{"id":20063296,"updated":"2023-07-27T19:49:17Z","additionalIndexing":"52;09;Umweltpolitik (speziell);Flüchtling;Bekämpfung der Umweltbelastungen;internationale Sicherheit;Trinkwasser;internationales humanitäres Recht","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1},{"key":"L03K060103","name":"Umweltpolitik (speziell)","type":1},{"key":"L03K060104","name":"Bekämpfung der Umweltbelastungen","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L03K040101","name":"internationale Sicherheit","type":1},{"key":"L05K0603030210","name":"Trinkwasser","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-09-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1150840800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3296","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>\"All our efforts to promote security, development and human rights, and to pursue sustainable development, will be in vain if environmental degradation and natural resource depletion continue unabated.\" <\/p><p>Dieses Zitat von Uno-Generalsekretär Kofi Annan unterstreicht die Tatsache, dass lokale, regionale und globale Umweltprobleme zunehmend sicherheitspolitische Risiken darstellen. Einige Stichworte dazu:<\/p><p>- Das UNHCR schätzt, dass heute bereits 25 Millionen Menschen aus umweltbedingten Gründen ihre Heimat verlassen mussten.<\/p><p>- Die Uno warnt davor, dass diese Zahl der Umweltflüchtlinge bis 2010 auf 50 Millionen ansteigen könnte.<\/p><p>- Wassermangel oder schlechte Wasserqualität verursachten im Jahr 2005 zehnmal mehr Tote als kriegerische Auseinandersetzungen.<\/p><p>- 40 Prozent der Menschheit sind abhängig von Wasserressourcen, die von zwei oder mehr Ländern kontrolliert werden.<\/p><p>Aus diesen Gründen sollten die grundlegenden Prinzipien des Schutzes der Umwelt in einem spezifischen Kapitel der Genfer Konventionen festgehalten werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dass die Umweltfrage Eingang in das humanitäre Völkerrecht gefunden hat, ist hauptsächlich auf zwei Faktoren zurückzuführen: auf das steigende internationale Bewusstsein für die Notwendigkeit des Umweltschutzes, das mit der Erklärung von Stockholm (1972) und später mit der Erklärung von Rio (1982) eingeleitet wurde, sowie auf die durch den ersten Golfkrieg (1990-1991) verursachten Umweltschäden.<\/p><p>Die Staaten sind bereits heute verpflichtet, bei militärischen Operationen die Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Das 1977 angenommene Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) schreibt nämlich vor, dass die Umwelt bei bewaffneten Konflikten besonders geschützt werden muss. Das 1976 verabschiedete UNO-Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (ENMOD-Übereinkommen, von der Schweiz 1988 ratifiziert) verbietet zudem umweltverändernde Techniken, \"die weiträumige, lange andauernde oder schwerwiegende Auswirkungen haben\" (Art. 1).<\/p><p>Artikel 35 Absatz 3 des Protokolls I untersagt es, \"Methoden oder Mittel der Kriegsführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.\" Diese Bestimmung, die sich auf die Methoden und Mittel der Kriegsführung bezieht, schützt die Umwelt als solche.<\/p><p>Artikel 55 des Protokolls I enthält eine allgemeine Pflicht zum Schutz der Umwelt während der Feindseligkeiten: \"Bei der Kriegführung ist darauf zu achten, dass die natürliche Umwelt vor ausgedehnten, lang anhaltenden und schweren Schäden geschützt wird.\" Diese Bestimmung verbietet zudem die Anwendung von Methoden oder Mitteln der Kriegführung, die Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden können, sowie Angriffe gegen die natürliche Umwelt als Repressalie. Artikel 55 soll also die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen schwerer Angriffe auf die Umwelt schützen.<\/p><p>Daneben gibt es weitere einschlägige Bestimmungen des Protokolls I, insbesondere zum Schutz der für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte (Art. 54 Abs. 2) oder zum Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten (Art. 56).<\/p><p>Gemäss dem 1998 verabschiedeten Römer Statut gilt ein vorsätzlicher Angriff in der Kenntnis, dass er auch weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen wird, zudem als Kriegsverbrechen (Art. 8 Abs. 2 Bst. b Ziff. iv).<\/p><p>Ausserdem sind die internationalen Verträge zum Schutz der Umwelt ebenso wie die Menschenrechtsübereinkommen grundsätzlich auch in bewaffneten Konflikten anwendbar.<\/p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist es deshalb weder notwendig noch sinnvoll zu prüfen, wie die Genfer Abkommen durch ein spezifisches Kapitel mit den grundlegenden Prinzipien des Umweltschutzes ergänzt werden können. Einerseits gibt es bereits Bestimmungen, die auch angewendet werden müssen, und andererseits eignen sich verschiedene Umweltinitiativen besser für die von der Verfasserin des Postulats hervorgehobene Problematik, die weit über den Rahmen bewaffneter Konflikte hinausgeht.<\/p><p>Die Schweiz leistet daher im Rahmen der drei Umweltübereinkommen von Rio (biologische Vielfalt, Klima und Wüstenbildung) einen wichtigen Beitrag. Sie unterstützt beispielsweise die Vorbereitungen für die Klimakonferenz 2006 in Nairobi oder organisierte einen vielbeachteten Runden Tisch über die Zusammenhänge zwischen Wüstenbildung, Hunger und Armut (Genf, 11.-12. April 2006).<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen darzulegen, wie die Genfer Konventionen durch ein spezifisches Kapitel ergänzt werden kann, in dem grundlegende Prinzipien des Schutzes der Umwelt verbindlich festgehalten werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Genfer Konventionen und Schutz der Umwelt"}],"title":"Genfer Konventionen und Schutz der Umwelt"}