{"id":20063282,"updated":"2023-07-28T08:05:17Z","additionalIndexing":"32;04;Bildungspolitik;Kompetenzregelung;Schulkoordination;Volksschule;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Schaffung neuer Bundesstellen;Bildung (allgemein);Schulgesetzgebung;Verwaltungsreform;Kompetenzdelegation","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L04K08060108","name":"Verwaltungsreform","type":1},{"key":"L01K13","name":"Bildung (allgemein)","type":1},{"key":"L04K13030116","name":"Schulkoordination","type":1},{"key":"L03K130301","name":"Bildungspolitik","type":1},{"key":"L04K08070401","name":"Kompetenzdelegation","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":2},{"key":"L04K08020314","name":"Koordination","type":2},{"key":"L07K08060103010403","name":"Schaffung neuer Bundesstellen","type":2},{"key":"L04K13020506","name":"Volksschule","type":2},{"key":"L04K13030115","name":"Schulgesetzgebung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-09-20T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-09-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1150754400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1158703200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3282","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Mit der im März nun auch vom Nationalrat angenommenen Motion Bürgi 05.3360, \"Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation\", wird der Bundesrat verpflichtet, die in den beiden Departementen EDI und EVD angesiedelten Verwaltungsstellen, welche sich mit den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Innovation befassen, in einem Departement zusammenzuführen.<\/p><p>2. Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat einladen, in diesem Departement nicht nur die bestehenden Amtsstellen zusammenzuführen, sondern zusätzlich Verwaltungseinheiten zu schaffen, welche auch den Bereich der Volksschule und der Sekundärstufe II, sowie diese noch unter kantonaler Hoheit stehen, abdecken können. Der Grund für diese Motion liegt in der neuen Aufgabe, welche der Bund an der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 von Volk und Ständen erhalten hat.<\/p><p>3. Der Bund muss im Bildungsbereich Harmonisierungsinstrumente im Sinne von Artikel 48a BV zur Anwendung bringen. Das bedeutet, dass er auf Antrag einer qualifizierten Mehrheit von Kantonen ein zwischen ihnen abgeschlossenes Konkordat mit Wirkung für alle Kantone allgemeinverbindlich erklären soll oder, dass er auf Antrag einer Anzahl Kantone einen oder mehrere andere Kantone zum Beitritt zu einer regionalen Vereinbarung verpflichten soll. Solche Allgemeinverbindlicherklärungen und Beitrittsverpflichtungen sind insbesondere im Volksschulbereich denkbar. Da es mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu vereinbaren ist, dass der Bund solche AVE oder Anschlussverfügungen einfach auf gestellten Antrag hin ausspricht, ist er verpflichtet, die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit einer solchen Massnahme selbstständig zu prüfen. Dafür braucht er eigenes Fachwissen, welches gerade im Bereich der Volksschule und auch in Teilen der Sekundarstufe II nicht vorhanden ist.<\/p><p>4. Artikel 62a BV geht noch einen Schritt weiter und gibt dem Bund eine subsidiäre Regelungskompetenz in den hier angesprochenen Bildungsbereichen, in denen er keine eigene Fachkompetenz hat. Es gelten hier die gleichen Überlegungen, wie sie zu Artikel 48a BV angestellt worden sind.<\/p><p>5. Sollte zudem eines Tages das gesamte Bildungswesen unter der Bundeskompetenz stehen, würde durch den hier angeregten Ausbau eines Bildungsdepartementes in alle Bildungsstufen hinaus eine reibungslose Kompetenzübertragung von den Kantonen zum Bund erleichtert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Verfassungsänderung vom 21. Mai 2006 werden Bund und Kantone künftig im Bildungsbereich enger zusammenarbeiten. An erster Stelle steht das Bemühen, bestimmte Ziele und Leistungen des Schulwesens auf dem Koordinationsweg festzulegen und durch Zusammenarbeit zu erreichen. Für das Schulwesen sind weiterhin die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Auf Begehren interessierter Kantone kann der Bund interkantonale Verträge in diesem Sachbereich für allgemeinverbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung daran verpflichten (Art. 48a Abs. 1 BV). Lediglich subsidiär, wenn die Koordinationsbemühungen nicht zum Ziel geführt haben, enthält Artikel 62 Absatz 4 BV als Ultima Ratio eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.<\/p><p>Der Bundesrat wird die möglichen Auswirkungen des neuen Bildungsrahmenartikels auf den Bund bei der Überprüfung der Aufgaben und Stellenbestände im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen den Departementen und Bundesämtern berücksichtigen, namentlich bei:<\/p><p>1. der laufenden Verwaltungsreform;<\/p><p>2. der Prüfung einer Zusammenführung der Verwaltungsstellen im Bereich Bildung und Forschung, mit der das EVD und das EDI im Juni 2005 vom Bundesrat betraut wurden;<\/p><p>3. der Prüfung der Vor- und Nachteile einer Zusammenführung der Aufgaben im Bildungsbereich und Erarbeitung von Vorschlägen für eine Neuorganisation der Departemente oder Bundesämter, mit welcher der Bundesrat den Bundespräsidenten im Mai 2006 betraut hat.<\/p><p>Die Schaffung neuer Stellen kann erst ins Auge gefasst werden, wenn die Ergebnisse dieser Arbeiten vorliegen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der anstehenden Departementsreorganisation nicht nur die bestehenden Verwaltungseinheiten zusammenzufassen, welche sich bereits heute mit der Berufsbildung und der tertiären Bildung befassen, sondern gestützt auf den Koordinationsauftrag des Souveräns vom 21. Mai 2006 im Bildungswesen auch zusätzliche Verwaltungsstellen neu zu schaffen, damit das gesamte Bildungswesen, insbesondere auch das Volksschulwesen und die Sekundarstufe II, soweit sie noch kantonaler Hoheit unterstehen, von diesem Departement abgedeckt und eine verwaltungsmässige Grundstruktur geschaffen werden kann, welche auch in der Lage wäre, die reibungslose Übernahme des gesamten Bildungswesens durch den Bund zu gewährleisten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bildungsdepartement"}],"title":"Bildungsdepartement"}