﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063430</id><updated>2023-07-27T19:55:56Z</updated><additionalIndexing>12;28;Kontrolle;Pensionskasse;Pensionskasse des Bundes;Wirtschaftsstrafrecht;Krankenkasse;strafbare Handlung;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Informationsverbreitung;Vertraulichkeit;Steuerhinterziehung;Wertpapierkurs;Kapitalanlage;Versicherungsaufsicht;Führungskraft;Börsengeschäft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-09-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20063427</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>06.3427</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2102</code><gender>m</gender><id>133</id><name>Leuenberger Ernst</name><officialDenomination>Leuenberger-Solothurn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner 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Der Bundesrat befürwortet eine lückenlose Abklärung der Vorfälle. Das BSV als Aufsichtsbehörde hat von der IST-Anlagestiftung einen Bericht der unabhängigen Kontrollstelle über den Geschäftsvorfall einverlangt. Parallel dazu hat es der Eidgenössischen Bankenkommission ein Amtshilfegesuch gestellt. Auch kantonale Aufsichtsbehörden und teilweise die betroffenen Einrichtungen selber haben Untersuchungen der Vorfälle eingeleitet. Das BSV ist bestrebt, über einen Informationsaustausch mit den betroffenen kantonalen Aufsichtsbehörden und mit der Hilfe der Eidgenössischen Bankenkommission die Vorfälle bei den involvierten Vorsorgeeinrichtungen aufzuklären und allenfalls koordiniert die notwendigen Massnahmen einzuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat wird sich mit dieser Problematik ab Ende Oktober 2006 vertieft auseinandersetzen, wenn das Vernehmlassungsverfahren zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge abgeschlossen ist. Die Revisionsvorlage zielt insbesondere darauf ab, die Aufsicht und die Oberaufsicht durch die Kantonalisierung oder Regionalisierung der direkten Aufsicht zu verstärken. Vorgesehen ist auch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, welche für alle Aufsichtsbehörden die geltenden Regeln und Grundsätze festlegt. Es ist von Vorteil, wenn zuerst die Vorschläge und Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmer abgewartet werden, bevor das Gesetz geändert wird. In diesem Rahmen wird auch geprüft werden, ob die Loyalitätsgrundsätze anders oder besser definiert werden, und welche Sanktionen eingeführt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die geltende Regelung dient dem Schutz der Interessen der Versicherten. Sie hält fest, dass Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut sind, Eigengeschäfte tätigen dürfen, sofern solche Geschäfte von der Pensionskasse nicht ausdrücklich untersagt worden und nicht missbräuchlich sind. Zu den missbräuchlichen Geschäften zählen insbesondere Insidergeschäfte, "Front Running" und unter gewissen Bedingungen auch Parallelgeschäfte. Die Pensionskassenverwalter sind gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, eine Erklärung über Vorteile abzugeben, die sie aus ihrer Anlagetätigkeit entgegennehmen. Ausserhalb des Strafgesetzbuches (StGB) sind indes keine Sanktionen vorgesehen, falls Vermögensvorteile entgegengenommen werden, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit als Pensionskassenverwalter ergeben. Der Regelungsbedarf bezieht sich folglich auf die Geschäftstätigkeiten der Pensionskassenverwalter, insbesondere in Bezug auf deren guten Ruf, Eigengeschäfte, Interessenkonflikte und die einwandfreie Geschäftsführung der Pensionskasse. Es braucht für Pensionskassenverwalter verbindliche Einschränkungen und Verpflichtungen. Ausserdem muss es möglich sein, Massnahmen gegen Verwalter auf der Ebene des obersten Kassenorgans und der Aufsichtsbehörden einzuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Ein Verbot von Parallelgeschäften hätte den Vorteil, mehr Transparenz und Klarheit bei der Vermögensverwaltung zu schaffen und die Kontrolle zu vereinfachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Zu prüfen ist, ob ausser dem vermögensschädigenden Verhalten nicht grundsätzlich sämtliches Verhalten oder alle Situationen, aus denen ein Loyalitätsschaden oder ein Interessenkonflikt resultiert, verboten werden sollen. Die Konsequenzen solcher unerlaubter Verhaltensweisen müssten in einem Sanktionskatalog aufgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Die Aufsicht über die berufliche Vorsorge umfasst verschiedene Teilbereiche, die einer Gesamtsicht bedürfen und nicht einfach getrennt werden können. Wichtiger als die Frage, wer die Aufsicht über die Vermögensverwaltung ausübt, ist die Frage, welche Verhaltensregeln, Loyalitätsgrundsätze, Instrumente und Sanktionen in Anlehnung an die Banken- und Börsenaufsicht in das Recht der beruflichen Vorsorge neu aufgenommen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat kann nicht beurteilen, ob beim Fall Swissfirst ein Insiderdelikt vorliegt. Was die Insiderstrafnorm betrifft, teilt der Bundesrat die Haltung des Interpellanten, wonach eine Revision notwendig ist. Deshalb wurde die Vorlage zur Umsetzung der Motion Jossen 02.3246, "Insiderstrafnorm", im Rahmen der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen (Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux) im Januar 2005 in die Vernehmlassung geschickt. In dieser Vorlage wurde die Streichung der Ziffer 