﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063194</id><updated>2023-07-28T11:29:40Z</updated><additionalIndexing>2841;28;Sporteinrichtung;Gesundheitsrisiko;Wasseranalyse;Luftverunreinigung;Chlor;Badegewässer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-05-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4712</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010206</key><name>Sporteinrichtung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0603030201</key><name>Badegewässer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501040102</key><name>Chlor</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020309</key><name>Luftverunreinigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010501</key><name>Wasseranalyse</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-08-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-05-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3194</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Problematik der Chloramine ist bekannt sowie auch die Tatsache, dass diese Stoffe Augen und Atemwege reizen. Chloramine entstehen durch die Verbindung von Chlor, das zur Desinfektion des Wassers verwendet wird, mit den organischen Stoffen, die von den Badegästen erzeugt werden. Die im Wasser gebildeten Chloramine werden in die Atmosphäre abgegeben und zirkulieren so in den Hallenbädern in Form von Gas.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Chlorrückstand im Badewasser ist für die Desinfektion des Schwimmbeckens unabdingbar. Chlor sorgt dafür, dass die von den Badegästen eingeführten Keime rasch abgetötet werden. In angemessenen Mengen verwendet, stellt Chlor für die menschliche Gesundheit keine Gefahr dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist die Aufgabe der öffentlichen und privaten Betreiber, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Badegäste in ihrem Hallenbad nicht gefährdet ist. Dazu müssen sie für die Überwachung der Hygienemassnahmen und die Durchführung der nötigen technischen Kontrollen entsprechend ausgebildetes Personal anstellen. Die Luftqualität in Hallenbädern ist abhängig von der Lüftungshäufigkeit, der Grösse des Bades und der Wasserqualität. Je höher die Konzentration an organischen Stoffen (z. B. Harnstoff) und an Chlor (nötig zur Wasserdesinfektion) im Wasser, desto belasteter die Luft mit chemischen, gesundheitsschädigenden Stoffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bestimmungen für Badewasser betreffen hauptsächlich die Wasserhygiene (siehe Frage 3) und weniger die Lufthygiene. Es existiert kein Grenzwert für Luftschadstoffe in öffentlichen Hallenbädern. Auf Bundesebene enthält lediglich Artikel 29 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) Bestimmungen zur Innenluftqualität in öffentlichen und privaten Räumen. Dieser Artikel überträgt dem Bundesamt für Gesundheit zwar die Kompetenz, zu informieren oder Empfehlungen zu erlassen, stellt aber keine rechtliche Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten dar. Als im Jahr 2000 über den Vorentwurf des ChemG debattiert wurde, hat das Parlament die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2004 hat der Schweizerische Verein von Wärme- und Klima-Ingenieuren eine Norm zur Luftqualität in Hallenbädern herausgegeben. Darin sind die Bestimmungen für die Bautechnik und die Kontrollparameter für den Unterhalt festgelegt; das Problem der chemischen Stoffe in der Innenluft von Hallenbädern wird jedoch nicht behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Gemeinschaftsbäder werden von den Kantonen überwacht. Es existieren mehrere Rechtstexte und Reglemente, die die Erreichung einer optimalen Qualität des Badewassers ermöglichen sollten. Weiter sind bereits Bestimmungen zur Regelung der Desinfektionsmittel in Kraft:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Grenzwerte für Chlorprodukte sind in der SIA-Norm 385/1, Version 2000, festgelegt. Diese Norm ist zwar nicht verbindlich, aber im technischen Bereich anerkannt, und ihrer Einhaltung bei der Chlorierung von Badewasser wird Bedeutung beigemessen. Verschiedene Kantone haben Verordnungen mit Grenzwerten erlassen, die die gemäss SIA-Norm 385/1 maximal zulässige Konzentration nicht überschreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (SR 814.812.31) ist seit dem 1. August 2005 in Kraft. Sie legt die Ausbildung für Bademeister im Bereich Toxizität, Dosierungen und Methoden für den Nachweis von Desinfektionsmitteln in Wasser und Luft (z. B. Chlor, Ozon) und der daraus entstehenden Stoffe (z. B. Chloramine) fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Verwendung von Desinfektionsmitteln in Bädern ist notwendig, da sie die Übertragung von Krankheiten vermeiden helfen. Hohe Chloraminwerte sind das Ergebnis von Fehlfunktionen oder schlechten Kontrollen; dadurch werden die toxischen Auswirkungen auf die Badegäste erhöht. Die Verwendung von Alternativstoffen wie Brom oder Ozon bewirkt ihrerseits die Entstehung anderer für den Menschen potenziell toxischer Stoffe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erwähnte Verordnung des EDI ermöglicht, die Ausbildung für Bademeister laufend an die neusten Erkenntnisse anzupassen. Abgesehen von der Anwendung dieser Verordnung ist auf Bundesebene keine weitere Rechtsetzung vorgesehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eine Studie des "Institut de toxicologie industrielle et de médecine de travail" der "Université catholique de Louvain" hat die Risiken aufgezeigt, denen Personen, namentlich Kinder, in Hallenbädern aufgrund der schlechten Luftqualität ausgesetzt sind. Das zur Desinfizierung des Wassers verwendete Chlor setzt zusammen mit der Wärme und der ungenügenden Luftzirkulation Gase (namentlich Trichloramin) frei, die die Atemwege belasten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat über diese Risiken informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wird die Luftqualität in den Schweizer Hallenbädern kontrolliert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es diesbezügliche Normen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen und namentlich die Verwendung von Alternativen zum Chlor zu fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gefährliches Chlor in Hallenbädern</value></text></texts><title>Gefährliches Chlor in Hallenbädern</title></affair>