{"id":20061194,"updated":"2025-06-25T01:25:09Z","additionalIndexing":"32;2831;Rechtschreibung;deutsche Sprache;Sprachwissenschaft;Sprachunterricht;Reform;Akzeptanz;Lehrbuch","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K1603011101","name":"Rechtschreibung","type":1},{"key":"L04K16030111","name":"Sprachwissenschaft","type":1},{"key":"L04K08020310","name":"Reform","type":1},{"key":"L05K0106010301","name":"deutsche Sprache","type":1},{"key":"L04K08020201","name":"Akzeptanz","type":1},{"key":"L04K13010401","name":"Lehrbuch","type":2},{"key":"L04K13020102","name":"Sprachunterricht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-02-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1172012400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.1194","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat wird in seinem \"Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2006\" die Abschreibung des Postulates Riklin 04.3462 beantragen, mit der Begründung, dass im überarbeiteten amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, das der Rat für deutsche Rechtschreibung im Frühjahr 2006 vorgelegt hat, gewichtige Mängel des ursprünglichen neuen Regelwerks behoben und der grösstmögliche Konsens in der Rechtschreibung erreicht wurden; die Gefahr, dass die Einheitlichkeit in der deutschen Rechtschreibung verlorengehen und dass Schule und Praxis auseinanderdriften könnten, ist gebannt.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>1. Mit dem neuen Regelwerk, das im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung mehr Freiheiten lässt, sind wieder vermehrt Bedeutungsdifferenzierungen durch unterschiedliche Schreibung möglich. Die Idee, mit der Schreibung könnte die Bedeutung ganz genau ausgedrückt werden, muss aber ohnehin aufgegeben werden, da die Zahl möglicher Bedeutungsnuancen unbegrenzt ist, in der Schreibung jedoch jeweils höchstens zwei Varianten möglich sind (zusammen oder getrennt, gross oder klein).<\/p><p>2. Wie einleitend ausgeführt, ist mit dem neuen Regelwerk der grösstmögliche Konsens erreicht worden.<\/p><p>3. Das überarbeitete Regelwerk lässt in Bereichen, die besonders umstritten oder einer eindeutigen Regelung nicht zugänglich sind, Varianten in der Schreibung zu. Damit wird den Schreibenden die Möglichkeit eröffnet, mit unterschiedlichen Schreibungen Bedeutungsunterschiede auszudrücken, und die natürliche Entwicklung der Schreibregeln wird nicht künstlich in eine Richtung gedrängt. Die Bundeskanzlei lässt im Grundsatz die vom Regelwerk erlaubten Varianten zu. Für Einzelfälle aus dem spezifischen Wortschatz der amtlichen Texte des Bundes (Recht, Politik, Verwaltung, gewisse Fachsprachen) hat sie allerdings - nach reiflicher Abwägung der Entscheidungen anderer (Wörterbücher, Verlage, Schule usw.) - Variantenpriorisierungen vorgenommen, um eine gewisse Einheitlichkeit im Erscheinungsbild der Texte zu wahren und um Auslegungsprobleme zu vermeiden, die durch eine schwankende Schreibung der Begriffe in Erlasstexten und Botschaften entstehen könnten.<\/p><p>4. Schulen haben u. a. die Aufgabe, Menschen die Kulturtechniken des Lesens und Schreibens beizubringen und sie in ihrer sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu fördern. Dazu müssen sie Sprachnormen - auch Rechtschreibregeln - vermitteln sowie die Fähigkeit, damit sinnvoll umzugehen. Indem die Schule Sprach- und Schreibregeln vermittelt, wirkt sie notgedrungen ein Stück weit auf den Sprach- und Schreibgebrauch in der Gesellschaft ein. Den Vorwurf der Sprachlenkung kann man ihr deshalb aber nicht machen.<\/p><p>5. Wie ausgeführt, hat der Rat für Rechtschreibung das zurzeit Mögliche erreicht. Es ist sehr wichtig, dass nun Ruhe und Konstanz einkehren. Das neue Regelwerk lässt der Rechtschreibung die nötige Freiheit, sich weiterzuentwickeln. Diese Entwicklungen wird der Rat beobachten und zu gegebener Zeit im Regelwerk berücksichtigen.