{"id":20063502,"updated":"2023-07-28T11:58:33Z","additionalIndexing":"09;multinationale Truppe;OSZE;Bewilligung;friedenserhaltende Mission;Waffenausfuhr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0402020501","name":"Waffenausfuhr","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K04010303","name":"friedenserhaltende Mission","type":1},{"key":"L05K0401030301","name":"multinationale Truppe","type":1},{"key":"L04K04010105","name":"OSZE","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-12-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1159912800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2508,"gender":"m","id":484,"name":"Laubacher Otto","officialDenomination":"Laubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2658,"gender":"m","id":1338,"name":"Zeller Andreas","officialDenomination":"Zeller Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3502","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich am 5. Juli 2006 mit der militärischen Teilnahme der Schweiz an Friedensoperationen befasst. Gestützt auf ein Strategiepapier, welches vom VBS und vom EDA gemeinsam erarbeitet worden ist, kommt er zum Schluss, dass Friedensoperationen heute ein zentrales Instrument der internationalen Konfliktlösung und Krisenbewältigung bilden. Sie decken ein zunehmend breites Aufgabenspektrum ab, das sowohl militärische als auch zivile Ebenen umfasst und ein grosses Gewicht auf die Konfliktprävention und -lösung legt. Die internationalen Anstrengungen zur Stabilisierung und Befriedung von Konflikt- und Krisenregionen haben seit den Neunzigerjahren zugenommen. Allein das Personal in Friedensoperationen, welche von der Uno ausgeführt werden, hat sich seit 2000 fast verfünffacht. Der Bundesrat erwägt daher die Möglichkeit eines verstärkten Engagements der Schweiz in Friedensmissionen. Als Ziele werden genannt: der Beitrag zur Sicherheit der Schweiz und zum friedlichen Zusammenleben der Völker, ein solidarisches \"burden sharing\" mit den europäischen Partnern und die Erhöhung des internationalen Ansehens, die Vergrösserung der internationalen Einflussnahme sowie ein Gewinn an Erfahrung und Know-how für die Armee. <\/p><p>An seiner Sitzung vom 10. März 2006 hat der Bundesrat mehrere Entscheide zu Fragen der Kriegsmaterialausfuhr gefällt. Vor dem Hintergrund der Verwertung von überschüssigem Kriegsmaterial der Schweizer Armee und aufgetauchten Problemen bei einzelnen Ausfuhrgeschäften im Jahr 2005 schien dem Bundesrat eine Überprüfung der bisherigen Praxis angezeigt. Dabei erging unter anderem folgende Entscheidung: Überschüssiges Kriegsmaterial wird in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland verkauft oder diesem kostenlos und ohne Auflagen überlassen. In zweiter Wahl und bei Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses des Herkunftslandes ist das Kriegsmaterial unter Beibringung einer Nichtwiederausfuhrerklärung an Staaten zu verkaufen, die wie die Schweiz allen internationalen Exportkontrollregimen angehören. Ansonsten wird es in der Schweiz gelagert und allenfalls verwertet. <\/p><p>Durch diese Regelung wird der Spezialfall von Uno- oder OSZE-Friedensoperationen nicht hinreichend erfasst. Da in der Praxis beispielsweise eine grosse Zahl von Uno-Friedensoperationen durch Staaten ausgeführt werden, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, kann hierfür geeignetes überschüssiges Schweizer Kriegsmaterial nicht verwendet werden. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zur strategischen Beurteilung der Friedensoperationen durch den Bundesrat. Die Schweiz könnte durch die Veräusserung von überschüssigem Kriegsmaterial einen sinnvollen Beitrag für diese Friedensoperationen leisten. Zugleich würde auf diesem Weg die wohl auch wirtschaftlich günstigste Lösung realisiert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Motionär möchte, dass der Bundesratsbeschluss vom 10. März 2006 dermassen angepasst wird, dass überschüssiges Kriegsmaterial der Schweizer Armee auch an durch die Uno oder die OSZE mandatierte Staaten zur Verwendung in Uno- oder OSZE-Missionen exportiert werden kann.