﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063347</id><updated>2023-07-27T21:50:34Z</updated><additionalIndexing>28;2841;Abtreibung;Geburt;Embryo;strafbare Handlung;Demographie;Bevölkerungsstatistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010703040102</key><name>Geburt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0103020101</key><name>Abtreibung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010703</key><name>Demographie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010703040101</key><name>Embryo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01070303</key><name>Bevölkerungsstatistik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010201</key><name>strafbare Handlung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-08-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-06-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2449</code><gender>m</gender><id>396</id><name>Waber Christian</name><officialDenomination>Waber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3347</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hält es für grundsätzlich problematisch, die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs mit der Demografie, die sozio-ökonomische Aspekte in den Vordergrund stellt, zu verknüpfen. Hinter jedem Schwangerschaftsabbruch stehen persönliche Schicksale und schwerwiegende Entscheidungen, bei denen es um fundamentale ethische und rechtliche Werte geht. Die vom Bundesamt für Statistik publizierten Zahlen für die Jahre 2003 und 2004 zeigen zudem, dass die Schwangerschaftsabbrüche seit der am 1. Oktober 2002 in Kraft getretenen Revision der Artikel 118-121 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) leicht rückläufig sind. Im Vergleich zu Zahlen aus den siebziger und achtziger Jahren, die indes nicht vom Bund erhoben wurden, ergibt sich sogar ein deutlicher Rückgang um rund einen Drittel. Im selben Zeitraum reduzierte sich der schweizerische Geburtenüberschuss um mehr als zwei Drittel. Dies zeigt, dass die Verschärfung der Demografieproblematik in den letzten Jahren nicht auf die Schwangerschaftsabbrüche zurückzuführen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverfassung schützt in Artikel 10 Absatz 1 das Recht jedes Menschen auf Leben, wobei Gesetzgebung und Rechtsprechung die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Schutzwirkung des Rechts beginnt, nicht präzise beantwortet haben. In seiner Stellungnahme vom 26. August 1998 zur Parlamentarischen Initiative "Änderung des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch" stellte der Bundesrat fest, es lasse sich der Verfassung nicht entnehmen, wie weit die Schutzpflicht in Bezug auf ungeborenes Leben im Einzelnen gehe (BBL 1998, S. 5376ff., 5380, mit Hinweisen auf die Lehre in Fn. 6). Die am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Revision des Strafgesetzbuches (Fristenregelung) nimmt eine Güterabwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und anderen Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Leben und dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau, vor. Am 2. Juni 2002 hiess das Volk diese Revision mit 72,2 Prozent der Stimmen deutlich gut, während es die Volksinitiative "Für Mutter und Kind", die ein weitgehendes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsah, mit 81,7 Prozent Nein-Stimmen verwarf. Auch wenn zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs nach wie vor ganz unterschiedliche Auffassungen existieren, gibt es für den Bundesrat gegenwärtig keinen Grund, die geltende Fristenregelung zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Haushalte mit Kindern haben ökonomisch grössere Lasten zu tragen als kinderlose Haushalte. Dabei kann es auch zu gravierenden finanziellen Engpässen kommen. Auf Bundesebene trägt die am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (SR 834.1) zur grösseren finanziellen Sicherheit gebärender Mütter bei. Nichtberufstätige Mütter werden allerdings nicht erfasst. Das Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) verpflichtet die Kantone, Beratungsstellen einzurichten. Danach haben alle unmittelbar an einer Schwangerschaft Beteiligten Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe (Art. 1 Abs. 1), und sie müssen über "die privaten und öffentlichen Hilfen, auf die sie bei Fortsetzung der Schwangerschaft zählen können", informiert werden (Art. 1 Abs. 2). Elf Kantone kennen spezielle bedarfsabhängige Beiträge an Mütter, die sich an das System der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV anlehnen und je nach Kanton zwischen 6 und 36 Monaten entrichtet werden. Die erwähnten Leistungen, die in die kantonale Kompetenz fallende Sozialhilfe sowie Hilfswerke und Stiftungen bilden heute ein Netz, das hilft, Härtefälle aufzufangen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Frühjahr 2006 wurden wiederum statistische Angaben über die Zahl von Geburten und Abtreibungen veröffentlicht. Dabei fällt auf, dass die Geburtenrate in unserem Land und insbesondere bei den Schweizern nach wie vor auf tiefem Niveau stagniert. Parallel dazu wird auch die Zahl der offiziell gemeldeten Abtreibungen auf bedenklich hohem Niveau sichtbar. Seit Jahren wird die ungenügende Zahl an Geburten in unserem Land vor allem im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialversicherungen und zukünftig fehlende Schülerinnen und Schüler und Arbeitskräfte beklagt. Diese bedenkliche demografische Entwicklung kann nicht über die Einwanderung korrigiert werden. Als fundamentalen Korrekturschritt betrachten wir einen verbesserten Schutz der ungeborenen Generation und damit eine drastische Einschränkung der heute de facto freien Abtreibung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist er auch der Ansicht, dass die im Vergleich zu den Lebendgeburten seit vielen Jahren enorm hohe Zahl an Abtreibungen das schweizerische Demografieproblem wesentlich verschärft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie beurteilt er den rechtsstaatlichen Widerspruch zwischen dem verfassungsmässigen Recht auf Leben für jeden Menschen gemäss BV-Artikel 10 Absatz 1 und den Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gemäss BV-Artikel 11 Absatz 1 und die ungestrafte serienweise Tötung von ungeborenen Menschen in unserem Land?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist er bereit, im demografischen und rechtsstaatlichen Interesse unseres Landes das Leben der ungeborenen Generation respektive der ungeborenen Menschen wieder grundsätzlich unter absoluten Schutz zu stellen und für die Tötung von Ungeborenen deren Vater und Mutter in gleichem Masse strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist er bereit, bei einer entsprechenden Korrektur von Artikel 118 - 120 StGB für werdende Mütter in sozialer Not ein Recht auf öffentliche soziale Hilfe zur Überbrückung der Notlage einzufügen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Demographieproblem in der Schweiz und Schutz der ungeborenen Generation</value></text></texts><title>Demographieproblem in der Schweiz und Schutz der ungeborenen Generation</title></affair>