﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063352</id><updated>2023-07-28T03:27:02Z</updated><additionalIndexing>12;doppelte Staatsangehörigkeit;Sicherheit;anerkannter Flüchtling;Festnahme;Interpol;Recht des Einzelnen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-06-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010101</key><name>anerkannter Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506010602</key><name>doppelte Staatsangehörigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020225</key><name>Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020502</key><name>Interpol</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05040104</key><name>Festnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050205</key><name>Recht des Einzelnen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-09-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-08-30T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-06-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2012</code><gender>m</gender><id>246</id><name>Béguelin Michel</name><officialDenomination>Béguelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2653</code><gender>m</gender><id>1314</id><name>Bonhôte Pierre</name><officialDenomination>Bonhôte Pierre</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3352</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der in der Schweiz wohnhafte Dursun Güner ist seit Oktober 2004 von der Schweiz als Flüchtling anerkannt. Im Mai 2006 ist er an der deutschen Grenze festgenommen worden, als er in Deutschland einkaufen wollte. Grund ist ein Interpol-Haftbefehl. Über die Grenzen des Schutzes durch seinen Status war Herr Güner offenbar ausschliesslich "generell-abstrakt" informiert worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Fall erinnert an den Fall Hüseyn Sevinç: Dieser schweizerisch-türkische Doppelbürger war 2003 in Deutschland auf dem Weg zu einem Sprachkurs verhaftet worden. Vorgängig hatte die Türkei (ergebnislos) der Schweiz ein Auslieferungsgesuch gestellt. Die Schweiz hatte Herrn Sevinç über die drohende Gefahr nicht informiert. Die damalige Justizministerin, Frau Bundesrätin Ruth Metzler, sagte seinerzeit in der Fragestunde des Nationalrates: "Es ist klar, so etwas wie das, was jetzt mit Herrn Sevinç passiert ist, soll und darf es so nicht mehr geben."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, andere und insbesondere griffigere Möglichkeiten als die "generell-abstrakte Information" zu prüfen und darüber zu berichten, um zu verhindern, dass der Schutz, den die Schweiz anerkannten Flüchtlingen und schweizerischen Doppelbürgerinnen und -bürgern gewährt, nicht auf dem Weg einer internationalen Ausschreibung unterlaufen werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich mit der vorliegenden Fragestellung bereits in seinen Antworten zum Postulat Vermot 00.3443 vom 20. September 2000, zu den Interpellationen Gysin Remo 00.3505 vom 4. Oktober 2000 und 04.3112 vom 17. März 2004 sowie zur Anfrage Teuscher 04.1020 vom 16. März 2004 befasst. Zum Fall Dursun Güner hat Herr Bundesrat Blocher zudem in der Fragestunde im Nationalrat vom 19. Juni 2006 (Fragen Müller 06.5134 und Teuscher 06.5138) Stellung genommen. Diese Antworten des Bundesrates sind nach wie vor massgebend für die Frage, ob ein anerkannter oder ein ehemaliger und inzwischen eingebürgerter Flüchtling über das Vorhandensein einer internationalen Fahndung oder eines Auslieferungsersuchens vom Bundesamt für Justiz (BJ) konkret informiert wird oder vom Bundesamt für Migration (BFM) lediglich generell-abstrakt über die mögliche Gefährdungslage im Ausland zu orientieren ist. Der Bundesrat hat dabei namentlich festgehalten, dass das Vorgehen der Behörden im Fall Sevinç korrekt war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BFM informiert bereits seit Anfang 2001 systematisch alle anerkannten Flüchtlinge in generell-abstrakter Form über die Grenzen des Schutzes der Flüchtlingseigenschaft, über die mögliche Gefährdungslage bei Auslandsreisen und die beschränkten Einwirkungsmöglichkeiten der Schweiz bei einer Festnahme im Ausland. Dies war auch bei Dursun Güner der Fall. Eine weitergehende, konkrete Information wäre auch in diesem Fall nicht zulässig gewesen und hätte die grundsätzlich legitimen Interessen der Strafverfolgung durch die Türkei unterlaufen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang ist auch ein neues Bundesgerichtsurteil zu erwähnen (Urteil 1A.210/2005 vom 29. März 2006). Danach richtet sich die Auskunftserteilung bei internationalen Fahndungsersuchen nach dem Recht des Gemeinwesens, dessen Behörden die Strafuntersuchung führen, somit nach dem Recht des ausländischen Staates, der die Fahndung auf dem Interpol-Kanal verbreitet (Art. 13 Abs. 1 und 2 der Interpol-Verordnung; SR 351.21). Das für derartige Anfragen zuständige Bundesamt für Polizei hat solche Gesuche daher zum Entscheid an die zuständige ausländische Behörde weiterzuleiten. Eine Person, die um eine Auskunft ersucht, darf somit nur nach Rücksprache mit dem ersuchenden Staat über eine allfällige internationale Fahndung informiert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die betroffenen Staaten eine solche Orientierung aus fahndungstechnischen Gründen, namentlich um den Fahndungszweck nicht zu vereiteln, grundsätzlich ablehnen dürften. Dieses Urteil steht im Einklang mit den obenerwähnten Antworten des Bundesrates. Die betroffenen Personen werden vom BJ demgegenüber nur dann konkret informiert, wenn das ausländische Ersuchen den internationalen Ordre public verletzen würde. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn das Ersuchen offenkundig eine Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen bezweckt. Solche Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall nicht gegeben.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen erweiterten Schutz von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen und schweizerischen Doppelbürgerinnen und -bürgern vor ausländischen Interpol-Haftbefehlen zu prüfen und darüber zu berichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schutz für anerkannte Flüchtlinge und Doppelbürgerinnen und -bürger nicht nur bis zur Grenze</value></text></texts><title>Schutz für anerkannte Flüchtlinge und Doppelbürgerinnen und -bürger nicht nur bis zur Grenze</title></affair>