{"id":20063153,"updated":"2023-07-28T11:31:21Z","additionalIndexing":"04;12;organisiertes Verbrechen;Geldwäscherei;Bundesanwaltschaft;gerichtliche Untersuchung;Evaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Nach überlanger Verfahrensdauer bleibt nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen und womöglich schliesslich den Beschuldigten, den man ja nicht hat vor Gericht führen können, noch für das Strafverfahren zu entschädigen - was wiederum sowohl für die Justiz als auch für die eidgenössischen Finanzen nicht wünschenswert ist.<\/p><p>Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit der Effizienzvorlage vor allem mit dem Bedürfnis nach einer verstärkten Strafverfolgung von internationaler Geldwäscherei und internationalen kriminellen Organisationen begründet worden war. Nach über vier Jahren soll geprüft werden, ob die Bundesanwaltschaft diesen Erwartungen nachgekommen ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Bundesanwaltschaft verwendet ein Informatiksystem zur raschen Erschliessung der statistischen Angaben, die der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes einmal im Jahr und dem Departementvorsteher EJPD alle drei Monate zu melden sind.<\/p><p>Die mit Hilfe dieses Systems erzeugte Aufstellung enthält insbesondere die Anzahl der insgesamt eröffneten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren und der eröffneten, hängigen und eingestellten Rechtshilfeverfahren, die Anzahl der insgesamt hängigen und eingestellten Voruntersuchungen sowie die Anzahl der Anklagen vor dem Bundesstrafgericht. Die Aufstellung erlaubt gewisse Rückschlüsse auf die Art der verfolgten Straftaten (z. B. organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung) und auf die Zahl der komplexen Fälle, die bearbeitet wurden.<\/p><p>Die verlangten Angaben sind in der beigelegten Tabelle aufgeführt (Spalten 1-3: Zahlen per 1. Januar jedes Jahres; Spalten 4-8: Zahlen für das gesamte Jahr). Es gibt zwar statistisches Zahlenmaterial zu den Spalten 1 und 4, allerdings wurden lediglich komplexe Fälle erfasst. Zudem wird die Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nicht von der Geldwäscherei abgegrenzt, da diese Straftaten häufig zusammenhängen und Gegenstand ein und derselben Untersuchung sind.<\/p><p>Aus diesen Angaben ergeben sich folgende Gesamtzahlen für organisierte Kriminalität und Geldwäscherei: Zwischen 2002 und 2005 eröffnete die Bundesanwaltschaft insgesamt 365 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren (Spalte 4). Im gleichen Zeitraum wurden 141 Verfahren eingestellt (Spalten 5 und 6) und 3 Anklagen erhoben. Die übrigen Verfahren befinden sich in verschiedenen Stadien der Ermittlung bei der Bundesanwaltschaft oder der Voruntersuchung beim Untersuchungsrichter (Spalten 1-3).<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die sogenannte \"Effizienzvorlage\" ist vor über vier Jahren in Kraft getreten. Die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft sowie die ihr zur Verfügung gestellten Mittel wurden bei dieser Gelegenheit massiv erweitert bzw. erhöht. Dies betrifft insbesondere die Verfolgung von Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und kriminellen Organisationen (Art. 260ter StGB). Zur Beurteilung der Effizienz der Bundesanwaltschaft bitte ich den Bundesrat, die folgende Daten bekanntzugeben, für jeden ersten Januar seit (und inklusive) 2002:<\/p><p>- Anzahl hängige gerichtspolizeiliche Voruntersuchungen (im Sinne von Art. 101 BStrP), gestützt namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB);<\/p><p>- Anzahl hängige untersuchungsrichterliche Voruntersuchungen (im Sinne von Art. 108 BStrP), gestützt namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB;<\/p><p>- Anzahl hängige Anklagen (im Sinne von Art. 125 BStrP), gestützt namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB.<\/p><p>Auch bitte ich den Bundesrat, für jedes Jahr seit (und inklusive) 2002, folgende Daten bekanntzugeben:<\/p><p>- Anzahl der durch die Bundesanwaltschaft eröffneten (im Sinne von Art. 101 BStrP) gerichtspolizeilichen Voruntersuchen, die namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB gegründet waren;<\/p><p>- Anzahl durch die Bundesanwaltschaft eingestellte (im Sinne von Art. 106 BStrP) gerichtspolizeiliche Voruntersuchen, die namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB gegründet waren;<\/p><p>- Anzahl durch die Bundesanwaltschaft eingestellte (im Sinne von Art. 120 BStrP) Verfahren, die namentlich auf Artikel 305bis StGB und\/oder Artikel 260ter StGB gegründet waren;<\/p><p>- Anzahl der duch die Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen, die namentlich auf Artikel 305bis StGB lauteten;<\/p><p>- Anzahl der duch die Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen, die namentlich auf Artikel 260bis StGB lauteten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ineffizienz der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde?"}],"title":"Ineffizienz der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde?"}