{"id":20063226,"updated":"2025-11-14T09:05:47Z","additionalIndexing":"2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Psychotherapie;Patient\/in;psychische Krankheit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-05-11T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4712"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K01050107","name":"psychische Krankheit","type":1},{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":1},{"key":"L04K16030204","name":"Psychotherapie","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Heim.","type":90},{"category":{"id":4,"name":"Ergänzung"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Heim.","type":0},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-13T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-09-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1147298400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1213308000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2573,"gender":"f","id":823,"name":"Bruderer Wyss Pascale","officialDenomination":"Bruderer Wyss"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"assuming"}],"shortId":"06.3226","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/4. Die heute geltenden Bestimmungen zur Psychotherapie in der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV, SR 832.112.31) basieren auf einer analogen Bestimmung des alten Rechts und sind mittlerweile 20 Jahre alt. Da diese Bestimmungen in verschiedenen Punkten nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechen, wurden sie einer Revision unterzogen. Das EDI hat am 3. Juli 2006 eine entsprechende KLV-Änderung beschlossen, welche am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Ziel dieser Neuregelung ist es, mittel- und langfristig für alle psychisch kranken Menschen den Zugang zur Psychotherapie sicherzustellen. Im Vordergrund steht die Überprüfung der Angemessenheit der Psychotherapie durch die Vertrauensärzte, welche gegenüber dem heutigen System früher und häufiger erfolgen wird. Vermehrte Anstrengungen in der Weiter- und Fortbildung der Vertrauensärzte und eine Evaluation der Neuregelung sollen sicherstellen, dass das gesetzte Ziel auch erreicht wird. <\/p><p>2. Die Daten über die Anzahl, die Dauer und die Kosten von Langzeitpsychotherapien sind sehr lückenhaft. Das EDI geht davon aus, dass für Psychotherapien insgesamt mit Kosten von 300 bis 500 Millionen Franken zu rechnen ist. Die bereits erwähnte Evaluation der Neuregelung wird auch diesbezüglich mehr Transparenz schaffen. <\/p><p>3. Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Psychotherapie, auch jene der Langzeittherapien, wird nicht infrage gestellt, lediglich deren Zweckmässigkeit und Angemessenheit in Einzelfällen. Mit der beschlossenen Neuregelung kann mittel- und langfristig sichergestellt werden, dass die knappen personellen und finanziellen Ressourcen zweckmässig eingesetzt werden und dass das in Studien ausgewiesene Potenzial der Psychotherapie auch im Alltag erreicht wird. <\/p><p>5.\/6. Die Stellungnahme der Eidgenössischen Leistungskommission (ELK), der beratenden Kommission des EDI in Fragen der Krankenversicherungsleistungen, hat einen hohen Stellenwert. Die ELK hat sich am 4. Mai und am 9. Juni 2006 in Kenntnis der Stellungnahmen der zuvor konsultierten Organisationen eingehend mit der Verordnungsänderung befasst und verschiedene Vorschläge eingebracht, die bei der Ausformulierung der am 3. Juli 2006 beschlossenen Neuregelung weitgehend berücksichtigt wurden. <\/p><p>Die Schaffung eines besonderen Rekursweges wurde geprüft, aber als nicht umsetzbar verworfen. Eine Sonderregelung würde eine Gesetzesänderung erfordern und dem Gebot der Gleichbehandlung der psychiatrischen und somatischen Behandlungen widersprechen.