{"id":20063454,"updated":"2023-07-28T10:15:05Z","additionalIndexing":"2846;freie Schlagwörter: Zersiedelung;Bebauungsplan;Bauzone;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Vollzug von Beschlüssen;Nutzung der Ressourcen;Richtplan;Boden;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2655,"gender":"m","id":1321,"name":"Bernhardsgrütter Urs","officialDenomination":"Bernhardsgrütter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L03K010204","name":"Raumplanung","type":1},{"key":"L04K06030401","name":"Boden","type":1},{"key":"L05K0601030101","name":"Nutzung der 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Die in den Kantonen zu grossen und an den falschen Orten gehorteten Bauzonenreserven sind unter anderem ein Grund für das ausufernde Wachstum der Siedlungen in die offene Landschaft. Dieser Umstand ist seit Jahren bekannt und wird in jedem neuen Raumordnungsbericht wieder festgestellt. Die Kantone sind seit Einführung des Raumplanungsgesetzes offenbar nicht in der Lage oder gewillt, das Siedlungswachstum wirksam anzugehen. Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtplanung durch den Bundesrat besteht die Möglichkeit, stärker als bisher auf eine nachhaltige Raumordnungspolitik der Kantone hinzuwirken. <\/p><p>In der Stellungnahme zur Motion \"Nachhaltige Bauzonen\" wurde zudem auf die anstehende Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) hingewiesen, welche \"noch im Verlauf dieser Legislatur\" dem Parlament vorgelegt werden soll. Im Raumentwicklungsbericht 2005 ist der Handlungsbedarf für die anstehende Revision des RPG im Einzelnen aufgeführt. Bald zwei Jahre nach der Stellungnahme des Bundesrates steckt das Vorhaben noch in der Verwaltung - die grundsätzliche Richtung des Gesetzes ist noch nicht absehbar, wie auch der Zeitpunkt der Beratungen durch das Parlament. Derweil geht weiterhin und sogar verstärkt Kulturland verloren, füllt sich Siedlungsbrei zwischen die Kerne von Dörfern und Städten zu einer gesichtlosen verstädterten Landschaft des Mittellandes.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Siedlungsentwicklung wird noch immer von einem starken Wachstum in die Fläche geprägt. Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass den Bauzonen nur jene Flächen zugewiesen werden, die bereits weitgehend überbaut sind oder voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen werden. Es ist zutreffend, dass die schweizweit ausgeschiedenen Bauzonen erheblich mehr Flächen umfassen, als in den nächsten 15 Jahren benötigt werden. Alleine die heute noch unüberbauten Bauzonen decken einen Flächenbedarf für eine zusätzliche Bevölkerung von 2,5 Millionen Personen. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass sich die anhaltende Siedlungsentwicklung in die Fläche mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung nicht in Einklang bringen lässt. <\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Um eine Trendwende bei der baulichen Flächeninanspruchnahme einzuleiten, setzt der Bund auf verschiedene Massnahmen, die in einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten entwickelt werden. Im Rahmen der Agglomerationspolitik zielen die Agglomerationsprogramme und ausgewählte Modellvorhaben auf eine verbesserte Koordination zwischen Siedlungsentwicklung und Verkehrsplanung, eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und eine Siedlungsentwicklung nach innen. In Umsetzung der Motion Leutenegger Oberholzer vom 8. Oktober 2004 (04.3583), die einen Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung von Industrie und Gewerbebrachen fordert, sind die diesbezüglichen Arbeiten im Gang. Mit dem \"Raumkonzept Schweiz\" soll eine einheitliche Vision für eine nachhaltige Raumplanung definiert und eine zwischen allen staatlichen Ebenen koordinierte Raumentwicklungspolitik ermöglicht werden. Zur breiten Abstützung werden Foren in verschiedenen Regionen des Landes durchgeführt. Zeitgleich mit den Arbeiten zum \"Raumkonzept Schweiz\" werden Vorschläge für die Anpassungen des Raumplanungsgesetzes erarbeitet.<\/p><p>2. Mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Auftrag, den Boden haushälterisch zu nutzen, werden bauliche Aktivitäten ausserhalb der Bauzonen auch mittel- oder längerfristig die Ausnahme bleiben müssen. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld und damit auch die Erwartungen an das Gebiet ausserhalb der Bauzonen haben sich in den vergangenen Jahren indessen geändert. Berechtigte neue Ansprüche sollen jedoch vorab in bestehenden, für die Landwirtschaft nicht mehr benötigten Bauten befriedigt werden, deren Zahl als Folge des Strukturwandels künftig noch zunehmen dürfte. Neue Bauten und Anlagen sollen auch in Zukunft nur insoweit zulässig sein, als diese dem Zweck der Landwirtschaftszone oder einer allfälligen Spezialzone entsprechen bzw. auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen sind. Der Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen, wird daher - gleichgültig, wie der künftige Umgang mit dem Bauen ausserhalb der Bauzonen auch immer aussehen wird - von zentraler Bedeutung bleiben.<\/p><p>3. Die in den meisten Kantonen bereits erfolgte und vom Bundesrat genehmigte Gesamtüberarbeitung der Richtpläne der ersten Generation lässt in Bezug auf die Anliegen einer vermehrten Siedlungsentwicklung nach innen Fortschritte erkennen. Angesichts der insgesamt zu hohen Bauzonenreserven, eines grossen Bestandes an Industriebrachen sowie beachtlicher Nutzungsreserven im bestehenden Siedlungsgebiet erhalten die Anforderungen an eine an der Nachhaltigkeit orientierte kantonale Richtplanung bei der Genehmigung durch den Bundesrat ein hohes Gewicht. Der Genehmigung geht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen voraus. Diese Zusammenarbeit und eine laufende Unterstützung der Kantone durch den Bund, zum Teil durch die Erarbeitung von Vollzugshilfen, sind für die Übereinstimmung der kantonalen Richtpläne mit den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung und den raumordnungspolitischen Anliegen des Bundes von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat wird auch weiterhin bei der Genehmigung der kantonalen Richtpläne, unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen, zu Lücken und Mängeln Vorbehalte anbringen und die Kantone in der Umsetzung einer nachhaltigen Raumplanung unterstützen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie gedenkt er, den Mängeln bei der räumlichen Entwicklung hinsichtlich der Zersiedelung entgegenzuwirken?<\/p><p>2. Beabsichtigt er, das Bauen im Nichtbaugebiet mit Blick auf die Trennung Baugebiet\/Nichtbaugebiet mittel- oder längerfristig strikter zu handhaben?<\/p><p>3. Ist er gewillt, im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtplanungen stärker als bisher auf die Berücksichtigung der Zielsetzung der Raumplanung hinzuwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzugsnotstand Raumplanung"}],"title":"Vollzugsnotstand Raumplanung"}