{"id":20063406,"updated":"2023-07-28T13:22:40Z","additionalIndexing":"28;15;Sicherheit;Evaluation;Berufliche Vorsorge;Unternehmensgründung;selbstständige Tätigkeit;Fonds;selbstständig Erwerbstätige\/r","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4713"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020402","name":"selbstständig Erwerbstätige\/r","type":1},{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L06K070304020402","name":"Unternehmensgründung","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L05K0702030212","name":"selbstständige Tätigkeit","type":2},{"key":"L04K08020225","name":"Sicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-08-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2574,"gender":"m","id":824,"name":"Salvi Pierre","officialDenomination":"Salvi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3406","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit kann durch Finanzmittel aus der beruflichen Vorsorge (zweiten Säule) ermöglicht werden. Zudem ist erwiesen, dass bei Massnahmen der Arbeitslosenversicherung und von Sozialhilfeprogrammen (beispielsweise für die berufliche Wiedereingliederung) namentlich der Einsatz von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge einen Anreiz zur Aufnahme einer selbstständigen Berufstätigkeit schaffen kann.<\/p><p>Nach einer Studie, die in der Zeitschrift \"Soziale Sicherheit\" erschienen ist (BSV, No 5\/2005, und Forschungsbericht 8\/05 von Daniel Hornung und Thomas Röthlisberger) lässt sich folgendes feststellen:<\/p><p>- Die Finanzierung durch Vorsorgegelder spielt eine bedeutende Rolle (bei einem Viertel der Neugründungen von Personengesellschaften).<\/p><p>- Ein Drittel aller Selbstständigerwerbenden investieren ihr ganzes Vorsorgekapital in ihr Unternehmen.<\/p><p>- Zwar wären 2000 bis 3000 Betriebe ohne den Zuschuss von Vorsorgekapital aus der zweiten Säule nicht gegründet worden; gleichzeitig erleiden aber auch jährlich ungefähr 830 bis 1200 ehemalige Selbstständigerwerbende einen Vermögensverlust.<\/p><p>- Wenn aus wirtschaftlichen Gründen eine selbstständige Erwerbstätigkeit wieder aufgegeben wird, besteht somit die Gefahr, dass das Vorsorgekapital der zweiten Säule ganz oder teilweise verloren ist.<\/p><p>Im Übrigen ist in verschiedenen Schweizer Studien zur Armut (NFP 29 und 45, Statistiken des BFS) festgestellt worden, dass einerseits die kleinen Selbstständigerwerbenden inzwischen eine wirtschaftlich schwache, von Risiken bedrohte Bevölkerungsgruppe darstellen und dass andererseits das Scheitern in einer selbstständigen Erwerbstätigkeit den Verlust von Vorsorgekapital der 2. Säule, also eine bedeutende Schwächung der Altersvorsorge mit sich bringt. Die Folge ist Armut, mit schwerwiegenden Folgen für den Lebensstandard bei der Pensionierung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die im Auftrag des BSV durchgeführte Studie \"Bezug des Vorsorgekapitals aus der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit\" zeigt in der Tat, dass der Bezug des BVG-Kapitals eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Jährlich werden rund 275 bis 400 Millionen Franken in die Gründung neuer Unternehmen investiert.<\/p><p>Diese Zahlen sind indes zu relativieren: Die rund 8 000 bis 12 000 Personen, die sich jährlich selbstständig machen, beziehen BVG-Guthaben von schätzungsweise insgesamt 1,1 bis 1,6 Milliarden Franken. Drei Viertel dieses Betrages werden jedoch in eine andere Vorsorgeform investiert (hauptsächlich Säule 3a bzw. 3b), sodass effektiv nur ein Viertel des ausgelösten BVG-Kapitals für die konkrete Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verwendet wird. Der Übertritt in die Selbständigkeit erfolgt in 27,8 Prozent der Fälle mit Mitteln aus der zweiten Säule und macht damit einen kleineren Anteil aus als Eigenmittel und anderes persönliches Kapital (49,4 Prozent).<\/p><p>Diese Zahlen verdeutlichen, dass nicht übermässig Finanzmittel aus der beruflichen Vorsorge für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verwendet werden, sodass auch nicht von einer Überbeanspruchung des Vorsorgekapitals gesprochen werden kann.<\/p><p>2. Die erwähnte Studie untersucht die längerfristigen Folgen des Verlustes von investiertem Vorsorgekapital. Ein Fünftel aller Personen, die sich selbstständig machen, geben die selbstständige Erwerbstätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen wieder auf. Der Anteil Personen, der gleichzeitig auch einen Verlust des gesamten Vermögens (und damit des Vorsorgekapitals) erleidet, liegt unter 10 Prozent. Aus der Untersuchung der \"Risikogruppe\" geht hervor, dass hauptsächlich Junge (mit geringem BVG-Vorsorgekapital), die keine höhere Ausbildung abgeschlossen haben und unzureichende Einkommen erzielen, am meisten gefährdet sind. Dennoch sind 48 Prozent dieser Risikogruppe in der Lage, ihr Vermögen zu vermehren oder zumindest zu erhalten.<\/p><p>Die Studie zeigt hingegen klar auf, dass ältere Personen mit grösseren BVG-Guthaben ihr Kapital eher in andere Vorsorgeformen investieren und auf alternative Finanzierungsquellen zurückgreifen. Bei höherer Ausbildung kommt dies noch ausgeprägter zum Ausdruck.