﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063511</id><updated>2023-07-27T23:48:34Z</updated><additionalIndexing>2846;Uri;Bewilligung;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Raumplanung;Gleichbehandlung;Aufhebung einer Bestimmung;Dringlichkeitsrecht;Gesetz;Tourismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2498</code><gender>m</gender><id>474</id><name>Hess Bernhard</name><officialDenomination>Hess Bernhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4714</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0102040301</key><name>Grundstückerwerb durch Ausländer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030202</key><name>Dringlichkeitsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010204</key><name>Raumplanung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010201</key><name>Aufhebung einer Bestimmung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010119</key><name>Uri</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010103</key><name>Tourismus</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-12-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-12-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2498</code><gender>m</gender><id>474</id><name>Hess Bernhard</name><officialDenomination>Hess Bernhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3511</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Vorgänge um das Tourismus-Grossprojekt des schwerreichen Ägypters Samih Sawiri in Andermatt wecken Erinnerungen an Dürrenmatts Theaterstück "Der Besuch der alten Dame". Es ist den Andermattern nicht zu verübeln, dass sie sich offensichtlich mehrheitlich begeistert hinter das Projekt stellen. Doch soll ein kleines Bergdorf seine Zukunft in die Hände eines einzigen ausländischen Grossinvestors legen, der seine Entscheidungen im fernen Ägypten trifft? Die Berücksichtigung der einheimischen Wirtschaft ist zunächst ein nicht eingelöstes Versprechen. Es ist zu befürchten, dass der grösste Teil der Wertschöpfung ins Ausland abfliesst. Der erhoffte Boom könnte sich einst ins Gegenteil verkehren. Falls es schiefgeht, bleiben vernichtete Arbeitsplätze der Gemeinde als soziale Kosten zurück.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem bleiben im Zusammenhang mit dem geplanten Weiterverkauf des Landes in Andermatt an den ägyptischen Staatsbürger Sawiri zu viele rechtliche Fragen offen. So bedeutet die bundesrätliche Ausnahmebewilligung eine Abkehr von der bisherigen Politik und eine klare Umgehung der gesetzlichen Rechtsgrundlage des Bundesgesetzes über den Erwerb durch Personen im Ausland. Bisher sind Ausnahmebewilligungen aus "staatspolitischem Interesse des Bundes" einzig juristischen Personen wie z. B. dem Internationalen Volleyballverband in Lausanne oder dem Weltfussballverband und nie natürlichen Personen erteilt worden. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb für das Betreiben eines Erholungs- und Vergnügungsresorts mit Hotels, Freizeitanlagen, Golfplatz und Ferienwohnungen in Andermatt ein staatspolitisches Interesse des Bundes geltend gemacht werden soll.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In jüngerer Zeit hat der Bundesrat mehrmals die Fédération internationale de football association und einmal die Fédération internationale de volleyball für den Erwerb von einzelnen Liegenschaften von der Bewilligungspflicht befreit. Auch diese Organisationen verfolgen nicht nur rein ideelle Ziele. Das staatspolitische Interesse des Bundes liegt nicht in der Verwirklichung eines kommerziellen Projekts an sich. Im Falle des Tourismusresorts Andermatt berücksichtigte der Bundesrat die Besonderheit des Kantons Uri, welcher nicht nur mit der Neat und der Nord-Süd-Strassenverbindung besondere Lasten zu tragen hat, sondern auch mit dem Rückzug der Armee und weiterer Bundesbetriebe (Waffenplatz Andermatt, Munitionsfabrik Altdorf, SBB, Post) seit 1991 mehr als 1400 Arbeitsplätze verloren hat. Das geplante Projekt ermöglicht der Region Gotthard trotz beschränkter wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten und der grossen, im Landesinteresse liegenden Infrastrukturvorhaben im Hinblick auf den substanziellen Rückzug der Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuausrichtung mit direkt 1600 und indirekt weiteren 400 neuen Arbeitsplätzen. Diese Ausnahmesituation rechtfertigt eine Befreiung von der Bewilligungspflicht der Lex Koller aus staatspolitischem