﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063360</id><updated>2023-07-27T19:40:39Z</updated><additionalIndexing>28;Körperbehinderte/r;Durchführung eines Projektes;Baukunst;ETH;Kampf gegen die Diskriminierung;Gebäude</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4713</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104020101</key><name>Körperbehinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705030303</key><name>Gebäude</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050204</key><name>Kampf gegen die Diskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0106040101</key><name>Baukunst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1302050101</key><name>ETH</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-09-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2457</code><gender>f</gender><id>407</id><name>Genner Ruth</name><officialDenomination>Genner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2650</code><gender>f</gender><id>1293</id><name>John-Calame Francine</name><officialDenomination>John-Calame</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2517</code><gender>f</gender><id>495</id><name>Menétrey-Savary Anne-Catherine</name><officialDenomination>Menétrey-Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2426</code><gender>f</gender><id>363</id><name>Vermot-Mangold Ruth-Gaby</name><officialDenomination>Vermot-Mangold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3360</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Projekt für das Lernzentrum der ETH Lausanne ist das Produkt einer neuartigen Architekturkonzeption, die mehr auf Kurven als auf geraden Linien basiert. Es handelt sich dabei um einen interessanten künstlerischen Ansatz. Allerdings ergeben sich für Menschen mit einer Behinderung zahlreiche Probleme. Sehbehinderte werden Mühe haben mit der Orientierung, da die Wege nicht klar markiert sind, und auch die Verglasung des Gebäudes wird ihnen Probleme machen. Die Hörbehinderten könnten unter einem beträchtlichen Umgebungslärm leiden, der ihre Verständnisschwierigkeiten noch vergrössert. Noch grösser sind die Probleme für Menschen mit einer Gehbehinderung: Das Interieur ist in der Form von "Hügeln" konzipiert, die durch ebene Teile voneinander getrennt sind; die Schwellen sind im Eingangsbereich bis zu 60 cm hoch (im Innern noch höher) und können ohne Rampen nicht überwunden werden; das Niveau des Bodens variiert innerhalb einer Etage, was mit oft sehr steilen und schwierigen und deshalb nicht sicheren Wegen verbunden ist; ins Panoramarestaurant und in den Mehrzwecksaal kann man nur über steile Wege gelangen; überall sind weite Distanzen zu überwinden. All diese Gegebenheiten beunruhigen sehr. Zudem sind die Plätze an den Tischen für Menschen mit motorischen Behinderungen schlecht konzipiert: In der Multimediabibliothek, dem eigentlichen Nervenzentrum, sind nur 30 Prozent der Arbeitsplätze frei zugänglich; bei den Tischen in den Schrägzonen sind die Stühle am Boden fixiert, so dass der Zugang mit Rollstuhl unmöglich ist und bestimmte Personen sich dort nicht hinsetzen können. Die vielen Schrägzonen verunmöglichen es, Bücher, Laptops, Tabletts usw. auf die Knie zu legen oder zu stellen. Im Vergleich mit üblichen Gebäuden erschwert dieses Zentrum die Situation der Menschen mit Behinderungen sehr - was ganz im Widerspruch steht zu den Bestimmungen des BehiG (Art. 3 und 5), das für alle Verwaltungseinheiten gilt, welche Bundesaufgaben erfüllen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a und 12 Abs. 1 Bst. a und b BehiV), und damit auch für die ETH (Art. 6 Abs. 1 Bst. b VILB).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der speziellen Architektur des geplanten Lernzentrums mit Bibliothek (Learning Center) der EPFL und der Herausforderung, diese mit den Anforderungen des behindertengerechten Bauens in Einklang zu bringen. Das ursprüngliche Projekt wies in dieser Hinsicht gewisse Mängel auf, wurde jedoch seit dem Wettbewerbsentscheid erheblich weiterbearbeitet. Es entspricht im jetzigen Stadium der Norm "Behindertengerechtes Bauen" (SN 521 500). In Bezug auf die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung (SR 151.3; SR 151.31) wurden insbesondere folgende Fortschritte erzielt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Zugänglichkeit aller für die Nutzung relevanten Ebenen ist für Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer gewährleistet. Die nebst den Nutzungsebenen verbleibenden Hügel sind im Raumprogramm lediglich unmöblierte Restflächen, deren (fakultative) Benutzung den Besucherinnen und Besuchern überlassen bleibt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Weil die verschiedenen Nutzungsbereiche grösstenteils ohne Trennwände unter demselben Dach angeordnet sind, wurde für die notwendigen Massnahmen der Akustik ein Experte zugezogen. Die zu treffenden Massnahmen, zusammen mit der Tatsache, dass es sich grundsätzlich um ein Gebäude der Ruhe (Bibliothek) handeln wird, sind ganz im Sinne der Menschen mit Hörbehinderungen. Darüber hinaus werden die Räume wo notwendig mit Höranlagen eingerichtet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für Menschen mit Sehbehinderungen stellt die anspruchsvolle Raumgestaltung eine grosse Herausforderung dar. Um den betroffenen Personen die Orientierung im Gebäude zu erleichtern, werden Informationstafeln aufgestellt und Markierungen auf dem Boden angebracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit dem 8. August 2005 begrüsst die Projektleitung der EPFL als Bauherrenvertreter regelmässig Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen zu konsultativen Gesprächen. Diese dienen dazu, mögliche Probleme zu erkennen und laufend zu beheben, auch im Hinblick auf die kommende Detailplanung. Zudem wurden je ein Vertreter der "Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen" und der "Association Vaudoise pour la Construction Adaptée aux Personnes Handicapées" in die Projektorganisation integriert. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich auf diese Weise ein architektonisch hochstehendes und zugleich behindertengerechtes Lernzentrum realisieren lässt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für die Abwicklung von Bauprojekten im ETH-Bereich vertreten die entsprechenden Institutionen (ETHZ, EPFL sowie die vier Forschungsanstalten) die Bauherrschaft. Ihnen obliegt die Umsetzung gültiger Gesetze und Normen. Sie sind sich insbesondere ihrer Verantwortung bei der Umsetzung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand bewusst. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, dem ETH-Rat als Aufsichtsorgan der Institutionen des ETH-Bereichs Weisung zum Projekt Learning Center zu erteilen. Die Umsetzung des Projekts hängt von der Genehmigung des Verpflichtungskredits zum Bauprogramm 2007 des ETH-Bereichs durch die eidgenössischen Räte und von der Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeinde Ecublens ab.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er Kenntnis von den schwerwiegenden Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG) und dem Projekt für das Lernzentrum der ETH Lausanne?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es möglich, im Rahmen einer Interessenabwägung im Sinne der Artikel 11 und 12 BehiG die Gesamtheit dieser Widersprüche durch die notwendigen Änderungen zu beseitigen? Oder muss aufgrund der Probleme das Architekturkonzept als Ganzes abgelehnt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Angesichts der Tatsache, dass die ETH über eine gewisse Autonomie verfügen: Wie werden die Entscheide im vorliegenden Fall getroffen und von wem?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Projekt für das Lernzentrum (Learning Center) der ETH Lausanne</value></text></texts><title>Projekt für das Lernzentrum (Learning Center) der ETH Lausanne</title></affair>