<\/p><p>Die Einführung der Neuregelung wird sorgfältig vorbereitet werden. Dies gilt insbesondere für das neue Verfahren der Meldungen an den Vertrauensarzt vor der zehnten Psychotherapie-Sitzung. Das Meldeverfahren soll pragmatisch ausgestaltet sein und wird den Datenschutz selbstverständlich respektieren. Bis zum Inkrafttreten kann zudem die Evaluation vorbereitet werden, und die Vertrauensärzte können sich auf ihre neue Aufgabe vorbereiten. Die betroffenen Kreise, insbesondere die Patientenorganisationen und die Fachgesellschaften der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiater, werden zur Mitwirkung bei diesen Vorbereitungsarbeiten eingeladen werden. Am 21. September 2006 wird sich die ELK über die vorgesehenen Umsetzungsmodalitäten und die geplante Evaluation orientieren lassen und dazu Stellung nehmen. <\/p><p>7. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung auf den 1. Januar 2007 steht genügend Zeit für eine sorgfältige Einführung unter Einbezug der mit der Umsetzung betrauten Kreise zur Verfügung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) arbeitet an einer Revision der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zur Psychotherapie, welche insbesondere zu Leistungskürzungen bei Langzeitpatienten führt. Das Vorhaben droht, notwendige Behandlungen zu unterbrechen, die Qualität zu senken und die Bürokratie zu fördern. <\/p><p>Der Bundesrat ist in diesem Zusammenhang gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Die Revision der KLV beruht offenbar auf der bisher unbelegten Annahme, dass zu viel und zu lange therapiert würde. Welche Fakten und Daten aus dem Krankenversicherungsbereich können die zuständigen Stellen dazu vorlegen? <\/p><p>2. Weiss er,<\/p><p>a. wie viele Langzeittherapien es gibt?<\/p><p>b. welche Kosten sie verursachen?<\/p><p>c. welche volkswirtschaftlichen bzw. sozialen Kosten durch Langzeittherapien vermieden werden (vgl. Vermeidung von Rückfällen, Invalidität und Arbeitslosigkeit, Auswirkungen auf Angehörige usw.)? <\/p><p>3. Die \"Konstanzer Studie\" belegt, dass die ambulanten langen Psychotherapien innerhalb kurzer Zeit ihre Kosten durch Einsparungen anderer medizinischer Leistungen wieder einspielen. Ist diese auch für die Schweiz wegweisende Studie in der Entscheidfindung des BAG\/EDI berücksichtigt worden? <\/p><p>4. Das BAG hat selbst festgehalten, dass in der Psychiatrie eine Unterversorgung zu beobachten ist. Wie gedenkt er, diese Situation zu korrigieren? Garantiert er, dass die Psychotherapie auch für schwerst gestörte Patientinnen und Patienten der OKP bleibt? <\/p><p>5. Das Revisionsverfahren steht unter einem unverhältnismässigen Zeitdruck. Nach einer kurzen Vernehmlassungsfrist tagte die Leistungskommission bereits Anfang Mai.<\/p><p>a. Welchen Stellenwert gibt der Vorsteher EDI der beratenden Leistungskommission (ELK) in der KLV-Revision?<\/p><p>b. Hat die ELK Entscheide treffen und Anträge stellen können? Allenfalls welche? <\/p><p>6. Die neue Verordnung sieht u. a. vor, dass für jede Therapie, die länger als zehn Stunden dauern könnte, ein Bericht an den Vertrauensarzt gehen muss, der entscheidet, ob weitere 30 Stunden Psychotherapie stattfinden dürfen. Weitere Erschwernisse im Vergleich zur heutigen bewährten Regelung sind vorgesehen. <\/p><p>a. Wie wird dieser enorme administrative Aufwand gerechtfertigt?<\/p><p>b. Wie ist der Datenschutz geregelt?<\/p><p>c. Werden die Vertrauensärzte vor Inkrafttreten der veränderten KLV für ihre neue Funktion geschult? Allenfalls wie und wann?<\/p><p>d. Wie ist das Beschwerdewesen geregelt? Werden unabhängige Rekursgremien mit aufschiebender Wirkung geschaffen? Werden die Patienten rekursfähige Verfügungen erhalten? <\/p><p>7. Ist er bereit, die bewährte KLV beizubehalten, bis eine Neuregelung mit Einbezug der Erfahrungswerte vorliegt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Leistungsabbau zulasten psychisch kranker Patientinnen und Patienten"}],"title":"Leistungsabbau zulasten psychisch kranker Patientinnen und Patienten"}