{"id":20063322,"updated":"2023-07-28T11:13:06Z","additionalIndexing":"28;Gemeinde;Kanton;Evaluation;soziale Unterstützung;Finanzausgleich;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung;Sozialversicherung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Unter anderem kann hier die Kürzung der maximalen Bezugsdauer für Arbeitslosengeld von 520 auf 400 Tage erwähnt werden, aber auch die Erhöhung der minimalen Beitragszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von 6 auf 12 Monate und die Erschwerung des Zugangs zu einer IV-Rente.<\/p><p>Fachleute auf dem Gebiet des Sozialwesens befürchteten im Vorfeld, dass diese Massnahmen eine Verlagerung der Lasten von den Sozialversicherungen des Bundes über die Sozialhilfe zu den Kantonen und Gemeinden auslösen würden. Ihre Befürchtungen scheinen sich leider durch die ersten Ergebnisse zu bewahrheiten, denn die Ausgaben der Sozialhilfe sind in den vergangenen Monaten in vielen Gemeinden und Kantonen deutlich gestiegen.<\/p><p>Es scheint uns daher unumgänglich, dass der Bund über zuverlässige Statistiken verfügt, die es erlauben, den Umfang dieses Phänomens genau zu beziffern. Ziel ist es, bessere Kenntnisse darüber zu gewinnen, wie das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz funktioniert. Diese Statistiken erlaubten es, die Sozialpolitik des Bundes besser zu steuern und mit den Kantonen zu koordinieren. Falls das kurz umschriebene Phänomen auf Grund der aktuellen Statistiken nicht deutlich wird und seine Bedeutung nicht eingeschätzt werden kann, sollte der Bundesrat unserer Meinung nach eine Studie zu diesem Thema von einem Forschungsinstitut durchführen lassen, sodass die Konsequenzen der jüngsten Entscheide im Bereich der Sozialversicherungen ermittelt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Auswirkungen der genannten Änderungen in der Arbeitslosen- und Invaliditätsversicherung auf die Sozialhilfe und damit auf die Kantone und Gemeinden können heute statistisch nicht erfasst werden. <\/p><p>Im Mai 2006 konnte das Bundesamt für Statistik erstmals eine Schätzung der Anzahl von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern für die Schweiz präsentieren. Im Jahr 2004 bezogen 220 000 Personen oder 3 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz Sozialhilfe. Welcher Anteil davon früher bzw. zum Zeitpunkt der Erhebung Leistungen der ALV oder anderer Sozialversicherungen bezog, lässt sich anhand der Statistik jedoch nicht beantworten, da diese Information noch nicht von allen Kantonen und Gemeinden erhoben wurde. Zuverlässige Aussagen über die zeitliche Entwicklung und allfällige Einflüsse von Revisionen in den Sozialversicherungen werden erst möglich sein, wenn mehrere Jahrgänge der Sozialhilfestatistik sowie mehr Informationen zum Bezug von Leistungen anderer Sozialversicherungen vorliegen.<\/p><p>Eine Bezifferung der Kostenverschiebungen, welche sich auf Leistungsänderungen zurückführen liessen, ist heute nicht möglich. Bezogen auf die Fragestellung des Interpellanten ist zu erwähnen, dass neben der Avig-Revision oder Änderungen bei der IV auch andere Faktoren die Entwicklungen beeinflussen können. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bei Revisionen der Sozialversicherungen der Fokus nicht ausschliesslich auf Leistungskürzungen gelegt wird, sondern oft auch Angebote verbessert werden und wurden. Beispiele dafür sind u. a. die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer im Avig sowie der Aufbau der regionalen Arbeitsvermittlungszentren in den Neunzigerjahren oder die Einführung der Früherfassung bei der 5. IVG-Revision. <\/p><p>Anhaltspunkte zum Zusammenhang zwischen den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und den Ausgaben für Sozialhilfe geben die Studien zur Situation der Ausgesteuerten. Gemäss der dritten und vorläufig aktuellsten Erhebung für das Jahr 1999 bestritten 23 Prozent der Ausgesteuerten ihren Lebensunterhalt u. a. durch Sozialhilfe. Keine Information liefert die Studie zu denjenigen Personen, welche auf Grund der verlängerten minimalen Beitragszeit in der ALV bzw. wegen einem restriktiveren Zugang zu Leistungen der Invalidenversicherung Sozialhilfe beanspruchen mussten.<\/p><p>2. Das Bundesamt für Statistik wird die Qualität der Sozialhilfestatistik weiter steigern und ist dazu auf die Kooperation von Kantonen und Gemeinden angewiesen. Bis Ende 2006 wird zudem die vierte Studie zur Situation der Ausgesteuerten veröffentlicht, welche u.a. auch eine Schätzung des Anteils von Personen enthält, welche nach der Aussteuerung in der ALV Sozialhilfe bezogen haben. Ein weiterer Schritt zur Analyse der Zusammenhänge zwischen der IV, der ALV und der Sozialhilfe wird im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes (2006 - 2009) unternommen: Zur Quantifizierung der Personenflüsse zwischen der IV, der ALV und der Sozialhilfe ist in Zusammenarbeit von BSV, Seco und BFS ein Forschungsprojekt geplant. Zurzeit läuft mit den Daten von drei Gemeinden aus dem Kanton Bern eine Machbarkeitsstudie. In einer darauf aufbauenden, breit angelegten Studie, deren Beginn für das vierte Quartal 2006 vorgesehen ist, sollen zusätzliche Gemeinden einbezogen und anhand von Längsschnittdaten untersucht werden. Mit Ergebnissen ist im Herbst 2007 zu rechnen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Verfügt die Bundesverwaltung über eine Statistik betreffend die Verlagerung der Lasten (über die Sozialhilfe) zu den Kantonen und Gemeinden aufgrund der jüngsten Entscheide, nämlich der Kürzung der maximalen Bezugsdauer für Arbeitslosengeld von 520 auf 400 Tage, der Erhöhung der minimalen Beitragszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von 6 auf 12 Monate und der Erschwerung des Zugangs zu einer IV-Rente?<\/p><p>2. Falls nicht: Ist der Bundesrat bereit, eine Studie zu finanzieren, die es erlaubt, den Umfang dieser Lastenverlagerung festzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sozialversicherungen. Lastenverlagerung  zu Kantonen und Gemeinden"}],"title":"Sozialversicherungen. Lastenverlagerung  zu Kantonen und Gemeinden"}