﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063247</id><updated>2025-11-14T06:57:23Z</updated><additionalIndexing>10;Vertrag mit der EU;Kostenrechnung;Prognose;Transparenz;Abstimmungserläuterungen;Personenkontrolle an der Grenze</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1602010701</key><name>Prognose</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080102010201</key><name>Abstimmungserläuterungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2006-06-09T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-09-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-06-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2638</code><gender>m</gender><id>1142</id><name>Wobmann Walter</name><officialDenomination>Wobmann</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>06.3247</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Interpellation bezieht sich auf den Vorschlag der EU-Kommission vom 6. April 2005, welcher die Schaffung eines "Fonds für den Schutz der Aussengrenzen" für die Jahre 2007 bis 2013 vorsieht. Der Aussengrenzfonds dient der Verwirklichung eines integrierten Grenzschutzes an den Aussengrenzen des Schengener Raumes, ein Ziel des Haager Programms aus dem Jahr 2004. Hauptziel des Fonds ist, die Kontrollen effektiver zu gestalten, um die illegale Einreise zu verringern und die innere Sicherheit im Schengener Raum zu verstärken. Zudem soll die legale Einreise erleichtert und die Durchführung der gemeinsamen Visapolitik verbessert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vorschlag der Kommission wird zurzeit in der Arbeitsgruppe Front des EU-Rates von den 25 Mitgliedstaaten und den drei assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Schweiz) beraten und inhaltlich bereinigt. Der Aussengrenzfonds wird gemäss neuesten Informationen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 voraussichtlich mit 1,82 Milliarden Euro dotiert; ein endgültiger Entscheid des Rates und des Europäischen Parlaments sowohl über den Inhalt des Rechtsaktes als auch über den Gesamtbetrag steht noch aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Assoziierung an Schengen/Dublin hat sich die Schweiz auch dazu verpflichtet, Weiterentwicklungen des zugrunde liegenden Besitzstandes grundsätzlich zu übernehmen. Beim genannten Vorschlag für einen Aussengrenzfonds handelt es sich um eine solche Weiterentwicklung, deren Übernahme von der Schweiz nach Abschluss der Beratungen in der EU in den dafür vorgesehenen Verfahren noch bestätigt werden muss. Die fehlende Thematisierung des Aussengrenzfonds im Abstimmungsbüchlein und der durch diese Weiterentwicklung zu erwartenden Mehrkosten ist auf den Umstand zurückzuführen, dass diese Weiterentwicklung dem Bundesrat im Zeitpunkt der Auflage des Abstimmungsbüchleins noch nicht bekannt war. Der Vorschlag wurde von der Kommission intern ausgearbeitet und am 14. April 2005 gegenüber den Mitgliedstaaten kommuniziert und veröffentlicht. Die Schweiz wurde von der EU anlässlich der Sitzung der als Gemischter Ausschuss tagenden Arbeitsgruppe Front am 1. Juli 2005 erstmals formell informiert. Zur Zeit der Verabschiedung der Botschaft an das Parlament (1. Oktober 2004), der parlamentarischen Debatte (Dezember 2004) sowie der Verabschiedung des Abstimmungsbüchleins durch den Bundesrat (11. März 2005) hatte die Schweiz somit noch keine Kenntnis über den Aussengrenzfonds. Deshalb sind irgendwelche Kosten in diesem Zusammenhang im Abstimmungsbüchlein nicht berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie erwähnt befindet sich der Vorschlag der Kommission zurzeit erst in den dafür zuständigen Arbeitsgruppen des Rates (Front, Scifa), in welchen auch die Schweiz im Rahmen ihrer Mitwirkung Einsitz hat, und wird dort auf Expertenebene beraten. Soweit sich die Mitgliedstaaten künftig auf einen Inhalt des Vorschlags einigen können, muss dieser anschliessend nach Behandlung durch den Gemischten Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) vom Rat der Justiz- und Innenminister (JAI) sowie vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Letzteres ist im besten Fall Ende 2006 zu erwarten. Die administrative und finanzielle Beteiligung der assoziierten Staaten ist nicht Gegenstand des Kommissionsvorschlages und somit auch nicht Gegenstand der zurzeit stattfindenden Beratungen in den Gemischten Ausschüssen. Vielmehr muss diesbezüglich zu gegebener Zeit ein separater Vertrag mit den einzelnen Assoziierten verhandelt werden. Der Bundesrat hat somit bis heute noch nicht über Zahlungen der Schweiz an den Aussengrenzfonds verhandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat in der Botschaft und im Abstimmungsbüchlein darauf hingewiesen, dass die Schweiz auch künftige Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin übernehmen wird, sofern die Schweiz diesen zustimmt. Mit Blick auf den Kommissionsvorschlag über die Einrichtung eines Aussengrenzfonds ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat im Zeitpunkt der Abstimmung noch keine Klarheit über dessen Form, Inhalt und Schengenrelevanz hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die im Zusammenhang mit Schengen/Dublin zu erwartenden Kosten wurden in der Botschaft publiziert. Naturgemäss handelt es sich dabei um Prognosen, welche auf der Grundlage der damaligen Kenntnisse erstellt wurden. In der