{"id":20063462,"updated":"2023-07-28T10:47:30Z","additionalIndexing":"09;08;Bewaffnung;Waffenhandel;Israel;internationales humanitäres Recht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L03K040204","name":"Bewaffnung","type":1},{"key":"L04K04020205","name":"Waffenhandel","type":1},{"key":"L04K03030108","name":"Israel","type":1},{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-11-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1159740000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"speaker"}],"shortId":"06.3462","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Israel weigert sich seit langer Zeit, Uno-Resolutionen einzuhalten, die Genfer Konventionen zu respektieren und das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum illegalen Verlauf der Mauer umzusetzen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat im jüngsten Nahostkrieg zu Recht darauf hingewiesen, dass die israelischen Militärschläge eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung darstellen und gravierend gegen die Genfer Konventionen verstossen. <\/p><p>Die Schweiz unterhält mit Israel vielfältige Rüstungsbeziehungen, welche die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der schweizerischen Friedensbemühungen im Nahen Osten und das Engagement der Schweiz für das Völkerrecht untergraben. Die Mehrheit der Ratsmitglieder von National- und Ständerat fasste letztes Jahr den Entscheid, Teile des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems in Israel zu beschaffen. Sie tat dies unter dem Eindruck der \"positiven Entwicklungen\" in den Beziehungen zwischen Israel und Palästina. So sagte Bundesrat Samuel Schmid am 5. Oktober 2005 im Nationalrat: \"In Bezug auf die Frage der Opportunität der Beschaffung von Rüstungsgütern aus Israel vertritt der Bundesrat die Meinung, dass Israel heute keinen Hinderungsgrund mehr für die Beschaffung dieses Systems darstellt.\" <\/p><p>Der jüngste Krieg, und zwar sowohl die Eskalation im Gazastreifen wie in Libanon, hat einmal mehr deutlich gemacht, dass der Nahe Osten ein akuter Konfliktherd ist und es leider vorläufig auch weiterhin bleiben wird. Die Schweiz ist gehalten, die Rüstungszusammenarbeit, den Rüstungsimport und -export mit, von und nach allen Ländern des Nahen Ostens einzustellen. Die Sistierung des Rüstungsgeschäfts Ifass ist angesichts der eingetretenen Verschärfung im Laufe des Sommers besonders vordringlich.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Situation im Nahen Osten aufmerksam und mit Besorgnis. Er erachtet eine pauschale und unverzügliche Sistierung sämtlicher Waffen- und Kriegsmateriallieferungen nach und den Abbruch aller militärisch-technischen Zusammenarbeiten mit einer ganzen Region jedoch als zu weit reichend. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme zur Motion Allemann 06.3435 vom 20. September 2006 (Keine Rüstungszusammenarbeit mit dem Nahen Osten), in welcher er die Notwendigkeit der laufenden Rüstungsbeschaffungen aus Israel darlegt.<\/p><p>Das Integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem Ifass (ein Auftragswert von rund 150 Millionen Franken ist in Israel platziert, über mehrere Jahre verteilt) dient dem Erfassen, Verdichten, Triagieren, Aufbereiten und nötigenfalls Stören elektromagnetischer Ausstrahlungen von Funksystemen. Die Fähigkeit zur Aufklärung, Ortung und, falls erforderlich, auch Störung von Funkverkehr ist für die Erfüllung der drei Aufträge der Schweizer Armee notwendig. Diese Fähigkeit hat dadurch noch an Bedeutung gewonnen, als auch paramilitärische, terroristische oder kriminelle Gruppierungen zur Führung, Koordination und Nachrichtenbeschaffung immer mehr drahtlose Kommunikation einsetzen.<\/p><p>Das Ifass-System besteht aus drei Hauptkomponenten: einem Unterstützungsmassnahmensystem (Electronic Support Measure System ESM) für die elektronische Aufklärung, einem elektronischen Gegenmassnahmensystem (Electronic Countermeasure System ECM) für die elektronische Störung sowie einem Kommunikationssystem (Communication System COM), das die Übermittlungsinfrastruktur umfasst und den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Standorten ermöglicht. Eine universelle Schnittstelle erlaubt es dabei, sowohl militärische als auch zivile Telekommunikationsdienste einzusetzen.<\/p><p>Israel liefert das elektronische Unterstützungsmassnahmensystem ESM, das die elektronische Aufklärung sicherstellt. Da ESM unter anderem die Ziele für Störeinsätze des elektronischen Gegenmassnahmensystems ECM erkennt, stellt es eine zentrale Komponente für Ifass dar; ein Verzicht auf die israelischen Anteile in Ifass hätte generell den Abbruch des Beschaffungsvorhabens Ifass (inklusive Bauten) zur Folge.<\/p><p>Die bisherigen elektronischen Aufklärungssysteme müssen im Jahr 2010 abgelöst werden, sodass eine Sistierung oder sogar ein Verzicht auf Ifass zu einer Lücke in wesentlichen Teilen der militärischen elektronischen Kriegführung (EKF) führen würde. Damit verbunden wäre nicht nur der Verlust sämtlicher bisheriger Investitionen in diesem Bereich, sondern auch ein massiver Know-how-Verlust für die Armee. Im Weiteren hätte die Luftwaffe ihrerseits auf die Leistungen von Ifass (Beiträge zur Luftlage, namentlich zur Aufklärung und teilweisen Identifikation von nichtkooperierenden Luftfahrzeugen) zu verzichten. Überdies gingen fast sämtliche bisher im Zusammenhang mit Ifass vertraglich gebundenen Mittel verlustig, was nach heutigem Stand rund 395 Millionen Franken an Rüstungsprogramm- und PEB-Krediten (Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung) ausmacht. Schliesslich müsste auf die vertraglich zugesicherten Gegengeschäfte in der Schweiz verzichtet werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf die im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 beschlossene Beschaffung von Teilen des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems in Israel ist zu verzichten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verzicht auf Ifass"}],"title":"Verzicht auf Ifass"}