{"id":20063399,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"0421;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L03K080304","name":"Parlamentarier\/in","type":1},{"key":"L04K08020501","name":"Gewaltenteilung","type":1},{"key":"L05K0501020101","name":"Amtsmissbrauch","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1},{"key":"L05K0101020102","name":"Drogenabhängigkeit","type":1},{"key":"L04K05010106","name":"Inhaftierung","type":2},{"key":"L07K01010201020102","name":"weiche Droge","type":2},{"key":"L04K01010205","name":"Drogenhandel","type":2},{"key":"L05K0105050402","name":"Drogenlegalisierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"code":"n","date":"2006-09-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"Parl","id":1,"name":"Parlament","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3399","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Ratsmitglieder können in ihrer Funktion als Parlamentsmitglieder oder als Bürgerinnen und Bürger jederzeit Eingaben an Behörden richten. Es gibt grundsätzlich keine rechtlichen Schranken bei der Wahrnehmung des Petitionsrechts nach Artikel 33 der Bundesverfassung. Im vorliegenden Fall richtet sich das Schreiben zudem an eine kantonale Behörde, welche nicht der Oberaufsicht durch die Bundesversammlung unterliegt (vgl. auch Art. 26 Abs. 1 Parlamentsgesetz, ParlG).<\/p><p>Frau Nationalrätin Menétrey hat für ihre Meinungskundgabe einen privaten Briefkopf verwendet und darauf hingewiesen, dass sich die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen als Privatpersonen an das Gericht wenden.<\/p><p>Den Ratsmitgliedern ist es nicht verboten, in privaten Angelegenheiten den Titel \"Nationalrat\" zu verwenden. Es gibt keine Weisungen über die Benutzung dieses Titels.<\/p><p>2. Die Nutzung des Angebotes \"P.P. Parlament\" ist auf Sendungen im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Mandat beschränkt und grundsätzlich für private Korrespondenz ausserhalb von Sitzungen nicht zulässig. Gemäss den Weisungen betreffend Nutzung des \"P.P. Parlament\" ist es jedoch erlaubt, Korrespondenz \"in persönlichen Angelegenheiten während der Session oder einer Kommissionssitzung am Sitzungsort für Empfänger in der Schweiz\" aufzugeben (vgl. Vademecum für die Mitglieder der eidgenössischen Räte, S. 25). Da der Brief vom 11. Mai 2006 datiert und zu dieser Zeit auch eine Sondersession in Bern stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass Frau Menétrey dazu berechtigt war.<\/p><p>3.\/4. Die Ratsmitglieder sind gemäss Artikel 8 ParlG an das Amtsgeheimnis gebunden, sofern sie auf Grund ihrer amtlichen Tätigkeit von Tatsachen Kenntnis haben, die zur Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen, insbesondere zum Schutze der Persönlichkeit oder aus Rücksicht auf ein hängiges Verfahren, geheim zu halten oder vertraulich sind. Nach Ansicht des Büros benützten die Ratsmitglieder in ihrem Schreiben keine Informationen, welche sie in ihrer Eigenschaft als Präsident der Kommission für Rechtsfragen bzw. als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission erhalten haben. Zudem hat Herr Nationalrat Vischer den Brief nicht als Präsident der Kommission für Rechtsfragen unterzeichnet. Dies gilt auch für die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Das Büro sieht deshalb keine Veranlassung, etwas zu unternehmen.<\/p><p>5. Es ist Ratsmitgliedern unbenommen, sich zur Problematik der Strafbarkeit von Cannabiskonsum und -handel zu äussern.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>- Am 11. Mai 2006 haben sich zwölf Nationalrätinnen und Nationalräte in einem offenen Brief an das Kantonsgericht Wallis und die Zentrale Staatsanwaltschaft gewendet und sie aufgefordert, Bernard Rappaz, der wegen wiederholtem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft sass, umgehend aus der Haft zu entlassen.<\/p><p>- Dieser Brief wurde, begleitet von einem Schreiben von Frau Anne-Catherine Menétrey-Savary, in einem offiziellen, pauschal frankierten Briefumschlag des Nationalrates an die Empfänger versandt.<\/p><p>- Frau Menétrey-Savary hat diese Vorgehensweise in der Sendung \"Forum\" des Westschweizer Radios bestätigt und zugegeben (und später wieder zurückgenommen), dass es sich um eine Einmischung der Politik in die Justiz handelte.<\/p><p>- Unter den Unterzeichnerinnen und Unterzeichern waren nebst Daniel Vischer, dem Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen, auch Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.<\/p><p>- Die besagten Parlamentarierinnen und Parlamentarier behaupten in dem Brief, das geltende Gesetz weise einen Interpretationsspielraum auf, was die Rechtmässigkeit des Anbaus von Cannabis und den Handel mit Hanfsamen anbelangt. Sie geben sich sehr entrüstet und finden, dass die Tätigkeiten von Bernard Rappaz - auch wenn sie sich als gesetzeswidrig herausstellen sollten - nicht so schlimme Verbrechen sind, dass die Weise, wie mit ihm umgegangen wurde, gerechtfertigt würde.<\/p><p>- Am 24. Mai 2006 wurde Bernard Rappaz aus der Haft entlassen.<\/p><p>Aufgrund dieser Fakten fordere ich das Büro des Nationalrates auf, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie schätzt das Büro des Nationalrates die Einmischung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hinsichtlich des Prinzips der Gewaltentrennung und des Prinzips der Unabhängigkeit der richterlichen Behörden nach Artikel 191c der Bundesverfassung ein?<\/p><p>2. Ist das Büro des Nationalrates damit einverstanden, dass offizielle Briefumschläge des Nationalrates zu solchen Zwecken verwendet werden, obwohl solche Briefumschläge laut Aide-mémoire der Mitglieder der eidgenössischen Räte ausschliesslich für den Briefverkehr im Rahmen des parlamentarischen Mandates vorgesehen sind und darin namentlich der Versand von Flugblättern, Unterschriftenlisten usw. nicht enthalten ist? <\/p><p>3. Wie bewertet das Büro die Tatsache, dass der Präsident der Kommission für Rechtsfragen, die eigentlich für die Ausarbeitung der verschiedenen eidgenössischen Verfahrensordnungen und für die Organisation der Bundesrechtspflege zuständig ist, darin verwickelt ist?<\/p><p>4. Ist es akzeptabel, dass Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission die Freilassung eines Häftlings fordern, obwohl Artikel 26 des Parlamentsgesetzes die inhaltliche Kontrolle richterlicher Entscheidungen ausschliesst?<\/p><p>5. Wie beurteilt das Büro die Banalisierung des Haschischkonsums und -handels, angesichts der Tatsache, dass sich das Parlament am 14. Juni 2004 gegen die Strafbefreiung des Cannabiskonsums ausgesprochen hat und sich die zuständige Kommission derzeit mit dieser Problematik beschäftigt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pflicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Verschwiegenheit"}],"title":"Pflicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Verschwiegenheit"}