{"id":20063308,"updated":"2023-07-27T20:41:42Z","additionalIndexing":"09;Beförderungsmittel;Kostenrechnung;Armeematerial;Leihe;Zivilschutz;Preispolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"EVP\/EDU Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L04K04030201","name":"Zivilschutz","type":1},{"key":"L04K04020305","name":"Armeematerial","type":1},{"key":"L05K0507020105","name":"Leihe","type":1},{"key":"L03K110503","name":"Preispolitik","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L03K180104","name":"Beförderungsmittel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-09-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1150840800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2636,"gender":"m","id":1128,"name":"Wäfler Markus","officialDenomination":"Wäfler Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"EVP\/EDU Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3308","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Heute geniesst der Zivilschutz zwar bei der Miete von Armeemotorfahrzeugen gemäss Verordnung über Gebühren für Dienstleistungen des VBS vom 9. Dezember 1998 einen Rabatt von 50 Prozent auf die Tages- und Kilometeransätze. Dennoch fallen unsinnige Mietkosten an. Beispiel:<\/p><p>Eine Zivilschutzorganisation (ZSO) fasst am Freitag (Kadervorkurs) drei Geländefahrzeuge Steyr Puch. In der Folgewoche findet der fünftägige (!) WK statt. Abgabetag ist der darauffolgende Montag. Kosten:<\/p><p>- Grundgebühr 3 Fahrzeuge x 11 (!) Tage à 45 Franken = 1485 Franken;<\/p><p>- Versicherung 3 Fahrzeuge x 11 (!) Tage à 14 Franken = 462 Franken;<\/p><p>- Bereitstellung\/Rücknahme 3 Fahrzeuge à 30 Franken = 90 Franken;<\/p><p>- Kilometerentschädigung 33 x mindestens 50 Kilometer pro Tag à 50 Franken = 1650 Franken;<\/p><p>- Kosten total 3657 Franken.<\/p><p>Gemäss Verordnung werden auch am Fassungs- und Rückgabetag sowie an reinen Standtagen je 50 Kilometer Fahrleistung verrechnet. Allein der Verzicht auf die Verrechnung der Standtage (Samstag\/Sonntag) würde die ZSO um mehr als einen Drittel entlasten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei Einsätzen des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe (Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz; Art. 27 BZG) ist die Miete von Armeefahrzeugen kostenlos. Bei Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft oder bei Wiederholungskursen (Art. 27, 36 BZG) erhält der Zivilschutz auf die festgelegten Mietpreise eine Ermässigung von 50 Prozent; Grundlage dafür bildet der Gebührentarif VBS vom 9. Dezember 1998 (SR 510.461, Anhang 5, Absatz 13). Es besteht jedoch die Möglichkeit, Gesuche um Erlass der verbleibenden Kosten an das Generalsekretariat des VBS zu stellen. <\/p><p>Entgegen dem Rechnungsbeispiel des Interpellanten ist die Grundgebühr nur einmal und nicht pro Tag und Fahrzeug zu verrechnen. Somit betrüge die Grundgebühr im Beispiel nicht 1485 Franken, sondern lediglich 135 Franken.<\/p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Effizienz staatlicher Leistungserbringung zu erhöhen ist und Verwaltungsstrukturen und -abläufe wo immer möglich zu vereinfachen und effizienter auszugestalten sind. Im vorliegenden Fall ist es jedoch nicht zweckmässig, die gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund im Rahmen der gemeinsam betriebenen Materialplattform \"Zivilschutz\" zu reorganisieren.<\/p><p>2. Die nachgebesserten, korrekten Angaben zum Rechnungsbeispiel des Interpellanten haben zum einen den Kostenaufwand für die Zivilschutzorganisationen (ZSO) erheblich relativiert. Zum anderen ist der Vergleich zwischen subsidiären Einsätzen der Armee und Wiederholungskursen des Zivilschutzes nicht zielführend. Ein subsidiärer Armee-Einsatz erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des Militärgesetzes im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden im Bereiche von Schutzmassnahmen. Voraussetzungen sind ein ziviles Gesuch an den Bundesrat und die Genehmigung des Einsatzes durch den Bundesrat, in gewissen Fällen durch die Bundesversammlung. Ein ZSO-Kurs dagegen ist ein Ausbildungsdienst. VBS-Leistungen zugunsten des ZSO-Kurses erfolgen deshalb nach dem Gebührentarif VBS im Sinne eines vertraglich geregelten Verhältnisses zwischen Kunden (Leistungsempfänger) und Lieferanten (Leistungserbringer).<\/p><p>Wie einleitend vermerkt, sei schliesslich nochmals auf die Regelung im BZG hingewiesen: Zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen können Schutzdienstpflichtige aufgeboten werden. Im Rahmen der Hilfeleistungen werden ihnen via Bundesamt für Bevölkerungsschutz dringend benötigte Fahrzeuge direkt, unbürokratisch und ohne Kostenfolge ausgeliehen.<\/p><p>3. Wie bereits ausgeführt, ist kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Mit der Überarbeitung des Gebührentarifes per 1. Januar 2007 werden zudem neue Tarife festgelegt; die heutigen Tarife werden in diesem Rahmen nochmals überprüft werden.<\/p><p>4. In der Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (Art. 2) ist festgehalten, dass ein Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenzieren darf. Aus diesem Grund ist ein vollständiger Verzicht auf die Verrechnung von Fahrzeugmieten - gemäss den heutigen Vorschriften - nicht möglich. Zudem sieht das \"Neue Rechnungsmodell Bund\" (Einführung auf den 1. Januar 2007) die Leistungsverrechnung zwischen den Verwaltungseinheiten zwecks Kostentransparenz ausdrücklich vor.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Blick auf immer mehr Leistungen, die der Zivilschutz für die Allgemeinheit zu erbringen hat, frage ich den Bundesrat an: <\/p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass oberstes Ziel eine unbürokratische Zusammenarbeit zugunsten der Zivilbevölkerung sein sollte? <\/p><p>2. Glaubt er nicht auch, dass die beschriebenen Mieteinkünfte in keinem Verhältnis zu den kostenlosen Leistungen subsidiärer Armeeeinsätze stehen? <\/p><p>3. Ist er bereit, die Mietbedingungen gegenüber dem Zivilschutz zu überprüfen, eventuell zu vereinfachen und insbesondere auf die Einforderung von nicht gefahrenen Kilometern an Übernahme- und Standtagen zu verzichten? <\/p><p>4. Was steht der Idee im Wege, auf die Verrechnung von Fahrzeugmieten gegenüber dem Zivilschutz ganz zu verzichten? (Budgetneutrale Umlagerung vom V- in den B-Bereich würde Verwaltungsaufwand sparen.)<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zivilschutz. Realistische Mietbedingungen für Armeefahrzeuge"}],"title":"Zivilschutz. Realistische Mietbedingungen für Armeefahrzeuge"}