﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063424</id><updated>2023-07-28T11:23:07Z</updated><additionalIndexing>28;Kontrolle;Anlagevorschrift;Pensionskasse;Pensionskasse des Bundes;Berufliche Vorsorge;Wirtschaftsstrafrecht;Transparenz;Korruption;Vermögen;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4714</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070405020502</key><name>Vermögen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010101</key><name>Anlagevorschrift</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020104</key><name>Korruption</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010208</key><name>Wirtschaftsstrafrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040511</key><name>Pensionskasse des Bundes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-10-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-09-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-09-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3424</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bei der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 spielten offensichtlich verschiedene Pensionskassen eine zentrale Rolle. Dabei wurde bekannt, dass offenbar Vermögensverwalter der beteiligten Kassen mit privaten Geschäften von diesem Zusammenschluss profitiert haben sollen. Den Kassen ihrerseits entgingen dabei Buchgewinne in Millionenhöhe. Während einige Verwalter von Pensionskassenvermögen private Anlagegeschäfte mit offensichtlich sehr hohen Gewinnen tätigten und teilweise in kurzer Zeit hohe Vermögen äufneten, wurden die Interessen der Versicherten - um deren Vermögen es sich letztlich handelt - vernachlässigt. Besonders muss den Bundesrat beschäftigen, dass auch ehemalige Mitarbeiter der Publica in den Verdacht solcher Unregelmässigkeiten gelangten. Ob der Fall Swissfirst ein Einzelfall oder die Spitze eines Eisberges ist, ist zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um solches Gebaren zu unterbinden, bestehen heute weder gesetzliche Möglichkeiten, noch haben die staatlichen Aufsichtsorgane die Kompetenzen oder die Kapazitäten, dagegen vorzugehen. Im Gegensatz zum Finanzplatz, dessen Image in den letzten Jahren dank einer griffigen Gesetzgebung und einer kompetenten Aufsichtsbehörde spürbar verbessert werden konnte, gibt es im Bereich der Pensionskassen nichts Vergleichbares. Während Personen, die für Banken Anlagen tätigen, klaren Regeln verpflichtet sind, kritisiert selbst der Präsident der Nationalbank, Jean-Pierre Roth, dass die kantonale Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen nicht effizient sei und dass die Kassen von den Aufsichtsbehörden ungenügend geführt seien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der anstehenden Totalrevision des Publica-Gesetzes hat der Bundesrat keine entsprechenden Regelungen vorgesehen. Dabei müssten Vermögensverwalter beispielsweise verpflichtet werden, ihre Bankverbindungen und -geschäfte zu deklarieren. Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen sowie befugte öffentliche Institutionen sollten diese bei Bedarf einsehen können. Die Einkommens- und Vermögensentwicklung sowie private Transaktionen der Treuhänder von Pensionskassengeld sollten ebenso transparent sein wie das Vermögen der Pensionskasse. Deshalb ist eine sofortige Anpassung des BVG und des Publica-Gesetzes nötig.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Am 5. Juli 2006 hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2006. Die Revisionsvorlage zielt insbesondere darauf ab, die Aufsicht und die Oberaufsicht durch die Kantonalisierung oder Regionalisierung der direkten Aufsicht zu verstärken. Vorgesehen ist auch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, welche für alle Aufsichtsbehörden die geltenden Regeln und Grundsätze festlegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die geltende Regelung dient dem Schutz der Interessen der Versicherten. Sie hält fest, dass Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut sind, Eigengeschäfte tätigen dürfen, sofern solche Geschäfte von der Pensionskasse nicht ausdrücklich untersagt worden und nicht missbräuchlich sind. Zu den missbräuchlichen Geschäften zählen insbesondere Insidergeschäfte, "Front Running" und unter gewissen Bedingungen auch Parallelgeschäfte. Die Pensionskassenverwalter sind gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, eine Erklärung über Vorteile abzugeben, die sie aus ihrer Anlagetätigkeit entgegennehmen. Ausserhalb des Strafgesetzbuches sind indes keine Sanktionen vorgesehen, falls Vermögensvorteile entgegengenommen werden, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit als Pensionskassenverwalter