{"id":20063291,"updated":"2023-07-27T19:31:52Z","additionalIndexing":"10;15;Kontrolle;Europäische Union;Dienstleistungsunternehmen;Wirtschaftsstrafrecht;Finanzberuf;Marktzugang;Angleichung der Normen;bilaterale Verhandlungen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L06K100202010201","name":"bilaterale Verhandlungen","type":1},{"key":"L02K0903","name":"Europäische Union","type":1},{"key":"L05K0703060201","name":"Dienstleistungsunternehmen","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L04K11060108","name":"Finanzberuf","type":1},{"key":"L06K070601020101","name":"Angleichung der Normen","type":2},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-13T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-09-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1150840800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"speaker"}],"shortId":"06.3291","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Seco-Bericht vom Dezember 2005 zeigt ein grosses Wachstumspotenzial im Bereich der Dienstleistungen auf. Dieses soll ausgeschöpft werden. Das mögliche Diskriminierungspotenzial anderseits soll minimiert werden.<\/p><p>Das Schutzniveau der Konsumierenden von Dienstleistungen soll EU-Niveau erreichen.<\/p><p>Gebühren könnten auf EU-Niveau gesenkt werden.<\/p><p>Im Bereich der Finanzdienstleistungen sollen insbesondere das Geschäft der grenzüberschreitenden Kapitalanlagen, der elektronische Geschäftsverkehr und die Online-Dienstleistungen erleichtert werden. Die Gebühren für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit dem EU-Raum und die Kreditkartengebühren sollen dauerhaft und rechtlich abgesichert auf EU-Niveau gesenkt werden. Die Finanzintermediäre sollen einer Aufsicht unterstellt werden, die mindestens dem in der EU erreichten Niveau entspricht.<\/p><p>Die Schweiz soll am hohen Niveau der Bekämpfung der Geldwäscherei und von Missbräuchen wie Insidergeschäften oder Kursmanipulationen sowie der Rechnungslegung und der Good Governance, namentlich dem Schutz der Aktionärsrechte, der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Beschäftigten und Dritter, in der EU teilhaben können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der in der Motion erwähnte Bericht des Seco von Ende 2005 zeigt, dass in einer umfassenden Dienstleistungsliberalisierung ein wirtschaftliches Wachstumspotenzial für die Schweiz liegt. Ein grosser Teil dieses Potenzials könnte umgesetzt werden, indem laufende innenpolitische Reformen in den Dienstleistungsbranchen vorangetrieben werden, und zwar unabhängig von Handelsabkommen. Zu nennen sind beispielsweise die bereits abgeschlossene Revision des Fernmeldegesetzes sowie die Reformen im Elektrizitätsmarkt und bei der Post. Bei den erwähnten Branchen der Finanzdienstleistungen und der unternehmensbezogenen Dienstleistungen gehört die Schweiz in vielen Bereichen bereits heute zu den am liberalsten regulierenden Staaten, sodass das durch binnenwirtschaftliche Reformen erschliessbare Wachstumspotenzial begrenzt ist. In allen Bereichen gilt es, der internationalen Entwicklung Rechnung zu tragen. Eine Priorisierung ausgewählter Dienstleistungssektoren, wie von der Motionärin vorgeschlagen, wäre wachstumspolitisch nicht zweckmässig.<\/p><p>Betreffend den Marktzugang im Ausland ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Sicherung des Marktzugangs im Dienstleistungsbereich von grundsätzlichem Interesse für die Schweiz ist. Der Dienstleistungshandel hat sich seit Jahren weltweit als sehr dynamisch erwiesen und sollte noch weiter stark wachsen. Eine Verbesserung und Absicherung des Marktzugangs könnte deshalb einen wichtigen Bestandteil des schweizerischen Vertragsnetzes mit der EG darstellen. Es ist anzumerken, dass die Beziehungen der Schweiz zur EG im Güterbereich grossteils vertraglich abgesichert sind, was im Bereich des Dienstleistungshandels, u. a. im diesbezüglichen Konsumentenschutz, nicht der Fall ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass viele Schweizer Finanzdienstleistungsanbieter im EU-Raum direkt mittels Tochtergesellschaften vertreten sind. Der EG-Marktzugang für die grenzüberschreitende Finanzdienstleistungserbringung ist faktisch in Teilgebieten gegeben.