Botschaft erwähnt, aber aufgrund des Kenntnisstandes nicht explizit ausgewiesen wurden sodann die damals bereits bekannten künftigen Weiterentwicklungen. Es handelt sich dabei um die Visadatenbank (VIS) sowie die Europäische Grenzagentur (Frontex), deren Kosten auch im heutigen Zeitpunkt mangels fehlender konkreter Grundlagen noch nicht beziffert werden können. Abgesehen von den Kosten für den Aussengrenzfonds sind dem Bundesrat zurzeit keine weiteren, bisher nicht erwarteten Kosten bekannt, welche sich nicht innerhalb der bisherigen Schätzungen bewegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Kommissionsvorschlag für einen Aussengrenzfonds sieht vor, dass der Fonds innerhalb der EU durch das ordentliche EU-Budget finanziert wird. Der Kommissionsvorschlag selbst muss sich daher nicht über den Beteiligungsschlüssel der einzelnen Mitgliedstaaten äussern. Da die assoziierten Staaten keine finanziellen Beiträge an das ordentliche EU-Budget bezahlen, braucht es für ihre Fonds-Beteiligung einen separaten Vertrag. Da bisher mit der EU noch keine Gespräche über die Eckwerte dieser Verhandlungen geführt wurden, sind klare Aussagen über mögliche Verhandlungsspielräume schwierig. Neben der Schweiz müssten auch Norwegen und Island (sowie ggf. Liechtenstein) ihre Beteiligungen am Aussengrenzfonds vertraglich mit der EU regeln. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die zu erwartende Forderung nach einer gleichmässigen Beteiligung aller den Verhandlungsspielraum der Schweiz einschränkt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat kann über die durch den Aussengrenzfonds verursachten zusätzlichen Kosten von Schengen erst nach der Verabschiedung des Rechtsaktes durch den Rat der Justiz- und Innenminister der EU bzw. nach Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz über die Höhe der finanziellen Beteiligung verlässlich informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Beiträge der Schweiz an die EU im Zusammenhang mit Schengen/Dublin sind im Übrigen im Europabericht des Bundesrates vom 28. Juni 2006 ausgewiesen (Separatdruck, S. 81f.). Die Beiträge fallen ausschliesslich beim Bund an. Die Kosten auf den Stufen Kantone und Gemeinden können nicht durch den Bund beziffert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Stimmberechtigten der Schweiz haben in voller Kenntnis der damals bekannten Sachlage und insbesondere der Möglichkeit von Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin abgestimmt. Eine Wiederholung der Abstimmung steht daher aus der Sicht des Bundesrates nicht zur Debatte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie Radio DRS und weiteren Medien zu entnehmen war, kommt der Beitritt der Schweiz zu Schengen teurer zu stehen, als die Botschaft des Bundesrates und das Abstimmungsbüchlein das Parlament und das Stimmvolk glauben machten. So hat die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zu dem mit 3,3 Milliarden Franken veranschlagten EU-Fonds zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen zu leisten. Im Weiteren zeichnen sich nun auch zusätzliche Kosten durch den offenbar unterschätzten Anpassungs- und Harmonisierungsbedarf in den Kantonen für die polizeiliche Zusammenarbeit ab. Es muss aufgrund dieser Enthüllungen vermutet werden, dass der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen und die Bevölkerung willentlich ungenügend informierte oder aber die Folgen des Vertragsabschlusses selber krass unterschätzte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir ersuchen den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie erklärt er den Widerspruch zwischen den Aussagen im Abstimmungsbüchlein, wonach sich die Kosten von Schengen auf einen jährlichen Beitrag von jeweils rund 7 Millionen Franken beschränken, und den jetzt bekanntgewordenen mindestens dreimal so hohen Kosten, welche der Schweiz aus dem Vertrag entstehen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wann hat er über Zahlungen an den EU-Fonds zur Sicherung der Aussengrenzen verhandelt? Trifft es zu, dass dies bereits vor der Abstimmung geschah, und falls ja, warum hat der Bundesrat nicht im Sinne einer transparenten Korrektur zum Abstimmungsbüchlein über die zusätzlichen Kosten informiert? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat er willentlich nicht die volle Transparenz gewährleistet, und war er sich der entstehenden Kosten nicht bewusst? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche weiteren bisher nicht erwarteten Kosten sind zu befürchten? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz angesichts der eingegangenen institutionellen Bindung, über solche Beiträge überhaupt zu verhandeln? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wann wird er über die tatsächlich anfallenden Beiträge und alle weiteren Kosten, welche direkt oder indirekt durch Schengen auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinde entstehen, informieren? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist er bereit, die Abstimmung zum Schengenbeitritt zu wiederholen, nachdem die Entscheidung zu diesem folgenschweren Vertrag nicht in Kenntnis der vollen Sachlage erfolgte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Höchste Zeit für volle Transparenz zu Schengen</value></text></texts><title>Höchste Zeit für volle Transparenz zu Schengen</title></affair>