ergeben. Der Regelungsbedarf bezieht sich folglich auf die Geschäftstätigkeiten der Pensionskassenverwalter, insbesondere in Bezug auf deren guten Ruf, Eigengeschäfte, Interessenkonflikte und die einwandfreie Geschäftsführung der Pensionskasse. Es braucht für Pensionskassenverwalter verbindliche Einschränkungen und Verpflichtungen. Ausserdem muss es möglich sein, Massnahmen gegen Verwalter auf der Ebene des obersten Kassenorgans und der Aufsichtsbehörden einzuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist von Vorteil, wenn zuerst die Vorschläge und Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmer abgewartet werden, bevor das Gesetz geändert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass Parallelgeschäfte gesetzlich besser geregelt oder gar verboten werden müssen. Ein Verbot von Parallelgeschäften hätte den Vorteil, mehr Transparenz und Klarheit bei der Vermögensverwaltung zu schaffen und die Kontrolle zu vereinfachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat Massnahmen zugunsten einer verbesserten Transparenz. Eine Offenlegungspflicht allein ist jedoch keine ausreichende Massnahme. Diese führt lediglich zu einer Ansammlung von Dokumenten, welche unerwünschte Interessenskonflikte nicht unbedingt verhindert. Zusätzlich muss auch festgelegt werden, welches Verhalten und welche Aktivitäten erlaubt oder verboten sind und wie die Grenzen definiert werden. Nur so kann die Revisionsstelle gezielt prüfen. In diesem Zusammenhang sind auch die Stellung und der Aufgabenbereich der Revisionsstelle zu überprüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nach der Veröffentlichung der Affäre Swissfirst durch die Medien und aufgrund der Tatsache, dass Publica ebenfalls darin involviert ist, hat das BSV als Aufsichtsbehörde mit Publica Kontakt aufgenommen und das von Publica an eine unabhängige Revisionsgesellschaft erteilte Mandat zur Aufklärung des Sachverhaltes geprüft. Das BSV hat darüber hinaus die aus der Sicht der Aufsichtsbehörde zusätzlich relevanten Fragestellungen formuliert. Publica hat diese Fragestellungen aufgenommen und zugesichert, dass sie die Aufsichtsbehörde über den Verlauf und die Ergebnisse der Untersuchung lückenlos informieren werde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unabhängig und bereits im Vorfeld der Affäre Swissfirst hat die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Jahresrechnung 2005 von Publica eine Bestätigung bezüglich der Einhaltung der Loyalitätsbestimmungen in der Vermögensverwaltung einschliesslich einer Auflistung der Personen und Firmen, welche die Bestätigungen abzugeben haben, verlangt. Sowohl der Bericht der Revisionsstelle als auch die Liste der Personen und Firmen wurden eingereicht. Sämtliche Angeschriebenen haben eine Bestätigung abgegeben. Die Aufsichtsbehörde klärt ab, ob über den Bericht der Revisionsstelle hinaus weitere Massnahmen zu prüfen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten. Er wird sich mit dieser Problematik ab Ende Oktober vertieft auseinandersetzen, wenn das Vernehmlassungsverfahren zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge abgeschlossen ist. Dieses bereits laufende Verfahren bietet genügend Anlass, um zusätzliche Massnahmen zu prüfen und vorzuschlagen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie genau gedenkt er, die Aufsicht über die zweite Säule generell zu verbessern, namentlich bezüglich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Pensionskassenverwaltern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Meinung, Parallelgeschäfte von Vermögensverwaltern von Vorsorgeeinrichtungen müssten gesetzlich geregelt werden, insbesondere durch eine Offenlegungspflicht und Aufsicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Unterstützt er die Massnahmen, welche die Staatspolitische Kommission des Ständerates im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (Publica-Gesetz) einfügen will?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit abzuklären, einerseits unter welchen Umständen die Publica Swissfirst-Aktien für ihr Depot erwarb und andererseits, ob ein ausgeschiedener Asset Manager der Publica ein persönliches Konto bei der Swissfirst gehalten habe, auf welches erhebliche Mittel geflossen sein sollen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Ansicht, dass dringend Massnahmen nötig sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die zweite Säule wieder zu stärken?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenz und Sicherheit bei der Verwaltung des Vermögens der zweiten Säule</value></text></texts><title>Transparenz und Sicherheit bei der Verwaltung des Vermögens der zweiten Säule</title></affair>