{"id":20063152,"updated":"2023-07-28T12:47:11Z","additionalIndexing":"04;12;Rechtshilfe;Bundesanwaltschaft;Beschlagnahme;Vermögen;eingezogene Vermögenswerte;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Auch selten scheinen die Fälle zu sein, in denen die Bundesanwaltschaft verhängte Vermögenssperren aufgehoben hat (von teilweiser Aufhebung zwecks Bezahlung von Kosten oder Steuern oder Befriedigung von Rechten Dritter ist hier nicht die Rede). Die Anforderungen an die Aufhebung einer Vermögenssperre sind in der Rechtshilfe höher als im Schweizer Strafverfahren. Dass die beschlagnahmten Gelder so während Jahren blockiert bleiben, ist für die Betroffenen - worunter sich auch Schweizer Unternehmen befinden - manchmal verheerend.<\/p><p>Diese hängigen Fälle sind zudem potenzielle Haftungsfälle der Eidgenossenschaft gemäss Artikel 15 IRSG.<\/p><p>Schliesslich ist die Praxis der Bundesanwaltschaft, gemäss welcher Vermögenswerte geradezu leichtfertig blockiert werden und nur unter sehr strikten Bedingungen und statistisch selten freigegeben werden, auch für den Schweizer Finanzplatz als solchen stark rufschädigend. Das Risiko, einer vom Ausland beantragten Vermögenssperre ungerechtfertigterweise zum Opfer zu fallen, ist nicht unbeachtlich, und vorsichtige internationale Unternehmen schützen sich davor, indem sie ihre Finanzaktivitäten ins Ausland verlegen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Anfrage Baumann 04.1145 nach statistischen Zahlen zur interkantonalen und internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erläuterte der Bundesrat, in diesem Bereich sei das Bundesamt für Justiz (BJ) die Aufsichtsbehörde und die Auswertung der statistische Daten werde seit 2003 nur eingeschränkt vorgenommen. Zu beachten sei ferner, dass die im direkten Behördenverkehr gestellten Ersuchen nicht beim BJ verzeichnet werden. Im Übrigen wird bei den einzelnen Behörden nicht dasselbe erfasst: Die Bundesanwaltschaft zählt die Fälle; das BJ zählt die Rechtshilfeersuchen, von denen jedes mit einer eigenen Nummer versehen wird, auch wenn sie denselben Fall betreffen; das Bundesgericht schliesslich zählt die Beschwerden, die gegen die einzelnen Rechtshilfemassnahmen erhoben wurden.<\/p><p>Die Bundesanwaltschaft verwendet ein Informatiksystem zur raschen Erschliessung der statistischen Angaben, die der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes einmal im Jahr und dem Departementvorsteher EJPD alle drei Monate zu melden sind.<\/p><p>Die mit Hilfe dieses Systems erzeugte Aufstellung enthält insbesondere die Anzahl der insgesamt eröffneten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren und der eröffneten, hängigen und eingestellten Rechtshilfeverfahren, die Anzahl der insgesamt hängigen und eingestellten Voruntersuchungen sowie die Anzahl der Anklagen vor dem Bundesstrafgericht. Die Aufstellung erlaubt gewisse Rückschlüsse auf die Art der verfolgten Straftaten (z. B. organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung) und auf die Zahl der komplexen Fälle, die bearbeitet wurden.<\/p><p>Es ist zu beachten, dass das Bundesgericht seinerseits über keine spezifischen Suchparameter zur Erschliessung der Anzahl Ersuchen verfügt, in denen verhängte Vermögenssperren von der Bundesanwaltschaft aufgehoben wurden.<\/p><p>Die verlangten Angaben sind in der beiliegenden Tabelle aufgeführt. Die Verhängung von Vermögenssperren (dritte Spalte) ist eine vorläufige Massnahme gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; RS 351.1); aufgehoben wird die Vermögenssperre (vierte Spalte), wenn Beweismittel vorliegen und deren Prüfung die Aufrechterhaltung der Massnahme nicht rechtfertigt; herausgegeben werden die gesperrten Vermögenswerte (fünfte Spalte) in der Regel gestützt auf einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid der ausländischen Behörde (Art. 74a Abs. 3 IRSG).<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die sogenannte \"Effizienzvorlage\" ist vor über vier Jahren in Kraft getreten. Die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft wurden bei dieser Gelegenheit namentlich in Rechtshilfeangelegenheiten erweitert. Die Bundesanwaltschaft übt diese Zuständigkeiten auch recht häufig aus, und die Anzahl der von ihr behandelten Rechtshilfegesuche ist seither stark angestiegen.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, für die bei der Bundesanwaltschaft zur Behandlung eingegangenen Rechtshilfeersuchen folgende Daten, für jedes Jahr seit (und inklusive) 2002, bekanntzugeben:<\/p><p>- Anzahl eingegangene Ersuchen;<\/p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen Vermögenssperre(n) beantragt worden war(en);<\/p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen die Bundesanwaltschaft Vermögenssperre(n) verhängt hat;<\/p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen verhängte Vermögenssperre(n) von der Bundesanwaltschaft oder vom Bundesgericht vollständig aufgehoben wurde(n);<\/p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen gesperrte Vermögenswerte der zuständigen ausländischen Behörde gemäss Artikel 74a IRSG herausgegeben wurden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtshilfe in Strafsachen. Voreilige Blockierung von Vermögenswerten durch die Bundesanwaltschaft"}],"title":"Rechtshilfe in Strafsachen. Voreilige Blockierung von Vermögenswerten durch die Bundesanwaltschaft"}