Interesse des Bundes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid von einer Ermächtigung Gebrauch gemacht, welche im Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Art. 7 Bst. h) ausdrücklich vorgesehen ist. Von einer Umgehung des Gesetzes kann somit keine Rede sein. Der Erwerb der Grundstücke, auf denen die Hotels, Restaurants und Läden, der Golfplatz sowie die Sport- und anderen Freizeitanlagen erstellt werden sollen, unterliegt ohnehin nicht der Bewilligungspflicht. Die Befreiung betrifft somit nur die Ferienhäuser und Appartements, deren Erstellung für die Realisierung des Projekts unabdingbar ist. Von der Bewilligungspflicht befreit wurde im Übrigen nicht Herr Sawiris persönlich, sondern die Orascom Hotels &amp;amp; Development als Unternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Entscheid des Bundesrates wird keine präjudizielle Wirkung haben. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass ein gleichartiges Projekt in einer Region, in welcher die gleichen Voraussetzungen wie in Andermatt vorliegen, verwirklicht werden kann. Jedes neue Gesuch müsste wieder sorgfältig auf seine Vergleichbarkeit mit dem Projekt Andermatt hin geprüft werden. Der Bundesrat wird von seiner Kompetenz zur Befreiung von der Bewilligungspflicht weiterhin zurückhaltend Gebrauch machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Dem Bundesrat liegen keine weiteren Gesuche um Befreiung von der Bewilligungspflicht aus Gründen des staatspolitischen Interesses vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wann die Lex Koller aufgehoben wird, steht noch nicht fest. Der Bundesrat erwartet bis zum Frühjahr 2007 eine entsprechende Vorlage. Die durchgeführte Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Aufhebung der Lex Koller im Grundsatz nur von einer kleinen Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bestritten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Vorlage über eine Aufhebung der Lex Koller wird vom Bundesrat gemeinsam mit der Vorlage zur Änderung des Raumplanungsgesetzes (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) behandelt werden. Das Parlament kann die Rahmenbedingungen einer allfälligen Aufhebung dereinst massgeblich mitgestalten. Dabei müssen jedoch auch die Vernehmlassungsresultate zu den vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen im Raumplanungsrecht berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mitte August erhielt die Korporation Urseren, welche das Vorkaufsrecht besass, den Zuschlag für rund 735 000 Quadratmeter Land, die sie dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für 10 Millionen Franken abgekauft hat. Geplant ist, dass die Korporation das Land an den ägyptischen Grossinvestor Samih Sawiri weiterveräussert. Am 20. September 2006 hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesuch um die Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aus staatspolitischem Interesse des Bundes gutgeheissen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb bitte ich den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist die Beobachtung richtig, dass mit der Bewilligung der Tourismusanlage in Andermatt erstmals ein kommerzielles Projekt aus staatspolitischem Interesse des Bundes bewilligt wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn ja, will er die Lex Koller umgehen, indem ein entsprechendes Gesuch "aus staatspolitischem Interesse des Bundes" gutgeheissen hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat der bundesrätliche Entscheid, die Ferienanlage in Andermatt aus staatspolitischem Interesse des Bundes von der Bewilligungspflicht der Lex Koller zu befreien, nicht ein Präjudiz für ähnlich geartete Tourismusprojekte geschaffen und somit dem ungehemmten Ausverkauf des Heimatbodens Vorschub geleistet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gibt es bereits weitere Gesuche aus anderen Kantonen zur Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Rechnet die Landesregierung damit, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bald aufgehoben wird und diese Aufhebung reibungslos über die politische Bühne gehen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wenn ja, welche flankierenden raumplanerischen Massnahmen sind vorgesehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Tourismusprojekt in Andermatt und Lex Koller</value></text></texts><title>Tourismusprojekt in Andermatt und Lex Koller</title></affair>