﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063336</id><updated>2023-07-28T09:02:26Z</updated><additionalIndexing>52;Dieselkraftstoff;Beförderungsmittel;Baugerät;Staub;Fahrzeugausrüstung;Gleichbehandlung;Abgas;Grenzwert</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2604</code><gender>f</gender><id>1121</id><name>Hutter-Hutter Jasmin</name><officialDenomination>Hutter Jasmin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0705030102</key><name>Baugerät</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K170401010103</key><name>Dieselkraftstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K180104</key><name>Beförderungsmittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010401</key><name>Fahrzeugausrüstung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601040402</key><name>Grenzwert</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010102</key><name>Staub</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010101</key><name>Abgas</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-10-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-06-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2604</code><gender>f</gender><id>1121</id><name>Hutter-Hutter Jasmin</name><officialDenomination>Hutter Jasmin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3336</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Notifikation gegenüber der WTO und der EU/Efta ist dann angezeigt und notwendig, wenn die Vorschrift das Inverkehrbringen von Produkten tangiert und somit ein technisches Handelshemmnis schafft. Bei der "Baurichtlinie Luft" wird der Einsatz von Partikelfiltern bei in Betrieb stehenden und neuen Baumaschinen nur auf den wichtigsten und grössten Baustellen geregelt. Dies bedeutet, dass die Auswahl der Baumaschinen, die auf der Baustelle eingesetzt werden dürfen, eingeschränkt wird. Dahingegen werden der Verkauf und das Inverkehrbringen nicht beschränkt. Aus diesem Grund bestand für die "Baurichtlinie Luft" keine Notifikationspflicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die gesetzlichen Bestimmungen für Baumaschinen können nicht mit denjenigen für Strassenfahrzeuge verglichen werden. Baumaschinen gelten nach der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) nicht als Fahrzeuge, sondern als Geräte oder Maschinen. Die Baustelle selbst gilt - vergleichbar mit einem Industriebetrieb - als stationäre Anlage. Die LRV bestimmt, dass die Emissionsbegrenzungen stationärer Anlagen gesamthaft, das heisst einschliesslich der dort betriebenen Geräte und Maschinen, nach dem Stand der Technik festzulegen sind. Wie dies geschehen soll, wird in der "Baurichtlinie Luft" beschrieben. Daher sind grössere Baumaschinen auf Grossbaustellen mit Partikelfiltern zu betreiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Partikelfilter-Technik ist heute nach wie vor die bei weitem wirkungsvollste Technologie zur Minimierung des Dieselrusses. Dank qualitativ hochwertigen Partikelfiltern können die Dieselruss-Emissionen um mehr als 95 Prozent reduziert werden. Ihr Einsatz auf Grossbaustellen ist technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern vor allem während den Wintermonaten ein spezifisches Feinstaubproblem. Die spezielle topografische und klimatische Lage des Landes führt zu lange andauernden Inversionslagen mit stabiler Hochnebeldecke und wenig Luftaustausch. Diese treten besonders häufig im schweizerischen Mittellandbecken auf, welches fast gänzlich von Bergen umgeben ist und wo ein Grossteil der Bevölkerung lebt. Mit dem Aktionsplan gegen Feinstaub prüft der Bundesrat eine vorzeitige Einführung der künftigen EU-Partikelgrenzwerte für Dieselpersonenwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Traktoren. Der Partikelfilter hat sich auch in der Automobilindustrie als beste verfügbare Technologie zur Partikelminderung bewährt und ist bereits heute in der Schweiz bei den meisten gängigen Modellen von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen erhältlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Aufgrund von unterschiedlichen technischen Problemen, die der Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) in einer Liste zusammengestellt hat, wurde eine vom Bafu einberufene Arbeitsgruppe gebildet. Ein Teil dieser Probleme ist inzwischen behoben. Einzelne Probleme bleiben aber weiterhin bestehen, weil die Baumaschinen nicht ab Werk mit Partikelfiltern ausgerüstet werden und der Einsatz der Maschinen nicht immer mit dem gewählten Partikelfiltertyp übereinstimmt. Damit die bestehenden Probleme noch besser erkannt und behoben werden können, soll die Weiterbildung im Bereich Partikelfilterwahl, -einbau und -pflege intensiviert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Dieselfahrzeuge mit nachträglich eingebauten Partikelfiltern verbrauchen in der Praxis durch den höheren Abgasgegendruck im Durchschnitt bloss etwa 2 Prozent mehr Treibstoff. Demgegenüber fällt der gesundheitliche Vorteil von eingesetzten Partikelfiltern deutlich stärker ins Gewicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Siehe Antwort zu Frage 2.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Beim Aktionsplan gegen Dieselfeinstaub plant der Bundesrat die Einführung einer Partikelfilterpflicht für einige ausgewählte Dieselfahrzeuge. Die ungelöste Praktikabilität der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen hat gezeigt, dass der Ansatz falsch ist, wenn der Bundesrat ein System vorschreibt und nicht, wie die übrige Welt, einen Grenzwert. Beim neuen Aktionsplan wiederholt der Bundesrat teilweise den gleichen falschen Ansatz. Dies ist umso mehr sehr störend, als bekannt ist, dass ab dem Jahr 2007 neu importierte Baumaschinen einen geringeren Partikelausstoss, dies ohne Partikelfilter, dafür mit einer ausgereiften Technik, erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist heute allgemein bekannt, dass dieser falsche Ansatz aufgrund von massiven persönlichen finanziellen Interessen eines Beraters gewählt wurde, der erfolgreich von der Lobby der Partikelfilterhersteller beim Bafu eingeschleust wurde. Diese neuen Massnahmen möchte der Bundesrat zuerst von der WTO, Efta und EU notifizieren lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wieso wurde eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen nicht auch von diesen Organisationen notifiziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie kann es der Bundesrat vertreten, dass für Baumaschinen andere Richtlinien gelten sollen als für alle übrigen Fahrzeuge und die Bauunternehmungen auf eigene Kosten als Versuchskaninchen der Filterhersteller herhalten müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wieso wird der Ansatz gewählt, ein System vorzuschreiben und nicht wie in allen anderen Ländern einen Grenzwert, und wieso wird es somit nicht der Technik überlassen, wie das Problem zu lösen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wieso plant der Bundesrat eine vorzeitige Einführung, obwohl in unserem Land nur eine sehr kleine Motorenindustrie besteht und sich erfahrungsgemäss die Produzenten nach den Normen der grossen und wichtigen Märkte ausrichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wurden die katastrophalen praktischen Resultate betreffend Wirtschaftlichkeit, Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit bei nachträglich eingebauten Filtern auf Baumaschinen berücksichtigt? Wo sind allfällige Resultate nachzulesen oder einzusehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der nachträgliche Filtereinbau in der Praxis eine massive Erhöhung des Dieselverbrauchs mit sich bringt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Warum kann sich der Bund das Recht herausnehmen, seine Fahrzeuge nur mit Partikelfilter einzukaufen, "sofern solche Modelle auf dem Markt erhältlich sind", der Bauwirtschaft wird aber zugemutet, alle Maschinen (alt und neu) vorbehaltlos mit Partikelfiltern auszurüsten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gleichbehandlung von Baumaschinen mit anderen Dieselfahrzeugen</value></text></texts><title>Gleichbehandlung von Baumaschinen mit anderen Dieselfahrzeugen</title></affair>