{"id":20063055,"updated":"2023-07-27T22:02:38Z","additionalIndexing":"66;Elektrizitätsmarkt;Deutschland;Versteigerung;Energiepreis;Preissteigerung;elektrische Energie;Einfuhrpolitik;Zoll;Frankreich","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4711"},"descriptors":[{"key":"L04K17030302","name":"Elektrizitätsmarkt","type":1},{"key":"L04K07010302","name":"Einfuhrpolitik","type":1},{"key":"L06K070101020109","name":"Versteigerung","type":1},{"key":"L05K0701040301","name":"Zoll","type":1},{"key":"L04K17030301","name":"elektrische Energie","type":2},{"key":"L05K1701010605","name":"Energiepreis","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L04K03010106","name":"Frankreich","type":2},{"key":"L04K11050502","name":"Preissteigerung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-05-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1142377200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3055","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesamt für Energie war informell über diese Verhandlungen orientiert, der Bundesrat wurde aber über die Einführung der Auktionen nicht offiziell informiert, denn der Bund hat derzeit keine gesetzlichen Befugnisse zur Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels und ist in den Verhandlungen zu den Massnahmen für die Handhabung von Engpässen nicht direkt involviert. Die Einführung von Auktionen an der Grenze kommt für den Bundesrat jedoch nicht überraschend. In seiner Botschaft vom 3. Dezember 2004 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) zuhanden des Parlamentes hat er auf die seit Mitte 2004 geltenden Vorschriften in der EU hingewiesen, welche im Elektrizitätsbinnenmarkt diskriminierungsfreie Zuteilungsverfahren bei Netzengpässen verlangen. Der Bundesrat hat angesichts dieser Entwicklungen dem Parlament die vorgezogene Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels vorgeschlagen. Erst mit der Änderung des EleG oder der Inkraftsetzung des StromVG erhält der Bundesrat die Kompetenz, die Verfahren bei Engpässen zu regeln. Die vom Bundesrat einzusetzende Regulierungsbehörde (Elektrizitätskommission) wird dann befugt sein, die Notwendigkeit derartiger marktbasierter Zuteilungsregeln zu prüfen sowie die Verfahren unter Berücksichtigung allfälliger Alternativen mit den Regulatoren der Nachbarstaaten auszuhandeln.<\/p><p>2. Der grenzüberschreitende Stromhandel wird aufgrund der aktuellen Rechtslage durch die Übertragungsnetzbetreiber in Absprache mit den benachbarten Netzbetreibern geregelt. Das UVEK, das EVD und das EDA haben sich dennoch, aus volkwirtschaftlichen und versorgungstechnischen Überlegungen, koordiniert bei den verantwortlichen Behörden der EU und insbesondere Frankreichs dafür eingesetzt, dass bei Auktionen bestehende Bezugsverträge, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, Vorrang haben. Mit Hinweis auf das noch auszuhandelnde Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Elektrizität wurde dieser Vorrang vom französischen Regulator in einer Verfügung bestätigt. Für Importe aus Frankreich würde nur eine marginale Restkapazität mittels Auktionen zugeteilt, welche wohl keine wesentlichen Zusatzkosten für inländische Endverbraucher verursachen. Gemäss den Beschlüssen des Erstrates (Nationalrat) zu den Entwürfen von StromVG und EleG sollen zusätzlich auch künftige Verträge zur Belieferung inländischer Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawatt pro Stunde pro Verbrauchstätte sowie Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang haben. Für diese Vorrangregelung wird sich der Bundesrat aus Gründen des Investitions- und Vertrauensschutzes weiterhin einsetzen.<\/p><p>3. Für staatliche Entscheide über die Verwendung der Auktionseinnahmen besteht aktuell keine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Elektrizitätsbranche auf freiwilliger Basis transparent über die Verwendung der Erträge Rechenschaft ablegen wird. Erst mit dem StromVG oder EleG werden der Übertragungsnetzbetreiber oder dessen Eigentümer gesetzlich verpflichtet, die Auktionserlöse zur Deckung von anrechenbaren Kosten sowie für Aufwendungen für den Erhalt oder den Ausbau des Übertragungsnetzes zu verwenden.<\/p><p>4. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft zum StromVG und EleG hat der Bundesrat im Dezember 2004 entschieden, auf das Gesuch der EU für ein Abkommen im Bereich der Elektrizität einzugehen und mit den zuständigen Stellen der EU Vorgespräche zu führen. Der Bundesrat hat am 17. Mai ein entsprechendes Verhandlungsmandat verabschiedet. Die Belange des grenzüberschreitenden Stromhandels sind ein wichtiger Bestandteil des möglichen Abkommens. Darin eingeschlossen sind auch die Grundsätze für das Engpassmanagement. Dem Erhalt der Vorrangstellung der Langfristverträge wird bei diesen Verhandlungen hohe Priorität eingeräumt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 19. Januar 2006 wird der Stromimport aus Deutschland einem Auktionsverfahren unterstellt. Dies hat zur Folge, dass für eine Einfuhr das Recht ersteigert werden muss. In den Monaten Januar und Februar 2006 mussten für solche Einfuhrrechte rund 30 Millionen Franken bezahlt werden. Nach Angaben der in der Schweiz für die Abwicklung der Auktionen zuständigen Etrans AG wurde diese Massnahme einseitig durch die deutschen Netzbetreiber eingeführt und seither auch von den schweizerischen Netzbetreibern unter Federführung von Etrans AG mitgetragen. Dem Vernehmen nach hat auch die französische Regulierungsbehörde CRE verfügt, dass an der Grenze Frankreichs zur Schweiz Auktionen ab 1. Januar 2006 einzuführen sind; zur Umsetzung gelangt diese Massnahme offenbar erst per 1. Januar 2007.<\/p><p>Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser neuen, kostensteigernden Importbelastung für Strom an der deutsch-schweizerischen Grenze? Wurde er über diese Massnahme von deutschen Behörden offiziell informiert? Fanden hierzu Verhandlungen mit deutschen Behörden über allfällige Alternativen statt?<\/p><p>2. Wie stellt er sich dazu, dass die französische Regulierungsbehörde voraussichtlich ab 2007 ebenfalls ein Auktionierungssystem durchsetzen will? Ist er im Bild, mit welchen Zusatzkosten die inländischen Verbraucher durch diese Auktionen, insbesondere angesichts der zunehmenden Stromimporte aus Frankreich, konfrontiert werden?<\/p><p>3. Bei der Aufteilung der Auktionseinnahmen erhält die Etrans AG nach den allgemein im EU-Raum üblichen Regeln die Hälfte. Besteht hierzu eine gesetzliche Grundlage, und hat er sich hierzu geäussert? Werden diese Einnahmen an die Konsumenten zurückerstattet?<\/p><p>4. Ist er bereit, im Rahmen eines Abkommens mit der Europäischen Union diese Fragen zu vertiefen und allenfalls Schutzmassnahmen zugunsten der inländischen Verbraucher zu ergreifen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Auktionen bei Stromimporten aus Deutschland und Frankreich"}],"title":"Auktionen bei Stromimporten aus Deutschland und Frankreich"}