<\/p><p>6. Die Schulen unterstehen zumeist kantonaler Hoheit. Auch da, wo schulische Bereiche in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, hat der Bundesrat weder die Kompetenz noch den Willen, den Schulen in Fragen der Lehrmittel Vorschriften zu machen.<\/p><p>7. Wie ausgeführt, hält der Bundesrat die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in dem Masse, in dem dies möglich ist, für erreicht. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre muss bezweifelt werden, ob es möglich ist, Konsens herzustellen darüber, was \"sprachrichtige Rechtschreibung\" ist. Dieses Ideal mag Ansporn für sprachwissenschaftliche Forscherinnen und Forscher sein. Es wäre jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt und möglicherweise grundsätzlich verfehlt, wenn die politischen Behörden eine Konferenz einberufen würden, an der die \"Einheitlichkeit und Sprachrichtigkeit der Rechtschreibung wiederhergestellt\" werden sollte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 17. Dezember 2004 hat der Nationalrat das Postulat Riklin 04.3462 vom 27. September 2004 angenommen. Kernaussage des Postulates und der zustimmenden Stellungnahme des Bundesrates war, dass die neue Rechtschreibung nicht konsensfähig sei, dass ein Auseinanderdriften von Schule und Praxis drohe und dass das neue Regelwerk überarbeitet werden solle, namentlich im Bereich der Zusammen- und Getrenntschreibung.<\/p><p>Unterdessen hat der \"Rat für Rechtsschreibung\" mit dem dritten amtlichen Regelwerk seine Überarbeitung vorgelegt. Es soll an unseren Schulen mit Hilfe einer EDK-Handreichung und dem neuen Schweizer Schülerduden umgesetzt werden. Die drei Werke haben bereits schwere Kritik erfahren (z. B. \"Weltwoche\" vom 23. November und vom 14. Dezember).<\/p><p>Der Rat für Rechtschreibung hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Gründe:<\/p><p>1. Im Rat haben die an der Reform interessierten Kreise die Mehrheit. Es war unmöglich, die Fehler der Reform einfach zu beseitigen. In vielen Fällen blieben sie als angebliche Variante erhalten (der wohl bekannte Schriftsteller soll gleichviel bedeuten wie der wohlbekannte).<\/p><p>2. Der Rat hat auf Druck der deutschen Kultusminister seine Arbeit vorzeitig abgebrochen und Bereiche nicht überarbeitet, in die durch die Reform ebenso gewalttätig eingegriffen wurde wie bei der Zusammen- und Getrenntschreibung: es geht z. B. um die Gross- und Kleinschreibung (im Nachhinein) und das sogenannte Stammprinzip (gräulich).<\/p><p>Fragen:<\/p><p>1. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass entgegen seinem erklärten Ziel die Bedeutungsdifferenzierung durch Zusammen- und Getrenntschreibung auch mit dem dritten amtlichen Regelwerk nur ungenügend möglich ist?<\/p><p>2. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass angesichts der zahlreichen Hausorthographien, die zum Teil von der amtlichen Rechtschreibung abweichen, eine konsensfähige Rechtschreibung auch jetzt nicht erreicht ist?<\/p><p>3. Der vom Bundesrat verlangten Bedeutungsdifferenzierung durch Zusammen- und Getrenntschreibung kommt man näher, wenn unter den vielen Varianten die herkömmliche gewählt wird. Wurde die Bundeskanzlei gemäss Empfehlung der Schweizer Orthographischen Konferenz auf den minimalen Grundsatz \"Bei Varianten die herkömmliche\" verpflichtet?<\/p><p>4. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, über die Schulen die Rechtschreibung und den Sprachgebrauch zu verändern?<\/p><p>5. Wird der Bundesrat darauf hinwirken, dass der Rat für Rechtschreibung in neuer Zusammensetzung das ganze Regelwerk überarbeitet?<\/p><p>6. Wird der Bundesrat darauf hinwirken, dass an den Schulen Bücher in herkömmlicher Rechtschreibung wieder zugelassen werden - auch aus Kostengründen?<\/p><p>7. Wird der Bundesrat eine Konferenz der an der Reform beteiligten Staaten einberufen, auf der die Einheitlichkeit und Sprachrichtigkeit der Rechtschreibung wiederhergestellt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue deutsche Rechtschreibung"}],"title":"Neue deutsche Rechtschreibung"}