<\/p><p>Grundlage einer Uno-Friedensmission bildet ein Entscheid des Sicherheitsrates mit einem entsprechenden Mandat, das die Aufgaben und Ziele der Mission umschreibt. Die Durchführung von Uno-Missionen obliegt dem Department of Peacekeeping Operations (DPKO).<\/p><p>Es gibt somit keine Liste mit von der Uno mandatierten Ländern, welche eine Uno-Mission führen. Eine Länderliste ergibt sich nur aufgrund der an Uno-Operationen teilnehmenden Staaten, sog. truppenstellende Nationen, und wird jeweils missionsspezifisch vom DPKO erstellt und monatlich aufdatiert.<\/p><p>2. Aufgrund eines Aufrufs des DPKO melden sich diejenigen Staaten, welche in der Lage sind, die betroffene Uno-Mission zu unterstützen (Truppen, Militärbeobachter, Polizei, zivile Mitarbeiter). Anschliessend wird im Detail abgeklärt, welche Form der Beteiligung möglich ist. Werden Truppen zur Verfügung gestellt, müssen diese voll ausgerüstet sein. Aufgrund unterschiedlicher Ausbildungs- und Ausrüstungsvoraussetzungen kann sich die Frage nach einer indirekten Unterstützung durch Drittstaaten stellen.<\/p><p>3. Die Uno selbst stellt grundsätzlich kein Material zur Verfügung. Sie erachtet sich ebenso wenig als verantwortlich, von Drittstaaten Material zu übernehmen, um es beitragswilligen Staaten, welche die eigenen Truppen nicht vollständig ausrüsten können, zur Verfügung zu stellen.<\/p><p>4. Die Absicht des Motionärs, überschüssiges Kriegsmaterial Uno-mandatierten Nationen zur Verfügung zu stellen, lässt sich mit Blick auf den oben dargestellten Prozess nicht realisieren. Infrage käme höchstens eine direkte Abgabe von überschüssigem Kriegsmaterial an truppenstellende Staaten im Hinblick auf eine spezifische Uno-Mission. Da die Schweiz von den 17 Staaten, die der Uno Truppen von mehr als 1000 Mann zur Verfügung stellen, ein Dutzend nicht mit Kriegsmaterial beliefert (Bangladesch, Nepal, Äthiopien, Nigeria, Senegal, China, Marokko, Sri Lanka, Ghana, Uruguay, Kenia, Benin) stellt sich die Frage, was in solchen Fällen nach Abschluss einer Uno-Mission mit dem Kriegsmaterial zu geschehen hätte.<\/p><p>5. Die Armee ist aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcenlage darauf angewiesen, überschüssiges Material möglichst unverzüglich abzustossen. Da Angebot und Nachfrage nach überschüssigem Armeematerial im Hinblick auf die in der Motion vorgesehene Verwendung zeitlich und sachlich nur selten zusammenfallen, müsste die Armee nicht mehr gebrauchte Systeme mit grossem finanziellem und personellem Aufwand reparieren, sachgerecht lagern und unterhalten.<\/p><p>6. Mitte 2005 bewilligte der Bundesrat ein Vermittlungsgesuch für den Verkauf von Mannschaftstransportwagen M113 nach Pakistan, die ausschliesslich in Uno-Friedensmissionen hätten eingesetzt werden sollen. Die Anlieferung, Überholung und Lagerung der Fahrzeuge sollte in einem speziellen Uno-Depot erfolgen, das jederzeit durch die Schweiz hätte inspiziert werden können. In den parlamentarischen Kommissionen erhielt der Bundesrat jedoch praktisch keine Unterstützung für dieses Geschäft, das schliesslich nicht zustande kam.<\/p><p>7. Derzeit gibt es keine OSZE-Missionen entsprechend den Uno-Friedensmissionen, in denen Kriegsmaterial gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung zum Einsatz gelangt. Die Länderliste in Anhang 2 KMV könnte somit nicht - wie vom Motionär gefordert - mit entsprechenden Ländern ergänzt werden.<\/p><p>8. Aufgrund der gemachten Ausführungen erscheint es angezeigt, die Möglichkeit einer Abgabe von überschüssigem Kriegsmaterial an die Uno bzw. OSZE oder entsprechend mandatierte Staaten nicht weiterzuverfolgen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Liste der Länder, für die nach den Artikeln 6 und 7 KMV keine Einzelbewilligungen erforderlich sind (Anhang 2 Kriegsmaterialverordnung), in dem Sinn zu ergänzen, dass auch die Verwendung für Uno- oder OSZE-Missionen, durchgeführt durch einen von der Uno oder OSZE hierfür mandatierten Staat, bewilligt werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überschüssiges Kriegsmaterial für Uno- oder OSZE-Friedensmissionen"}],"title":"Überschüssiges Kriegsmaterial für Uno- oder OSZE-Friedensmissionen"}