{"id":20063420,"updated":"2025-06-25T00:02:58Z","additionalIndexing":"2841;Arzneimittelrecht;Arzneikosten;Transparenz;Korruption;Apotheker\/in;reduzierter Preis;Medikament;pharmazeutisches Erzeugnis;ärztlicher Beruf","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-09-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L04K01050301","name":"pharmazeutisches Erzeugnis","type":1},{"key":"L04K11050412","name":"reduzierter Preis","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":1},{"key":"L05K0105050101","name":"Arzneikosten","type":1},{"key":"L04K01050502","name":"Arzneimittelrecht","type":2},{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":2},{"key":"L03K010504","name":"ärztlicher Beruf","type":2},{"key":"L05K0105040101","name":"Apotheker\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-12-13T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-07T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2014-05-07T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.080","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2014-12-10T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.080","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2006-09-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2006-09-13T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1158098400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1165964400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. Rat"},{"date":"\/Date(1204671600000+0100)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2008-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20030308,"priorityCode":"S","shortId":"03.308"},{"id":20030310,"priorityCode":"S","shortId":"03.310"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"06.3420","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","isMotionInSecondCouncil":true,"newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 33 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) verbietet grundsätzlich das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile für Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben. Damit soll verhindert werden, dass Pharmaunternehmen auf Ärzte und Spitäler hinsichtlich der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten Druck ausüben.<\/p><p>Vom Verbot ausgenommen sind u. a. \"handelsübliche\" und \"betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte\", die sich direkt auf den Preis auswirken. Die Interpretation dessen, was unter handelsüblichen oder betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Rabatten zu verstehen sei, hat seit Inkraftsetzung des HMG am 1. Januar 2002 zu Streitigkeiten geführt. Gestützt auf Artikel 33 HMG haben die Pharmaunternehmen die bislang gewährten Rabatte auf ein in ihren Augen betriebswirtschaftlich gerechtfertigtes Niveau gerückt. Eine Folge davon war eine deutliche Erhöhung der Medikamentenpreise in den Spitälern. Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Spitäler und die Kantone bewog die Kantone Genf und Wallis, mittels Standesinitiativen eine Klärung von Artikel 33 HMG zu verlangen. Nachdem in einer ersten Phase beide Räte den Standesinitiativen Folge gegeben hatte, wurde die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Angesichts der Entwicklung in der Praxis und in der Rechtsprechung hielt die Kommission eine Gesetzesänderung für verfrüht und beantragte ihrem Rat Abschreibung der Standesinitiativen. Am 14. Juni 2005 ist der Ständerat seiner Kommission gefolgt; der Nationalrat dagegen entschied am 22. März 2006 gegen eine Abschreibung. Mit der Normalisierung der Rabatte im Spitalkanal sind die ursprünglichen Ziele der parlamentarischen Initiativen erreicht worden. Die Kommission des Ständerats hält die Grundsatzproblematik der Gewährung von geldwerten Vorteilen, nicht zuletzt auch im ambulanten Bereich, jedoch für noch nicht befriedigend gelöst. Zudem soll die Ausweitung auf Medizinprodukte geprüft und die Unstimmigkeiten des geltenden Wortlauts in den drei Amtssprachen, die zu Vollzugsproblemen führen, bereinigt werden. Eine von anderen Revisionsvorhaben losgelöste Gesetzesänderung durch eine parlamentarische Initiative erachtet sie jedoch nicht als das richtige Mittel zur Klärung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat erklärt sich dazu bereit, im Rahmen der ordentlichen Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) zu prüfen, ob ein Bedarf nach einer Überarbeitung von Artikel 33 HMG im Bereich der Rabattgewährung besteht. Ist trotz inzwischen etablierter Rechtspraxis eine Regelung notwendig, wird der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, zusammen mit der Ausweitung des für Arzneimittel bestehenden Verbotes von geldwerten Vorteilen auf die Medizinprodukte. Die Vernehmlassung dieser ordentlichen Teilrevision ist für Mitte 2008 geplant.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung vorzuschlagen, die Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Klärung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes"}],"title":"Klärung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes"}