<\/p><p>3. Obwohl für einige Personen nachweislich das Risiko besteht, sich im Rentenalter in einer schwierigen Situation wiederzufinden, hält der Bundesrat die Einführung restriktiverer Bestimmungen für die Verwendung von Vorsorgekapital nicht für gerechtfertigt. Er stützt sich dabei auf die Ergebnisse der eingangs erwähnten Studie. <\/p><p>Die Arbeitslosenversicherung unterstützt den Übertritt in die dauerhafte Selbstständigkeit, vorausgesetzt, die versicherte Person kann ein wirtschaftlich durchführbares Projekt vorweisen. Die versicherte Person hat während der Ausarbeitung des Projektes für maximal 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. In dieser Zeit ist sie von den geltenden Bestimmungen für die Vermittlungsfähigkeit befreit. Im Anschluss an diese Planungsphase entscheidet die versicherte Person, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will oder nicht. Jedes Jahr erarbeiten 2500 bis 3000 Arbeitslose mit Hilfe der Versicherung ein Projekt für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. 20 bis 30 Prozent dieser Projekte werden nicht umgesetzt. Der Einfluss der Arbeitslosenversicherung hält sich damit, angesichts der Gesamtzahl der Unternehmensgründungen (11 800 im Jahr 2004), in Grenzen.<\/p><p>Die zuständige Behörde prüft in erster Linie die wirtschaftliche Durchführbarkeit eines Projektes. Versicherte Personen, die von der Unterstützung der Arbeitslosenversicherung profitieren wollen, jedoch nicht ausreichende Kenntnisse für den Übertritt in die Selbstständigkeit haben, sind verpflichtet, einen von der Arbeitslosenversicherung subventionierten Vorbereitungskurs zu besuchen. Damit die versicherte Person auch nach Aufnahme der Selbstständigkeit in den Genuss einer individuellen Beratung kommt, kann die zuständige Behörde Anspruch auf ein Coaching gewähren. Schliesslich möchte die Arbeitslosenversicherung Leistungen in Form eines Mikrokredits einführen, die als Alternative zum Vorsorgekapital aus der zweiten Säule verwendet werden könnten. Dieses \"Pilotprojekt\" kommt allerdings erst sehr begrenzt zur Anwendung.<\/p><p>4. Die Gesetzgebung ist bereits sehr restriktiv: Gemäss Artikel 5 des Freizügigkeitsgesetzes können Personen, die sich selbstständig machen wollen, das angesparte BVG-Guthaben nur für die Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit verlangen; zu einem späteren Zeitpunkt sind keine weiteren Bezüge möglich. Ausserdem verbietet Artikel 4 Absatz 4 des revidierten BVG Selbstständigerwerbenden die Verwendung des BVG-Kapitalkontos für laufende Investitionen in das Unternehmen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die heutige Situation ausgeglichen ist und weder die Vorsorgegarantie noch der freie Unternehmergeist zu bevorzugen sind.<\/p><p>Mehrere der in der Schlussfolgerung der Studie aufgeführten Massnahmen sind nach Ansicht des Bundesrates nur schwer umsetzbar. Dies trifft insbesondere auf Massnahmen zu, die eine schrittweise Auszahlung des BVG-Kapitals anstreben. Bei diesen Massnahmen liegt die Schwierigkeit bei der zahlenmässigen Definition der auszahlbaren Beträge bzw. der Bestimmung der Prozentsätze des BVG-Guthabens. Eine einheitliche Betragsdefinition steht im Widerspruch zu den unvermeidlichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Projekten und Tätigkeitsbereichen. Für die betroffenen Instanzen würden die Abläufe erschwert, und es fielen zudem Kontrollaufgaben an. Auch die gezielte Einführung einschränkender Massnahmen ist problematisch. Restriktivere Gesetzesbestimmungen würden zur Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder gewisser Projekte führen. Es wäre besser, bei der Projektkonkretisierung anzusetzen und folgende Instrumente verstärkt einzusetzen: Risikoinformation, Instanzen für die Evaluation der Durchführbarkeit der Projekte sowie verfügbare Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Bürgschaften.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Hat er eine gründliche interdisziplinäre Untersuchung anstellen lassen über die wirtschaftlichen, aber auch sozialen Folgen der Verwendung von Vorsorgemitteln der zweiten Säule bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit? Wenn ja, welches sind die hauptsächlichen Lehren, die er daraus zieht?<\/p><p>2. Welches sind die längerfristigen Folgen (z .B. für die Pensionierung) eines Verlusts von Vorsorgekapital der zweiten Säule bei der Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, namentlich im Hinblick auf den Verlust von Einkünften und die Verminderung der Renten aus der Altersvorsorge?<\/p><p>3. Sollten nicht strengere Anforderungen für eine derartige Verwendung von Kapitalien ins Auge gefasst werden, um das Risiko eines Verlusts von Vorsorgekapital der zweiten Säule zu vermeiden, namentlich im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach einer Periode der Arbeitslosigkeit? Namentlich wäre dabei zu beachten, ob die entsprechenden Personen fähig sind, einen Betrieb zu führen. Welche Aspekte und Beurteilungskriterien wären dabei zu berücksichtigen? (Vgl. die Vorschläge im Bericht von D. Hornung und T. Rötlisberger.)<\/p><p>4. Die ganze Problematik weist zwei konträre Aspekte auf: den Traum einer Erwerbstätigkeit als selbstständige Person einerseits und die möglichen negativen sozialen Folgen andererseits. Welchen dieser beiden Aspekte beabsichtigt der Bundesrat stärker zu gewichten, falls er die gesetzlichen Bestimmungen anpasst und allenfalls dem Parlament eine entsprechende Revision des BVG unterbreitet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verwendung von Vorsorgekapital der zweiten Säule durch Selbstständigerwerbende"}],"title":"Verwendung von Vorsorgekapital der zweiten Säule durch Selbstständigerwerbende"}