner vierten ordentlichen Tagung vom 12. bis 30. März 2007 verabschiedete der Menschenrechtsrat jedoch nach langwierigen Verhandlungen eine weitere Resolution im Konsensverfahren, in der er vom Bericht dieser Mission Kenntnis nahm und bedauerte, dass die Mission nicht nach Sudan reisen konnte. Zudem beschloss der Menschenrechtsrat, eine Gruppe von sieben Sonderberichterstattern, darunter der Schweizer Walter Kälin als Sonderbeauftragter des Uno-Generalsekretärs für die Rechte von Binnenvertriebenen, einzusetzen, die die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates und der übrigen Uno-Organe über die Menschenrechtssituation in Darfur verfolgen soll. Die Schweiz hat sich gegenüber dem Hochkommissariat für Menschenrechte bereiterklärt, die Folgemassnahmen zur Umsetzung dieser neuen Resolution und die Arbeit der sieben Sonderberichterstatter zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Schweiz wird im Zusammenhang mit dem Konflikt in Darfur auch weiterhin erhebliche Mittel bereitstellen. Eine Beraterin oder ein Berater für Friedenspolitik soll an die Schweizer Botschaft in Khartum entsandt werden. Aufgabe dieser Person wird es u. a. sein, sich an der Diskussion über mögliche Massnahmen zu beteiligen, die die Schweiz im Zusammenhang mit der Krise in Darfur ergreifen soll.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Darfur-Konflikt, der 2003 eskalierte, hat laut Uno mehr als 200 000 Menschenleben gekostet; über 2 Millionen Menschen wurden vertrieben. Allein in den letzten Wochen sollen über 80 000 Menschen vertrieben und Hunderte von Menschen getötet worden sein. Der Konflikt weitet sich in jüngster Zeit auf Tschad und die Zentralafrikanische Republik aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Situation im Krisengebiet? Kann man von einem Genozid sprechen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die Wirksamkeit der von der Uno beschlossenen und von der Schweiz mitgetragenen Sanktionen gegenüber Sudan (Resolutionen 1556 und 1591)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er die Chancen, die UN-Resolution Nr. 1706, welche die Ausdehnung des Mandates der in Südsudan aktiven UN-Mission (Unmis) auf Darfur vorsieht, umzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie soll verfahren werden, wenn die sudanesische Regierung die Stationierung einer UN-Truppe weiterhin ablehnt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie beurteilt er den Vorschlag des scheidenden UN-Generalsekretärs Kofi Annan, eine gemischte Friedenstruppe der Uno und der Afrikanischen Union zu entsenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Konflikts und welche Massnahmen im Bereich der humanitären Hilfe zur Linderung der Not der Menschen im Krisengebiet hat die Schweiz bisher getroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche diplomatischen und sonstigen Massnahmen sind vonseiten des Bundesrates geplant (im multi- und im bilateralen Rahmen)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Darfur-Konflikt. Engagement der Schweiz</value></text></texts><title>Darfur-Konflikt. Engagement der Schweiz</title></affair>