3 der Insiderstrafnorm (Art. 161 StGB) vorgeschlagen, womit neu Gewinnwarnungen sowie praktisch alle kursrelevanten Tatsachen von der Insiderstrafnorm erfasst würden. Weiter wurde für die Tatvariante des Primärinsiders (Art. 161 Ziff. 1 StGB) die Qualifizierung vom Vergehen zum Verbrechen vorgeschlagen. Die Streichung der Ziffer 3 von Artikel 161 StGB war in der Vernehmlassung unbestritten. Der Vernehmlassungsbericht wurde im Oktober 2005 veröffentlicht. Der Bundesrat hat zum gleichen Zeitpunkt das EFD beauftragt, ihm im Laufe des Jahres 2006 Anträge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Diese sollen sich erstens auf die Vernehmlassung zur GAFI-Umsetzungsvorlage, zweitens auf den Länderbericht des Gafi vom Oktober 2005 über die Schweiz sowie drittens auf die Erkenntnisse aus dem Bericht zu den beiden Postulaten Stähelin 05.3175 und 05.3456 stützen, die einen Ländervergleich und eine Kosten-Nutzen-Analyse verlangen. Der Bundesrat wird dementsprechend den genannten Bericht verabschieden und das weitere Vorgehen demnächst festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde hat umgehend nach Bekanntwerden des Swissfirst-Falles entsprechende Abklärungen bei der Helsana-Gruppe vorgenommen. Diese Abklärungen haben ergeben, dass die Krankenkassen innerhalb der Helsana-Gruppe und damit die nach KVG versicherten Personen vom Swissfirst-Fall nicht tangiert waren. Der Bundesrat sieht deshalb im Bereich der Krankenversicherung keinen Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Aufklärung des Sachverhaltes bei Publica ist zurzeit in Gang. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass keine Versicherten von Publica zu Schaden gekommen sind. Was die Verbesserung der Aufsicht generell angeht, wird der Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens Ende Oktober allfällige weitere Massnahmen prüfen und vorschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Im Veranlagungsverfahren werden im Rahmen des Vermögensvergleiches Abklärungen über die Herkunft und die Steuerpflicht von Vermögenszugängen getroffen. Insbesondere wird in Fällen wie dem angesprochenen durch die Steuerbehörden zu prüfen sein, ob nach der bestehenden Rechtsprechung gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eine gesetzliche Regelung des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels vorgeschlagen. Diese Vorlage befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit dem Swissfirst-Bellevue-Bank-Deal und der Verwaltung der Vorsorgegelder allgemein bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung über die Vorgänge um die Swissfirst-Bellevue-Bank-Fusion und die beteiligten Institutionen lückenlos informiert und die Schädigung von BVG-Versicherten umfassend abgeklärt wird? Was hat er zur Abklärung bereits vorgekehrt, und welche Massnahmen - auch in Zusammenarbeit mit den kantonalen Organen - wurden zur Verstärkung der Aufsicht angeordnet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Fall Swissfirst ist möglicherweise nur die Spitze des Eisberges von persönlichen Bereicherungen im Netzwerk von Vermögensverwaltungen von Pensionskassen, Bankers, Treuhändern und weiteren Beteiligten mittels Insidergeschäften, Retrozessionen oder Ähnlichem.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wie können nach Ansicht des Bundesrates Pensionskassen-Portefeuille-Manager und das kommerzielle Umfeld besser kontrolliert und die BVG-Versicherten besser geschützt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Soll Verwaltern von Pensionskassenvermögen zur Vermeidung von Interessenkonflikten neben dem "Front Running" auch die Parallelgeschäfte verboten werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Teilt er die Auffassung, dass entgangene Gewinne, die Folge von widerrechtlichem Verhalten sind, von den Verantwortlichen zurückverlangt werden sollten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Welche Folgen hätte eine Unterstellung der Vermögensverwaltung der BVG-Einrichtungen unter die Börsenaufsicht bzw. die EBK?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat seit Jahren den Auftrag, das Insiderstrafrecht zu überprüfen. Zu verweisen ist auf die Motion von alt Nationalrat Peter Jossen und die Arbeitsgruppe der kantonalen Justizdirektoren unter Regierungsrat Hanspeter Uster. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Verschärfung der Insidernormen zu unterbreiten? Wie sieht der zeitliche Fahrplan aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In den Fall Swissfirst ist auch die Helsana involviert. Welches sind die Folgen für die KVG-Versicherten? Wie hat das BAG seine Aufsicht wahrgenommen? Sieht der Bundesrat im Bereich der Krankenversicherung - als Folge davon - Handlungsbedarf?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Beteiligt war auch die Pensionskasse des Bundes Publica. Kamen Versicherte zu Schaden? Was hat der Bundesrat zur Abklärung und zur Verbesserung der Aufsicht vorgekehrt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Grosse Vermögenszuwächse von Pensionskassenmanagern sind publik geworden, denen kein steuerbares Einkommen gegenüberstand. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat daraus?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Swissfirst-Bellevue-Bank-Connection. Schädigung von BVG-Versicherten</value></text></texts><title>Swissfirst-Bellevue-Bank-Connection. Schädigung von BVG-Versicherten</title></affair>