{"id":20063381,"updated":"2023-07-28T07:46:59Z","additionalIndexing":"52;Abfallaufbereitung;Wettbewerbsbeschränkung;Solidarität;Produzent\/in;Getränkeverpackung;Einwegverpackung;Kunststoff;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Es wird ausserdem nicht durch die Erhebung eines Pfands geregelt und finanziert, da dies als wenig wirksam erachtet wird und unerwünschte Auswirkungen zeigt, wie z. B. den Ersatz von PET durch unökologische Verpackungsmaterialien. Nebst der Tatsache, dass noch einige Anstrengungen nötig sind, um den Rücklauf und somit auch die Recyclingquote zu erhöhen, gibt es ein Problem bei der Recycling-Finanzierung, was für die Schweizer Getränkehersteller als nachteilig angesehen werden kann.<\/p><p>Seit 1990 nimmt die Branchenorganisation PET-Recycling Schweiz das Recycling von PET-Flaschen vor. Rund 85 Prozent der Getränkehersteller, Importeure und Detaillisten beteiligen sich an diesem Sammelsystem, das durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag finanziert wird. Nun sind aber nicht alle Akteure und Branchen im Bereich der Produktion und des Vertriebs von PET-Flaschen Mitglieder der Organisation, was sowohl die Finanzierung als auch die Effizienz des Recyclings einschränkt. Diese Situation verursacht überdies einen unlauteren Wettbewerb zwischen den Schweizer Unternehmen, die PET-Flaschen herstellen und deren Recycling finanzieren, und den ausländischen Unternehmen, die ihre Produkte in der Schweiz absetzen, ohne Recyclingbeiträge zu zahlen (namentlich wenn die Importeure oder Detaillisten nicht der PET-Recycling Schweiz angehören). Diese Situation hat einen negativen Einfluss auf die Produktions- und Verkaufspreise der Schweizer Produzenten und benachteiligt sie.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) verlangt, dass mindestens 75 Prozent der Getränkeverpackungen aus Glas, Aluminium und PET gesammelt und verwertet werden. Dabei überlässt die Verordnung den Entscheid, wie die separate Sammlung und Verwertung der verschiedenen Getränkeverpackungen erfolgen soll, der Wirtschaft. <\/p><p>Während Glasflaschen und Aluminiumdosen die Zielvorgabe seit Jahren mit über 90 Prozent überschreiten, wurde bei den PET-Flaschen die vorgeschriebene Quote in den letzten Jahren wiederholt knapp unterschritten und erst 2005 mit gerade 75 Prozent wieder erreicht. <\/p><p>Die Branchenorganisation PET-Recycling Schweiz (PRS) stellt heute die Sammlung und das Recycling von PET-Flaschen sicher. Dazu erhebt der Verein PRS auf freiwilliger Basis auf den verkauften PET-Flaschen einen Entsorgungsbeitrag von je 4 Rappen pro Flasche. Dieser Beitrag wird in den Verkaufspreis eingerechnet. Allerdings machen einige Händler bei diesem freiwilligen System nicht mit. Problematisch ist, dass diese \"Trittbrettfahrer\" das System nicht mitfinanzieren, aber trotzdem vom flächendeckend ausgebauten Sammelsystem profitieren. Mehrere wichtige Unternehmen des Detailhandels drohten deshalb, aus dem Verein PRS auszusteigen, wenn es nicht rasch gelingt, wieder eine von der grossen Mehrheit der Marktteilnehmer getragene Lösung zu finden. <\/p><p>Um das ökologisch sinnvolle PET-Recycling zu sichern, müsste bei einem Zusammenbruch des Systems PRS eine Finanzierung über vorgezogene Entsorgungsgebühren eingeführt werden, wie dies auch die Motion fordert. Das Umweltschutzgesetz enthält in Artikel 32abis die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Gebühr. Das Bundesamt für Umwelt bereitet gegenwärtig eine entsprechende Ergänzung der VGV vor. Sollte sich ein Zusammenbruch des Systems PRS abzeichnen, wird der Bundesrat nicht zögern, die Finanzierung der Sammlung über obligatorische Entsorgungsgebühren zu sichern. <\/p><p>Nachdem sich im Sommer 2006 die wichtigen Unternehmen des Detailhandels über die zukünftige Finanzierung des PET-Recyclings einigten, kann die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiterhin ihre Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von PET-Flaschen wahrnehmen. Eine staatliche Lösung erübrigt sich zumindest kurzfristig. <\/p><p>Die Motion verpflichtet den Bundesrat, selbst bei Fortbestand einer tragfähigen privaten Lösung auf ein staatlich geregeltes Finanzierungssystem zu wechseln. Dies ist aber so lange nicht nötig, als das von der Wirtschaft getragene System funktioniert. Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und die anderen geltenden Bestimmungen dahingehend zu ergänzen, dass alle betroffenen Akteure zur Finanzierung des Recyclings und zur Erhöhung des Rücklaufes beitragen; dabei sollen die Schweizer Produzenten, welche die Kosten für das Recycling übernehmen und so unsere Ökobilanz positiv beeinflussen, nicht benachteiligt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"PET-Recycling Schweiz. Unlauteren Wettbewerb vermeiden"}],"title":"PET-Recycling Schweiz. Unlauteren Wettbewerb vermeiden"}