<\/p><p>Bei einer Reihe von unternehmensbezogenen Dienstleistungen wurde der Marktzugang in der EG für Schweizer Anbieter im Rahmen der Bilateralen I mit der im Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbarten, auf 90 Tage limitierten freien Dienstleistungserbringung bereits verbessert. So wurden die Marktchancen für personenbezogene, grenzüberschreitende Dienstleistungen bis 90 Tage pro Jahr im Bereich der Unternehmensberatung, Werbung und Wartungstätigkeit in der EG verbessert sowie, gestützt auf das Konformitätsbewertungsabkommen, auch für Zertifizierungs- und Prüfungsdienste.<\/p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wurden bereits im Juli 2002 formell Verhandlungen mit der EG über eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen aufgenommen. Die Verhandlungen basierten auf einer gemeinsamen Absichtserklärung der Schweiz und der EG in den Bilateralen I. Angesichts der Vielzahl offener Punkte und der Komplexität des Dossiers entschieden die Verhandlungsparteien jedoch im gegenseitigen Einvernehmen im März 2003, die Verhandlungen zu sistieren und das Dossier aus dem Verhandlungspaket der Bilateralen II herauszulösen. Zu den offenen Fragen gehörte insbesondere auch der von der EG gewünschte Ansatz einer Übernahme des einschlägigen EG-Acquis durch die Schweiz einschliesslich horizontaler Politiken. Eine vollständige Übernahme des gegenwärtigen und zukünftigen EG-Acquis im Finanzbereich hätte nicht nur gewisse Vorteile mit sich gebracht, sondern hinsichtlich des globalen Wettbewerbs teilweise auch Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Spezifisch schweizerisches Recht und eine im Vergleich zur EU differenzierte Regelung könnten kaum mehr beibehalten werden.<\/p><p>Seit dem Zeitpunkt der Sistierung wird die Frage einer allfälligen Wiederaufnahme periodisch überprüft. Die sistierten Verhandlungen zwischen der EG und der Schweiz können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit reaktiviert werden. Im Zentrum der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU steht aber zunächst die effiziente Umsetzung der bestehenden bilateralen Abkommen. Die Frage einer allfälligen Wiederaufnahme wird im Zuge der Weiterentwicklung des Verhältnisses Schweiz-EU beurteilt werden.<\/p><p>Betreffend eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass diese weiterhin auf eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen ausgerichtet sein würden, was den Interessen und Vorstellungen der Schweiz sowie auch der gemeinsamen Erklärung im Rahmen der Bilateralen I entspricht. Heute eine Eingrenzung der Verhandlungen auf wenige Sektoren vorzunehmen erscheint aus diesen Gründen nicht zweckmässig.<\/p><p>Die Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz entspricht den internationalen Standards. Dass die EG gewisse Teilbereiche des Finanzmarktes anders reguliert oder abdeckt, heisst an sich nicht, dass insgesamt die Finanzmarktregulierung und -aufsicht der Schweiz nicht gleichwertig mit derjenigen der EG wäre. In der Mehrzahl der angesprochenen Bereiche verfügt die Schweiz über eine fortschrittliche Finanzmarktgesetzgebung. Verbesserungen in der Finanzmarktregulierung und -aufsicht werden regelmässig geprüft. Es ist das Bestreben des Bundesrates, im Eigeninteresse des Landes eine wirksame Regulierung und Aufsicht zu gewährleisten.<\/p><p>Bei einer allfälligen Wiederaufnahme der WTO-Doha-Runde wird sich die Schweiz auch im Rahmen der Gats-Verhandlungen bemühen, Verbesserungen hinsichtlich Marktzutritts- und Inländerbehandlungsbedingungen für schweizerische Anbieter in den Vertragsstaaten (und somit auch in EG-Staaten) zu erzielen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, Verhandlungen mit der EU vorzubereiten, <\/p><p>a. zur gegenseitigen Öffnung der Märkte für unternehmensnahe Dienstleistungen wie Unternehmensberatung, Zertifizierungs-, Prüfungs- und Wartungstätigkeiten, Werbung.<\/p><p>b. im Bereich der Finanzdienstleistungen, damit Schweizer Finanzdienstleister eine Einheitslizenz (Europäischen Pass) erwerben können.<\/p><p>Damit sollen sie einen ungehinderten Marktzugang erhalten und bezüglich Pflichten und Aufsicht EU-Niveau erfüllen müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Marktöffnung für finanz- und unternehmensnahe Dienstleister"}],"title":"Marktöffnung für finanz- und unternehmensnahe Dienstleister"}