{"id":20063509,"updated":"2023-07-27T20:59:49Z","additionalIndexing":"28;Taggeld;Versicherungsleistung;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Waadt;benachteiligtes Gebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2603,"gender":"f","id":1146,"name":"Huguenin Marianne","officialDenomination":"Huguenin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L06K111001130401","name":"Taggeld","type":1},{"key":"L04K07020304","name":"Arbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L05K0704030101","name":"benachteiligtes 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Diese Ausnahmebestimmung ist in Form einer \"Kann-Bestimmung\" ausgestaltet. Der Bundesrat ist in diesem Sinne angehalten, diese Massnahme mit einer gewissen Zurückhaltung anzuwenden, damit letztlich Ungleichbehandlungen zwischen Versicherten auf ein Minimum reduziert werden können. <\/p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat im Einzelnen wie folgt Stellung: <\/p><p>1. Seit Inkrafttreten von Artikel 27 Absatz 5 Avig bzw. von Artikel 41c Aviv haben sich das EVD und danach auch der Bundesrat grundsätzlich auf die MS-Regionen (Région mobilité spatiale gemäss Bundesamt für Statistik) zur Definition des Begriffs \"wesentliches Teilgebiet des Kantons\" gestützt. Diese Unterteilung hat sich bewährt und wird so beibehalten. <\/p><p>2. Die Definition des Begriffs \"wesentliches Teilgebiet des Kantons\" erwies sich als komplex. Nach Prüfung verschiedener Unterteilungskriterien wurde gefolgert, dass einzig die MS-Regionen als adäquates Kriterium verwendbar sind. Andere Kriterien weisen gravierende Nachteile auf: Die Bezirke weisen keine ökonomische Relevanz auf und sind vielfach nach rein administrativen und politischen Grundsätzen gebildet worden. Die IH-Regionen (Investitionshilferegionen) erstrecken sich lediglich auf Teilgebiete der Schweiz, und die lediglich 16 Arbeitsmarktregionen der Schweiz sind zu wenig zahlreich, als dass sie als Unterteilungskriterium der 26 Kantone angewandt werden könnten. Dass mit der Aufteilung nach MS-Regionen gewisse RAV-Regionen aufgeteilt werden können, ist dem Bundesrat bewusst. <\/p><p>3.-6. Der Bundesrat war sich bei seinem Entscheid, die Taggelder für drei der vier betroffenen MS-Regionen des Kantons Waadt nicht zu erhöhen, der Tatsache bewusst, dass die Situation von erhöhter Arbeitslosigkeit in diesen Regionen nicht mehr gegeben war, war doch die Arbeitslosenquote während der Bemessungsperiode zum Teil deutlich unter 5 Prozent gefallen. Folglich hielt er sich an den Willen des Gesetzgebers, der davon ausgeht, dass die Bedingung hoher Arbeitslosigkeit bei Inkrafttreten der Erhöhung immer noch erfüllt ist. Selbstverständlich urteilt der Bundesrat in jedem Falle aufgrund der Entwicklung der Arbeitslosenquote und würde dementsprechend auch einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in seinen Erwägungen berücksichtigen. Es kann daher keine Rede davon sein, dass Artikel 27 Absatz 5 Avig langsam aus den Angeln gehoben wird. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Bundesrat zurzeit aufgrund der guten konjunkturellen Situation gute Gründe hat, zurückhaltend mit diesem Instrument umzugehen.<\/p><p>7. Delegiert der Bundesrat eine Entscheidkompetenz an ein Departement, muss er diesem detaillierte zwingende Entscheidkriterien vorgeben. Da sich im Vollzug gezeigt hatte, dass eine derart starre Handhabung Probleme bereitet, wurde die Kompetenzordnung angepasst.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Gedenkt der Bundesrat das Kriterium der MS-Region allgemein einzuführen, um in Zukunft die Regionen zu bestimmen, die Anspruch auf die Verlängerung der Bezugsdauer um 120 Tage haben?<\/p><p>2. Wenn ja: Ist er sich bewusst, dass dieses Kriterium keinerlei institutionelle Grundlage hat, weder einen Bezirk noch die Zuteilung zu einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), und dass es dazu führt, dass die Arbeitslosen ein und desselben RAV nach unterschiedlichen Regeln behandelt werden müssen? <\/p><p>3. Der Bundesrat hat in drei von vier waadtländischen Bezirken (oder drei MS-Regionen ....) die rückläufige Tendenz der Arbeitslosenzahlen in den letzten zwei Monate zum Anlass genommen, um eine Verlängerung der Bezugsdauer von Taggeldern in diesen Bezirken abzulehnen. Ist er bereit, auf gleiche Weise einen Anstieg der Arbeitslosigkeit  zu interpretieren, um einer Verlängerung zuzustimmen?<\/p><p>4. Steht für den Bundesrat ein solches Vorgehen in Einklang mit dem Wortlaut und dem Zweck der Arbeitslosenversicherungsverordnung, die in Artikel 41c Absatz 1 von \"im Bemessungszeitraum .... durchschnittlich .... 5 Prozent\" spricht und die Dauer dieses Zeitraums ausdrücklich auf sechs Monate festlegt?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass mit diesem schleichenden Abbau der Möglichkeit, die Höchstbezugsdauer für Taggelder um 120 Tage zu verlängern, die Versprechen gebrochen werden, die bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gemacht wurden?<\/p><p>6. Ist er sich bewusst, dass die Ungewissheit bezüglich seiner Entscheide und die unterschiedlichen Kriterien, die er seinen Entscheiden zugrunde legt, Unsicherheit und Stress erzeugen, und zwar sowohl bei den betroffenen Arbeitslosen als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der RAV und der Sozialdienste, die in aller Eile informieren und die nötigen Massnahmen ergreifen müssen?<\/p><p>7. Warum wurde dem EVD die Zuständigkeit für diese Entscheidung entzogen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitslosenentschädigung während 520 Tagen in Regionen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind. Ein schleichender Abbau?"}],"title":"Arbeitslosenentschädigung während 520 Tagen in Regionen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind. Ein schleichender Abbau?"}